Sanierung Friedrichstr. 2+4 - ELR-Antrag für das Programmjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 12

Sachverhalt

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.

Der GVV Schönau im Schwarzwald ist seit dem 10.09.2019 Schwerpunktgemeinde und hat hierdurch Fördervorrang.  Bei der Antragstellung als Schwerpunktgemeinde wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser beinhaltet alle geplanten investiven Maßnahmen der Gemeinden des GVV Schönau im Schwarzwald.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2023 hat das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen die beschlossene Variante 1 (Vollsanierung des Dachgeschosses in der Haushälfte Friedrichstraße 2) detaillierter geplant und mit dem Denkmalschutz versucht abzustimmen. Die erste Anfrage beim Denkmalschutz erfolgte bereits am 02.02.2023.

Bis zur Erstellung der Gemeinderats-/Verbandsversammlungsvorlagen (Mitte August) gab es noch keine aussagekräftige Stellungnahme des Denkmalschutzes, sodass das Büro Tscheulin für den ELR-Antrag 2024 (Abgabefrist 01.08.2023) lediglich nicht belastbare Kostenschätzzahlen liefern konnte.

Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung, nicht möglich, einen ELR-Antrag für das Jahr 2024 zu stellen. Für die Sanierung von Mietwohnungen kann mit einem Fördersatz von 15 % auf die Netto-Kosten gerechnet werden. Dies bedeutet, dass auch keine weiteren Zuschussmittel (KFW etc.) für diese Maßnahme beantragt werden können.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, für das Programmjahr 2024 beim GVV keinen ELR-Antrag für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 zu stellen. Das Büro Tscheulin-Architekten aus Efringen-Kirchen wird beauftragt, eine belastbare Kostenberechnung aufzustellen, um für das ELR-Programmjahr 2025 einen Antrag stellen zu können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Es werden keine HH-Mittel für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 im Jahr 2024 eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, für das Programmjahr 2024 beim GVV keinen ELR-Antrag für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 zu stellen. Das Büro Tscheulin-Architekten aus Efringen-Kirchen wird beauftragt, eine belastbare Kostenberechnung aufzustellen, um für das ELR-Programmjahr 2025 einen Antrag stellen zu können.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr