Änderung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises und des steigenden Kreisumlagesatzes schlägt die Verwaltung vor, die Grundsteuerhebesätze zu erhöhen.

Derzeit liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 320 v.H. und bei der Grundsteuer B bei 400 v.H.

Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig zum 01.01.2005 (Grundsteuer A) und 01.01.2011 (Grundsteuer B) geändert.

Die Grundsteuerhebesätze benachbarter Gemeinden und Städte sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Gemeinde/Stadt
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gemeinde Aitern
340 v. H.
350 v. H.
Gemeinde Böllen
320 v. H.
300 v. H.
Gemeinde Fröhnd
420 v. H.
420 v. H.
Gemeinde Schönenberg
340 v. H.
320 v. H.
Gemeinde Tunau
350 v. H.
330 v. H.
Gemeinde Utzenfeld
320 v. H.
300 v. H.
Gemeinde Wembach
300 v. H.
280 v. H.
Gemeinde Wieden
340 v. H.
320 v. H.
Stadt Todtnau
350 v. H.
400 v. H.
Stadt Zell im Wiesental
330 v. H.
430 v. H.
Gemeinde Hausen 
390 v. H.
390 v. H.
Stadt Schopfheim
325 v. H.
400 v. H.

Die Einnahmen durch die Grundsteuer A belaufen sich bei einem Hebesatz von 320 v.H. derzeit auf 2.765 € und bei der Grundsteuer B bei einem Hebesatz von 400 v.H. derzeit auf 412.000 €. Bei einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B um jeweils 20 v.H. ergeben sich Mehreinnahmen von rund 19.200 €.

Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze zum 01.01.2024 ist notwendig, um den Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald durch die steigende Kreisumlage (ca. 200.000 €) zu entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Grundsteuer A von 320 v.H. auf 340 v.H. und bei der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v.H.  zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Teilweiser Ausgleich der steigenden Kreisumlage (32,6 % - 2023 geplant 36,1 % - 2024) durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer in Höhe von 19.200 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass der Landkreis aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Erhöhung der Kreisumlage um 3,5 Punkte plant. Ein großer Teil dieser Situation ist auf die Entwicklung im Klinikbereich zurückzuführen, was allerdings nichts mehr dem laufenden Neubauvorhaben zu tun hat. Problem ist hier eher, dass zu viel Personal im Rahmen einer Personalleihe beschäftigt ist, welche deutlich teurer ist als dies bei eigenem Personal der Fall ist. Der Kreis finanziert sich aus Einnahmen der Grunderwerbssteuer und aus den Gebühren der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Einnahmen, welche durch die Kreisumlage erzielt werden, sollen den Sozialhaushalt finanzieren. 

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn erwähnt, dass die Grundsteuer A letztmalig im Jahre 2005 und die Grundsteuer B letztmalig im Jahre 2011 erhöht wurde.

Stadträtin Münzer teilt mit, dass die Hebesätze im Rahmen der Grundsteueränderung 2025 ohnehin angepasst werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht sie hier keinen Handlungsbedarf. Der Bürgermeister stelle den Haushalt immer als toll dar. Sie ist davon überzeugt, dass die Stadt kein Einnahme- sondern aus Ausgabeproblem hat. 

Der Vorsitzende entgegnet, dass mit den Steuermehreinnahmen keine Löcher gestopft werden sollen. Vielmehr wird damit beabsichtigt, den Mehraufwand, welcher durch die Kreisumlagensteigerung verursacht wird, über eine Erhöhung der Grund- sowie der Gewerbesteuer aufzufangen. Bei der 2025 vorgesehenen Änderung der Grundsteuer handelt es sich um eine Absichtserklärung des Landes, wonach dort keine Erhöhungen der Einnahmen erzielt werden sollen. Die Steigerung der Kreisumlage kann nicht aus dem Haushalts herausgeschwitzt werden, ohne Leistungen einzuschränken. Ein Verzicht auf die Sanierung des Sportplatzes oder gar eine Schließung des Freibades möchte er der Bevölkerung nicht zumuten. 

Stadtrat Anschütz sieht Einsparungen für kaum möglich an. Eine Erhöhung der Hebesätze käme der ganzen Bevölkerung wieder zugute. Für die Glaubwürdigkeit der Stadt wäre es schlecht, wenn die Erhöhung erst nach der Systemänderung erfolgen würde. Die Erhöhung ist ärgerlich, aber durchaus verkraftbar. Mit dem Geld der Bürger muss verantwortungsvoll umgegangen werden. 

Stadtrat Knobel sieht eine differenzierte Betrachtung für angebracht. Wegen 20.000 € in der Grundsteuer werden sicherlich keine Leistungen gestrichen. Den größeren Einnahmeeffekt hat man bei der Gewerbesteuer. Allerdings sollten die Gewerbetreibenden nicht alles alleine tragen müssen. Aus Solidaritätsgründen sollten somit auch die Bürger mit einem kleinen Anteil belastet werden. 

Stadtrat Schröder kann eine Erhöhung nicht mitgehen. Die Steuern sollten aus seiner Sicht nur als Notnagel erhöht werden. Er ist davon überzeugt, dass die Kreisumlage im nächsten Jahr weiter steigen wird. Im Haushaltsplan sollte geprüft werden, welche Positionen eventuell gestrichen werden könnten. 

Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dass man bei den Gewerbesteuereinnahmen unter 2 Millionen € fallen wird. Der Notnagel ist jetzt schon da. Wenn jetzt nicht reagiert wird, müssten massive Abstriche erfolgen. Wenn die aktuell diskutierten Klinikpläne umgesetzt würden, könnte die Kreisumlage wieder sinken. Dies dürfte allerdings sicher nicht vor dem Jahre 2025 sein. 

Stadtrat Sahin sieht eine längere Phase von Kreisumlagesteigerungen für möglich an und weist darauf hin, dass man in Schönau im Schwarzwald in letzter Zeit genug Unruhe hatte. Er befürchtet, dass Gewerbebetriebe abwandern könnten. Er spricht sich gegen eine Erhöhung der Hebesätze aus. Für ihn ist es der schlechteste Zeitpunkt jetzt tätig zu werden. Eine Erhöhung hätte früher stattfinden sollen. 

Hierzu entgegnet Meike Schelshorn, dass man eine Erhöhung nicht begründen könnte, solange ein positiver Haushalt geplant wird. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kreisumlagensteigerung in der Summe 200.000 € ausmacht. Aus diesem Grund sieht er jetzt einen zwingenden Handlungsbedarf. 

Stadtrat Locker sieht eine Erhöhung zur Haushaltsentlastung für notwendig an. Er bittet gleichfalls darum, den Kreisräten mitzugeben, dass die Kreisumlage nicht permanent ansteigen darf. Jede Erhöhung der Hebesätze tun ihm weh. Bürgermeister Schelshorn erwidert in seiner Funktion als Kreisrat, dass man im Kreistag stets auf die Kostensituation und auf die Umlage schaue.  

Stadträtin Schreiber weist darauf hin, dass man nicht wisse, was die Grundsteuerreform 2025 bringt. Für die Stadt muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Da die letzte Erhöhung schon lange her ist, stimmt sie der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Grundsteuer A von 320 v.H. auf 340 v.H. und bei der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v.H.  zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Münzer, Sahin, Schröder und Strohmaier).

Datenstand vom 05.12.2023 15:37 Uhr