Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 13

Sachverhalt

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises und des steigenden Kreisumlagesatzes schlägt die Verwaltung vor, den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen.

Derzeit liegt der Hebesatz bei der Gewerbesteuer bei 340 v.H.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde letztmalig zum 01.01.2005 geändert.

Die Gewerbesteuerhebesätze benachbarter Gemeinden und Städte sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Gemeinde/Stadt
Gewerbesteuer
Gemeinde Aitern
360 v. H.
Gemeinde Böllen
350 v. H.
Gemeinde Fröhnd
400 v. H.
Gemeinde Schönenberg
360 v. H.
Gemeinde Tunau
350 v. H.
Gemeinde Utzenfeld
340 v. H.
Gemeinde Wembach
340 v. H.
Gemeinde Wieden
360 v. H.
Stadt Todtnau
380 v. H.
Stadt Zell im Wiesental
360 v. H.
Gemeinde Hausen
375 v. H.
Stadt Schopfheim
370 v. H.

Die Einnahmen durch die Gewerbesteuer belaufen sich bei einem Hebesatz von 340 v.H. derzeit auf 2.100.000 €. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer um 30 v.H. ergeben sich Mehreinnahmen von rund 185.300 €.

Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes zum 01.01.2024 ist notwendig, um den Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald durch die steigende Kreisumlage (ca. 200.000 €) zu entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 370 v.H. zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ausgleich der steigenden Kreisumlage (32,6 % - 2023 geplant 36,1 % - 2024) durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 185.300 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende widerspricht eingangs die Aussage von Stadtrat Sahin, Gewerbebetriebe könnten abwandern. Vielmehr kommen eher mehr Gewerbebetriebe nach Schönau im Schwarzwald. Konkret nennt er hier die bevorstehende Ansiedlung eines Zweigwerks der Bürstenfabrik Keller GmbH. 

Stadträtin Münzer bedauert eine Erhöhung der Gewerbesteuer, da die Betriebe für die positive Situation in der Stadt beitragen. 

Stadtrat Schröder sieht seine Stellungnahme bei der Grundsteuer hier ebenfalls für zutreffend an. 

Stadtrat Sahin gibt zu bedenken, dass eine Erhöhung nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch die kleinen Firmen trifft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 370 v.H. zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Sahin und Strohmaier).

Datenstand vom 05.12.2023 15:37 Uhr