Information der Stimmberechtigten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Bei der Durchführung eines Bürgerentscheids sieht § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung vor, dass den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden muss. Den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ist hierin ebenfalls Gelegenheit zu geben, ihre Auffassung darzustellen. 

Eine Informationsschrift wurde in Zusammenwirkung mit den Vertrauenspersonen, dem Bürgermeister und den Fraktionen von der Verwaltung erarbeitet. Diese Informationsschrift ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 

Diese Informationsschrift soll dann direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung zusammen mit den Benachrichtigungen der Stimmberechtigten durch den Amtsboten verteilt werden. Somit ist gewährleistet, dass auch die Briefabstimmenden die vollständigen Informationen zum Bürgerentscheid besitzen. Gleichzeitig soll diese Informationsschrift auch an der Verkündungstafel des Rathauses angeschlagen und auf den Anschlag im Amtsblatt hingewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Informationsschrift wird zugestimmt. 

Rechtslage

§ 21 Abs. 5 Gemeindeordnung

Beschluss

Der vorgelegten Informationsschrift wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Informationsschrift zum Bürgerentscheid (.pdf)

Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr