Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023, Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 12

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2021
    • Rechnungsergebnis 2022
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2023
    • Ergebnishaushalt 2023
    • Finanzhaushalt 2023
    • Finanzhaushalt 2023 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2023 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 599.651 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:


 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Zuführung 2021
Jahresabschluss 2021
701.554,95 €
31.21.2021

4.033.296,31 €
Entnahme 2022
Haushaltsplan 2022
-385.625,00 €
31.12.2022

3.647.671,31 €
Entnahme 2023
Haushaltsplan 2023
-599.651,00 € 
31.12.2023

3.048.020,31 €


Trotz einer geplanten Entnahme von 599.651 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2023 einen Bestand von 3.048.020 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 567.000 €. Damit sind Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 3.615.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 202.409 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.600.000 € kalkuliert. Das sind 200.000 € weniger als im Haushaltsplan 2022. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 288.235 € in 2022 auf 267.647 € im Jahr 2023. 
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 301.140 € auf 2.346.968 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, auch da ab 2022 der Naturkindergarten betrieben werden soll, der höheren Allgemeinen Umlage, sowie der steigenden Aufwendungen im Bereich der Schulumlagen und Friedhofsumlage. 
  • Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung, Sanierung Jogi-Löw Stadion, Um- und Neubau Werkhof) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Im Jahr 2023 sinken die Abschreibungen aber nochmals um 10.544 €, da die geplanten Investitionen zum Teil erst Ende des Jahres fertiggestellt werden und zum Teil noch nicht im Jahr 2023 fertiggestellt werden.
  • Die Personalkosten steigen um 48.900 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 4,5 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht.
  • Die Unterhaltungsaufwendungen steigen gegenüber den Vorjahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Umstellung Fernwärmeheizung Feuerwehrgerätehaus
    • Defekter Chemie-Abzug im Gymnasium ersetzen
    • Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
    • Stützmauersanierung Brachweg
    • Hangsicherung oberhalb Schönenberger Straße
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)


Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2023 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung
Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Ergebnis)
2022
(Plan)
2023
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.583.728
3.632.472
3.798.176
3.957.192
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.598
4.300.678
4.396.548
4.159.311
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
149.226
0
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.824
4.300.678
4.396.548
4.159.311
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.238,20
1.680,39 
1.859,07
1.783,03
1.822,78
1.704,64

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =         2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner
* für das Jahr 2023 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2022        =        2.440 Einwohner



Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Auch im Jahr 2023 sinkt diese weiter auf das Niveau des Jahre 2019. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen bis 2021 gesunken sind. Im Jahr 2022 ist wieder eine Steigerung erkennbar. 

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2023 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.023.019 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2022 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (2.626.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2022 ins Jahr 2023 (1.502.363,65 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Zunahme des Zahlungsmittelbestands 100.617,35 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2023 beträgt 283.420 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 380.009 €. 

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 3.837.904,70 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2023 (-1.023.019 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+2.626.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2022 nach 2023 von netto -1.502.363,65 € ergeben zum 31.12.2023 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 3.938.522,05 €. Davon sind allerdings 317.593,30 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 3.620.928,75 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 151.344,83 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 8.587.250 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 3.451.925 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost, dem Um- und Neubau für den Verbandswerkhof sowie der Sanierung des Jogi-Löw Stadions.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2023 von 3.620.928,75 € werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2026 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land und der Aufnahme von Darlehen zu stemmen. 
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2023 rund 464.000 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung von 5.464.819 € auf 7.731.229 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 360.000,00 €, sodass jedes Jahr zwischen 4-6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2023 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 12.12.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 12 ist der Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.745.982
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.345.633
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-599.651
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-599.651

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.123.683
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.407.103
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-283.420
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
621.691
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.001.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-380.009
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-663.429
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
359.590
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-359.590
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.023.019

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Sie weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage nochmals geändert werden musste. Im Ergebnishaushalt sind hierbei keine Veränderungen entstanden. Besonders erwähnt wird die Restrücklage in Höhe von 3.615.000 Euro. 
Bei den Umlagen, welche an den Gemeindeverwaltungsverband zu entrichten sind, müssen im Vergleich zum Vorjahr 301.140 Euro mehr aufgewendet werden. 

