Widerspruch gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Talstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.1

Sachverhalt

Beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Kommunalaufsicht & Prüfung, ging am 11.07.2023 ein Widerspruch gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Talstraße" ein. In dem Widerspruch wurde auf einen unzureichenden Kostendeckungsvorschlag und eine nicht aussagekräftige Begründung abgehoben. 

Mit Schreiben vom 19.07.2023 teilte die Behörde mit, dass gegen die Entscheidung des Gemeinderats auf Zulassung eines Bürgerbegehrens keine Rechtsmittel möglich sind. Darüber hinaus wurde die Entscheidung des Gemeinderats, das Bürgerbegehren als zulässig zu bewerten, als sachgerecht erachtet. 

Der Kostendeckungsvorschlag und die Begründung, welche im Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative dargestellt wurden, wurden vom Landratsamt als ausreichend erachtet. Hier können aus Sicht der Behörde keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. 

Das Schreiben des Landratsamtes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

Dokumente
Widerspruch gegen Zulässigkeit Bürgerbegehren_Antwort LRA_Geschwärzt (.pdf)

Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr