Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Aufhebung des Beschlusses aus der Sitzung vom 14.11.2022 und erneute Grundsatzbeschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 13

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Änderung des ursprünglichen Beschlussvorschlages vorgenommen und dieser mehrheitlich beschlossen. Um in dieser Thematik allerdings mit den beteiligten Gemeinden weiter fortschreiten zu können, hätten einheitliche Beschlüsse gefasst werden müssen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den nicht übereinstimmenden Beschluss aufzuheben und den in der letzten Sitzung vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss erneut zur Abstimmung zu bringen. 

Beschlussvorschlag

Der Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Werkhofs vom 14.11.2022 wird aufgehoben. Der Gemeinderat fasst folgenden neuen Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass zusammen mit dem Gemeinderat und den betroffenen Bürgermeistern eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Hier verständigte man sich auf die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs zum 01.01.2024. Die Betriebszweige Wasser bzw. Abwasser sollen dann zum 01.01.2026 bzw. 01.01.2028 folgen. 

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt sodann eine Kostenkalkulation vor, in welcher alle Positionen der fünf Gemeinden aus dem Jahr 2022 zusammengefasst wurden. Nicht berücksichtigt sind hierbei mögliche Synergieeffekte, welche durch einen gemeinsamen interkommunalen Werkhof entstehen können. Des Weiteren ist zu bedenken, dass sich die vier Verbandsgemeinden schlussendlich auch an den Investitionskosten beim Umbau des ehemaligen Willig-Areals beteiligen. 

Der Gesamtwasserverbrauch der fünf Gemeinden betrug im Schnitt der letzten fünf Jahre 182.909 m³. Bei einem ungedeckten Aufwand von 414.297 Euro liegt man somit bei einer Verbrauchsgebühr von 2,26 Euro/m³. Über- bzw. Unterdeckungen wurden nicht berücksichtigt. Die Verbrauchsgebühr wurde vom Gemeinderat mit Wirkung vom 01.01.2023 auf 1,72 Euro/m³ festgesetzt. Diese müsste dann nach heutigem Stand zum 01.01.2026 um 0,54 Euro/m³ erhöht werden. 

Im Bereich des Abwassers liegt der Gesamtverbrauch beim Schmutzwasser bei 162.562 m³ und beim Niederschlagswasser bei 245.654 m³. Der ungedeckte Aufwand beträgt beim Schmutzwasser 796.156,24 Euro. Die Verbrauchsgebühr läge hier bei 4,89 Euro/m³. Ohne Berücksichtigung der Kostenüberdeckung hätten im Jahr 2022 Gebühren in Höhe von 4,52 Euro/m³ erhoben werden müssen. Dies bedeutet somit einer Steigerung zum 01.01.2028 um 0,37 Euro/m³.
Beim Niederschlagswasser liegt der ungedeckte Aufwand bei 185.913,76 Euro. Dies entspricht einer Verbrauchsgebühr von 0,75 Euro/m². Ohne Berücksichtigung der Kostenüberdeckung würde man sogar 0,31 Euro/m² niedriger liegen. Hier ist zu berücksichtigen, dass aktuell nur die Stadt Schönau und die Gemeinde Wembach eine Niederschlagswassergebühr erhebt. Diese müsste bei den Gemeinden Aitern, Böllen und Tunau dann eingeführt werden. 

Der Vorsitzende erwähnt, dass bei Betrachtung der Wasser- und Schmutzwassergebühren ohne Berücksichtigung von Synergieeffekten eine Erhöhung um 0,91 Euro/m³ anfallen würde. Der durchschnittliche Verbrauch liegt zwischen 35 und 40 m³/Person. Bei 40 m³ und einer aufgerundeten Erhöhung auf 1,00 Euro/m³ würde die notwendige Erhöhung 40 Euro/Jahr betragen. Dies wären dann 3,33 Euro/Monat und Person. Er stellt nochmals ausdrücklich dar, dass die Gebührenerhöhung erst zum 01.01.2026 wirksam wird. Bei dem genannten Verbrauch spreche man von 40.000 Litern Trinkwasser. 

Stadträtin Münzer spricht sich für eine gesonderte Wassergebührenerhebung aus. Dies müsse aus ihrer Sicht machbar sein. Die Gemeinden reiten auf den Gebühren rum, was mit Solidarität nichts zu tun habe. 

Stadtrat Dr. Sladek spricht von einer kleinkarierten Debatte. Sollte es in Zukunft zu einer Einheitsgemeinde kommen, würden die Gebühren deutlich höher ausfallen, da dann auch die flächenmäßig großen Gemeinden bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen wären. 

Stadtrat Locker ist der Ansicht, dass man über den Tellerrand hinwegsehen müsse. Durch Synergieeffekte könnte Schönau durchaus Geld sparen. Verglichen zu anderen kreisangehörigen Gemeinden liegt man in Schönau mit den Verbrauchsgebühren sehr gering. Hätten in der letzten Sitzung bereits konkretere Zahlen vorgelegen, hätte der Gemeinderat den Beschluss sicherlich ohne Änderung beschlossen. 

Stadtrat Seckinger ist es wichtig, dass hier etwas gemacht wird. Die Bürger, welche sich an die Stadträte wenden, haben oft nur einen Blick auf die Gebühren und kennen die Hintergründe nicht. 

Beschluss

Der Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Werkhofs vom 14.11.2022 wird aufgehoben. Der Gemeinderat fasst folgenden neuen Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Münzer).

Datenstand vom 22.12.2022 09:09 Uhr