Sodann geht die Rechnungsamtsleiterin auf die einzelnen Investitionen ein, welche im Haushaltsjahr 2023 getätigt werden sollen. Im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage wurden zusätzlich insgesamt vier Stromerzeugungsanlagen für das Feuerwehrgerätehaus und die Trinkwasserversorgungsanlagen mit einem Aufwand von 58.475 Euro brutto eingeplant. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Infoterminal MP Feuer für die Feuerwehr, die elektronische Anschlagtafel für das Freibad, die Sanierung des Hochbehälters Eichbühl sowie die Befestigung des Hubschrauberlandeplatzes Mühlmatt mit Gesamtkosten von 344.500 Euro ins Haushaltsjahr 2024 zu verschieben. Somit ergeben sich für 2023 Investitionen in Höhe von 895.400 Euro. Gegen diese Planungen wird seitens der Gemeinderates keine Einwände erhoben.

Stadtrat Schröder bittet um Erläuterungen zu den Systemblöcken für das Zwischenlager. Der Vorsitzende erwähnt, dass es sich hierbei um stapelbare Betonblöcke handelt, welche zur Lagerung von Straßenaufbruchmaterial verwendet werden. Hierdurch wird erreicht, dass es nicht zu Vermischungen unterschiedlichen Materials kommt. Dies ist aufgrund der anstehenden Materialuntersuchung notwendig. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt Bauamtsleiter Wunderle mit, dass die Notstromaggregate mit Diesel betrieben werden. Reservetanks sind in den Kosten nicht enthalten. 

Weitere Erläuterungen werden von der Rechnungsamtsleiterin zum Ermächtigungsübertrag von 2022 auf 2023 (Lüftung Gymnasium, Baumaßnahmen in der Luisenstraße, der Georg-Färber-Straße und dem Johann-Peter-Hebel-Weg, der Umgestaltung der unteren Talstraße, der Wiesenquerung im Bereich Pavillon mit Gesamtkosten von 1.638.500 Euro) zur mittelfristigen Finanzplanung und zur Entwicklung der liquiden Eigenmittel gegeben. Investitionen stehen in den folgenden Jahren vor allem für die Sanierung des Jogi-Löw-Stadions und die Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofs an. 

Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass im Jahre 2026 die komplette Erneuerung aller drei Wiesenbrücken angegangen werden soll. Je Brücke sind 165.000 Euro eingeplant. Durch die Herangehensweise in einem Jahr können eventuell günstigere Preise erzielt werden. 

Stadtrat Schröder fehlt in der Finanzplanung die Sanierung des Flühweges. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die schlechtesten Wegabschnitte auf Gemarkung Fröhnd bzw. Wembach befinden. Sinnvoll wäre aus seiner Sicht nur eine Gesamtsanierung. Die Gemeinde Fröhnd ist hierzu aktuell aber nicht bereit. 

Stadträtin Münzer spricht die freien liquiden Eigenmittel an, welche für die Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausreichend sind. Sie möchte wissen, wieso dann keine Kreditermächtigungen eingeplant wurden. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass für 2023 keine Darlehen eingeplant sind. In den Jahren 2024 bis 2026 sind allerdings Darlehensaufnahmen vorgesehen.
Des Weiteren spricht Stadträtin Münzer den Verkauf von Ökopunkten an, welcher im Jahr 2024 mit 228.000 Euro veranschlagt ist. Rechnungsamtsleiterin Wagner berichtet, dass hier bereits 10 % angezahlt wurden. Der Rest wird im Jahr 2024 wirksam. 

Abschließend bittet Stadträtin Münzer darum, bei Investitionen zurückhaltend zu sein. Ziel solle eine Rücklagenbildung sein. Der Vorsitzende entgegnet, dass ständige Investitionen notwendig sind um die Einrichtungen der Stadt in gutem Zustand zu halten. 

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.745.982
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.345.633
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-599.651
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-599.651

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.123.683
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.407.103
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-283.420
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
621.691
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.053.200
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-431.509
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-714.929
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
359.590
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-359.590
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.074.519

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_Haushaltsplan_2023_Beschluss Gesamtwerk (.pdf)

Datenstand vom 22.12.2022 09:09 Uhr