Umplanung - Errichten einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend; Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der ursprüngliche Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022 behandelt und damals das Einvernehmen versagt, da die Werbetafel, wie sie damals geplant war, die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindert und die dortige Ausfahrtssituation zusätzlich erschwert hätte.
Nach einer Vorort-Besichtigung mit Vertretern des Landratsamts wurde dieser Bauantrag mit Schreiben vom 19.12.2022 dann vom Landratsamt abgelehnt. Daraufhin hat der Antragsteller den Standort leicht abgeändert und dachte, damit aus dem Sichtdreieckt zu sein, was aber nicht der Fall war. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 über den abgeänderten Standort nochmals beraten und aufgrund der Stellungnahme des Fachbereichs Straßen (Landratsamt) wieder das Einvernehmen nicht erteilt.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich gegen das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Lörrach, geklagt, die Klage aber wieder zurückgezogen, nachdem man sich Vorort darauf geeinigt hatte, was genehmigungsfähig sei. Demnach erklärte die Vertreterin des Landratsamts, dass sie eine Werbeanlage der besagten Größe, die in südöstlicher Richtung 1,40 m von der straßenseitigen Einzäunung des Tankstellengrundstücks zurückbleibt, bei einer Höhe von mind. 1,50 m ab natürliche Geländeoberfläche für genehmigungsfähig halte.
Nun wurde die Umplanung eingereicht und der Gemeinderat hat erneut über das Einvernehmen zu entscheiden. Der abgeänderte Plan liegt dem Gemeinderat vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt zu vorliegender Umplanung sein Einvernehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zu vorliegender Umplanung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich ablehnender Beschluss (Jastimme von Bürgermeister Schelshorn, Enthaltung von Stadtrat Schröder).
Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr