Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2016 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 9

Sachverhalt

Bei der Stadt Schönau im Schwarzwald wurden die Rechnungsjahre 2016 bis 2022 vom Landratsamt Lörrach als Prüfungsbehörde geprüft.
Die Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und Stichproben beschränkt. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

Rechtslage

Über dem wesentlichen Inhalt des Prüfberichts ist gemäß § 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 Gemeindeordnung der Gemeinderat zu unterrichten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn stellt den Anwesenden den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung vor. Bei der Prüfung wurden keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt. Es handelte sich um die erste Prüfung nach der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht. Vorhandene Mängel wurde zwischenzeitlich bereits behoben. 

In der Gesamtbetrachtung wurde festgehalten, dass die finanzielle Situation der Stadt Schönau im Schwarzwald im Prüfungszeitraum als durchaus positiv zu bewerten ist. Ergebnisrücklagen stehen in ausreichender Höhe zur Deckung zukünftiger Fehlbeträge zur Verfügung. 

Die Nettoneuverschuldung stieg um rund 3,8 Millionen € auf einen Gesamtschuldenstand von 5.452.274,81 €. Die geforderte Mindestliquidität konnte über den gesamten Prüfungszeitraum eingehalten werden. 

Der Stadtverwaltung wurde insgesamt eine sachkundige und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt. 

Stadtrat Anschütz spricht die Rückstellungen im Bereich der Wasserversorgung an, welche man nicht hätte bilden dürfen und erachtet diese Kritik des Landratsamtes als Quatsch. In den Bereichen Wasser und Abwasser, welche kostendeckende Einrichtungen darstellen, können durchaus Überschüsse erwirtschaftet werden. 

Stadtrat Knobel will wissen, ob Kostenunterdeckungen mit Gewinnen aus anderen Bereichen ausgeglichen werden können. Meike Schelshorn bejaht dies. Bei der Beantragung von Fördermitteln wird dann allerdings von den Förderbehörden geprüft, ob kostendeckende Gebühren erhoben werden. 

Der Gemeinderat nimmt vom Prüfbericht Kenntnis. 

Dokumente
Schönau im Schwarzwald - Prüfungsbericht überörtliche Prüfung Rechnungsjahre 2016 bis 2022 (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2023 15:37 Uhr