Einrichtung von Bewohnerparkplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 10.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Umsetzungsvorschlag für ein kostenpflichtiges Bewohnerparken zu erarbeiten. 

Hierbei wurden zunächst die einschlägigen Rechtsvorschriften geprüft. Die Anordnung zur Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner fällt gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde, somit dem Landratsamt Lörrach. Eine Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die zu dieser Vorschrift erlassenen Verwaltungsvorschrift enthält einen weiteren wichtigen Punkt, welcher hier zu berücksichtigen ist. Dort ist zu lesen:

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Von der Talstraße sind die umliegenden Straßen, in welchen keine Parkzeitzonen eingerichtet sind, in rund 200 m fußläufig zu erreichen. Der Parkplatz beim Bürgersaal liegt fußläufig etwa in 300 m Entfernung. Die Verwaltung sieht diese Entfernung als zumutbar an.

Diese Ansicht vertritt auch der Fachbereich Verkehr des Landratsamtes Lörrach. Der zuständige Sachbearbeiter sieht ein kostenpflichtiges Bewohnerparken in Schönau im Schwarzwald eher kritisch, vor allem da entsprechende Regelungen explizit auf urbane Gebiete bzw. Innenstädte abzielen.

Bewohnerparkflächen müssten mit Verkehrszeichen 286 oder 290.1 (Parkverbot bzw. Parkverbotszone) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis… frei" gekennzeichnet werden. Die Einrichtung einer Parkverbotszone mit Zusatzzeichen würde bedeuten, dass dort überall ausschließlich Bewohner parken dürfen. Das sich in der oberen Talstraße allerdings auch Geschäfte befinden, müssten in anderen Straßen parken. Die Probleme würden so einfach in die umliegenden Straßen verschoben.

Bei Einrichtung einzelner Bewohnerparkplätze müsste vor jedem Parkplatz entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt werden. Ortsunkundige Verkehrsteilnehmer würde dies eher verwirren und der zusätzliche Schilderwald sicher auch nicht zu einer sehenswerten Innenstadt beitragen.

Aufgrund der klaren Regelung in der Verwaltungsvorschrift ist somit eine Anordnung des Landratsamtes Lörrach ohnehin nicht zu erwarten. Dies lässt sich auch durch die kritische Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters ableiten.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen nicht weiter zu verfolgen.

Seitens des Landratsamtes wird abschließend ausgeführt: Die Problematik haben sehr viele, auch ländliche Kommunen, da die Anzahl der Parkflächen nicht zwingend mit der Anzahl der Kraftfahrzeuge mithalten kann. Entsprechend stößt man hier automatisch an eine Grenze dessen, was machbar ist. Eine Lösung sieht die Behörde am ehestens in der Bewirtschaftung möglicher Parkflächen, also beispielsweise aktiv weitere mögliche Parkflächen auszuschildern.

Für die obere Talstraße wäre eventuell die Aufhebung der Parkzeitzone von derzeit 1,5 Stunden innerhalb des Zeitraums Montag bis Freitag, 7 - 13 Uhr. Dies könnte allerdings dazu führen, dass die vorhandenen Parkplätze durch Dauerparker belegt werden.

Beschlussvorschlag

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen ist aus rechtlichen Gründen in Schönau im Schwarzwald nicht darstellbar und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

Rechtslage

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zu dieser Rechtsvorschrift.

Beschluss

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen ist aus rechtlichen Gründen in Schönau im Schwarzwald nicht darstellbar und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr