Errichten von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend - hier Standort aus dem Sichtdreieck gerückt - Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m.

Dieser Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 behandelt. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit Bezug auf die Verkehrssicherheit einstimmig versagt.

Mit Schreiben vom 16.11.2022 hat die Baurechtsbehörde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch im Mischgebiet zulässig ist. Die geplante Werbeanlage wurde von den Fachbehörden Verkehr und Straßen als nicht gefährlich oder den Verkehr störend beurteilt. Nach erneuter Prüfung der örtlichen Situation durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die erforderlichen Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Tankstelle auf die Bundesstraße B 317 dann nicht mehr gegeben sind (Zaun entlang der B 317). Außerdem wäre durch das Aufstellen des Werbeschildes das Ausfahren vom Grundstück 463/5 (südliche Ausfahrt) auf die Bundesstraße B 317 sehr erschwert und unübersichtlich. Die erforderlichen Sichtverhältnisse für die ausfahrenden Fahrzeuge Richtung Süden wären völlig unzureichend.

Am 07.12.2022 fand dann mit Vertretern des Landratsamtes ein Vororttermin statt, wie der Vorsitzende dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2022 berichtete. Aufgrund dieser gemeinsamen Besichtigung erging dann mit Datum vom 19.12.2022 die Ablehnung durch das Landratsamt Lörrach.

Nun hat der Bauherr den Standort aus dem Sichtdreieck herausgerückt und der Gemeinderat hat erneut über das Einvernehmen über den geänderten Standort zu entscheiden. Die Fachbereiche und Straßen beim Landratsamt und das Regierungspräsidium wurden unter den Voraussetzungen des neuen Standortes ebenfalls neu gehört.

Der Fachbereich Straßen des Landratsamtes Lörrach stimmt den Planunterlagen mit Stellungnahme vom 05.04.2023 so nicht zu, da die Schenkellänge des Sichtdreiecks in den Planunterlagen anstelle der erforderlichen 70 m (bei 50 km/h) lediglich 30 Meter umfasst.

Dem Gemeinderat liegt der abgeänderte Lageplan mit eingezeichnetem Sichtdreieck und die Ablehnung vom alten Standort in der Anlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt bei vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Anforderungen an die Größe eines Sichtdreiecks nicht eingehalten wurden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt kurz vor. 

Stadtrat Anschütz spricht sich unabhängig von der Einhaltung des Sichtdreiecks grundsätzlich gegen eine Werbeanlage am Ortseingang aus. Aus diesem Grund würde er den zweiten Halbsatz im Beschlussvorschlag ersatzlos streichen. 

Bauamtsleiter Wunderle erwähnt, dass Grundlage für eine Genehmigung die Landesbauordnung ist. Maßgebend ist, ob das Bauvorhaben dieser Ordnung entspricht oder eben nicht. Wenn ein Vorhaben baurechtlich in Ordnung ist, kann die Baurechtsbehörde eine Genehmigung erteilen. Ein fehlendes gemeindliches Einvernehmen kann erforderlichenfalls ersetzt werden. 

Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier teilt der Vorsitzende mit, dass es sich bei dem Baugrundstück um Privatgelände handelt. Abschließend weist er darauf hin, dass dem Landratsamt bekannt ist, dass dieses Vorhaben von der Stadt grundsätzlich nicht begrüßt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Anforderungen an die Größe eines Sichtdreiecks nicht eingehalten wurden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.08.2023 16:05 Uhr