Bildung der Abstimmungsgremien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 das von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun eingereichte Bürgerbegehren für zulässig erachtet und hat den Termin für den durchzuführenden Bürgerentscheid auf Sonntag, 15.10.2023, festgelegt. 

Für diesen Bürgerentscheid sind entsprechende Abstimmungsgremien zu bilden.

Zum einen der Gemeindewahlausschuss, welchem die Leitung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses obliegt. Der Gemeindewahlausschuss nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahr. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Für die Durchführung der Abstimmung schlägt die Verwaltung vor, lediglich einen Wahlbezirk für das gesamte Stadtgebiet zu bilden. Hierfür wird ein Wahlvorstand benötigt. Dieser leitet die Abstimmungshandlung und stellt das Abstimmungsergebnis im Wahlbezirk fest.

Für die Abstimmungsgremien wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen: 

  1. Gemeindewahlausschuss:
    1. Vorsitzender:                Bürgermeister Peter Schelshorn
    2. Stellv. Vorsitzender:        Bürgermeisterstellvertreter Oliver Gierth
    3. Beisitzer:                        Dirk Pfeffer (Schriftführer)
Sabrina Mager (Stellv. Schriftführerin)
                                       Zwei weitere Beisitzer (von den Fraktionen zu benennen)

  1. Wahlvorstand:
    1. Wahlvorsteher:                Bürgermeisterstellvertreter Alexander Knobel
    2. Stellv. Wahlvorsteher:        Stadtrat Michael Schröder
    3. Beisitzer:                        Pascal Böhler (Schriftführer)
Daniela Waßmer (Stellv. Schriftführerin)
Vier weitere Beisitzer (von den Fraktionen zu benennen)

Beschlussvorschlag

Der Gemeindewahlausschuss und der Wahlvorstand werden mit den genannten Vorschlägen und den ergänzenden Nennungen der Fraktionen gebildet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für Personal- und Sachkosten für den Bürgerentscheid sind im Haushaltsplan 2023 keine Mittel veranschlagt. Die Durchführung eines Bürgerentscheids war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht absehbar.

Rechtslage

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung

Beschluss

Der Gemeindewahlausschuss und der Wahlvorstand werden mit den genannten Vorschlägen und den nachstehend ergänzenden Nennungen der Fraktionen gebildet:

Stadtrat Michael Locker
Christine Thoma-Garbe
Christa Krahn
Stadtrat Julian Seckinger
Stadtrat Axel Lais
Stadträtin Anja Strohmaier
Ersatz: Tim Schröder

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr