Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage auf Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Dieser Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 behandelt. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit Bezug auf die Verkehrssicherheit einstimmig versagt.

Mit Schreiben vom 16.11.2022 hat die Baurechtsbehörde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch im Mischgebiet zulässig ist. Die geplante Werbeanlage wurde von den Fachbehörden Verkehr und Straßen als nicht gefährlich oder den Verkehr störend beurteilt.
Die Baurechtsbehörde bittet darum, spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber zu entscheiden, ob hier das Einvernehmen erteilt werden kann.

Zur Erinnerung:
Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m. Der Plakatanschlag soll alle 10 Tage gewechselt werden.

Nach erneuter Prüfung der örtlichen Situation durch die Verwaltung sollte aus Sicht der Verwaltung der Gemeinderat am Beschluss vom 18.07.2022 festhalten, da aufgrund der geplanten Werbeanlage die erforderlichen Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Tankstelle auf die Bundesstraße B 317 nicht mehr gegeben sind (Zaun entlang der B 317).
Außerdem wird durch das Aufstellen des Werbeschildes das Ausfahren vom Grundstück 463/5 (südliche Ausfahrt) auf die Bundesstraße B 317 sehr erschwert und unübersichtlich. Die erforderlichen Sichtverhältnisse für die ausfahrenden Fahrzeuge Richtung Süden sind völlig unzureichend.

Nach Einschätzung der Verwaltung erhöht sich das Unfallrisiko aufgrund des Werbeschildes ganz erheblich. Das Landratsamt Lörrach wurde auf diese Umstände nochmals hingewiesen und gebeten, bei einem Termin mit der Verwaltung zusammen dies vor Ort zu begutachten. Dieser Termin hat bisher noch nicht stattgefunden.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der erforderlichen Verkehrssicherheit wird das Einvernehmen weiterhin versagt. Sollte die Baurechtsbehörde diese Maßnahme trotz der vorgebrachten Bedenken genehmigen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtlich gegen diese Genehmigung vorzugehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass in der vergangenen Woche ein Vororttermin stattfand. Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass das Landratsamt einen solchen Termin zunächst nicht für erforderlich angesehen hatte, war dann allerdings mit fünf bis sechs Personen vertreten. Hierbei äußerten sich die Behördenvertreter dahingehen, dass die Sichtverhältnisse nicht ausreichend gegeben sind, sodass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Schriftlich liegt hierzu allerdings vom Landratsamt noch nichts vor. Aus diesem Grund sollte man sich auf ein gerichtliches Vorgehen festlegen, sollte das Landratsamt den Antrag doch genehmigen. 

Stadtrat Locker kritisiert, dass man förmlich zu einem Vororttermin drängen muss. 

Beschluss

Aufgrund der erforderlichen Verkehrssicherheit wird das Einvernehmen weiterhin versagt. Sollte die Baurechtsbehörde diese Maßnahme trotz der vorgebrachten Bedenken genehmigen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtlich gegen diese Genehmigung vorzugehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.12.2022 09:09 Uhr