Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Entwurf zur Anhörung des Regionalplan 3.0


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ und „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.

Den Planentwurf, bestehend aus Textteil (Plansätze und Begründung), Kartenteil (Struktur- und Raumnutzungskarte) und dem Umweltbericht, weitere zweckdienliche Unterlagen sowie die digitalen Daten des Planentwurfs (im Shape-Format) können auf der Website unter https://hochrhein-bodensee.de/ eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Das Anhörungsverfahren läuft bis einschließlich 27.10.2023. Aufgrund der personellen Veränderung der Zusammensetzung des Gemeinderats und der Wichtigkeit dieses Themas, erhielt die Stadt Schönau im Schwarzwald eine Fristverlängerung bis 06.11.2023. Dies bedeutet, dass die Stellungnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald am 07.11.2023 dem Regionalverband vorgelegt werden muss. 

Nach § 12 Abs. 4 LplG fristgerecht vorgebrachte Anregungen und Bedenken werden von der Verbandsversammlung des Regionalverbands geprüft und abgewogen sowie das Ergebnis den Einwendern mitgeteilt. 

Herr Dr. Sebastian Wilske, Verbandsdirektor Regionalverband Hochrhein-Bodensee, hat die Planung in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 14.09.2023, vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung. Zu dieser Sitzung wurden alle Gemeinderäte der Verbandsgemeinden eingeladen.

Ein Entwurf der erforderlichen Änderungen liegt als Anhang der Sitzungsvorlage bei.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Planänderungen am 07.11.2023 dem Regionalverband zu übermitteln. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass die Grundlagen zur Fortschreibung des Regionalplans in der GVV-Verbandsversammlung am 14.09.2023 vorgestellt wurden. Zu dieser Versammlung waren alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen. Die Stellungnahme der Stadt hierzu hätte bis Ende Oktober 2023 eingereicht werden sollen. Diese Frist wurde vom Regionalverband auf den heutigen Sitzungstermin verlängert. Änderungen sind im Rahmen der möglichen neuen Trassenführung der B 317 erforderlich. Diese werden vom Vorsitzenden erläutert. Die im Plan eingezeichnete rote Schraffur ist im Bereich des Gewanns Schleifenbach aufgrund einer möglichen Baulandentwicklung zurückzunehmen. Im Ortsteil Schönenbuchen wird im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes untersucht, ob hier ein alternativer Trassenverlauf umgesetzt werden soll. Weitere denkbare Bauland- (Ortsteil Schönenbuchen) bzw. Gewerbegebietsentwicklungen (Gewann Oberfeld) wurden zusätzlich kenntlich gemacht. Ebenso eine mögliche Weiterentwicklung des Campingplatzes. 

Stadtrat Locker bittet um Auskunft, für wie viele Jahre die Regionalplanung dann festgeschrieben ist und ob man zum Beispiel in fünf Jahren noch nachsteuern kann. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Entwicklung auch weiterhin möglich ist. Dies ist natürlich einfacher, wenn es bereits vorher in die Planung mit aufgenommen wurde. 

Stadtrat Seckinger spricht die im Plan eingezeichnete Verlängerung der Belchenbahn an. Er möchte wissen, ob diese als öffentliches Verkehrsmittel ausgestaltet werden soll. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass es sich bei solchen Eintragungen im Regionalplan immer um öffentliche Bahnen handelt. Diese haben allerdings nichts mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu tun. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Planänderungen am 07.11.2023 dem Regionalverband zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2023-10-11 Legende RNK_RP3-0_Anhörung-2 (.pdf)
2023-10-11 Teilplan Schönau im Schwarzwald (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2023 15:37 Uhr