Evaluation Forstneuorganisation, Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der aktuelle Betreuungsvertrag zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes im Körperschaftswald der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und nun einer Evaluation unterzogen. 

Im Bürgermeisterforum des Landratsamtes Lörrach am 28.11.2022 wurde der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages vorgestellt, welcher eine Laufzeit von fünf Jahren haben und einer automatischen Verlängerung unterliegen soll. Maßgebend sein soll die jeweils aktuelle Gebührenordnung des Landkreises. 

Das bisherige Entgeltmodell soll in seiner Grundstruktur nicht verändert werden. Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald soll hier weiterhin als eine Einheit betrachtet werden, was für die einzelnen Gemeinden kostenmäßig deutlich günstiger ist. 

Die somit anfallende Umlage würde sich von 30,00 auf 35,00 Euro/ha erhöhen. Die Einschlagkosten von 3,00 auf 4,00 Euro/Fm. Es wird lediglich die effektive forstliche Betreuung abgerechnet. 

Beschlussvorschlag

Der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald wird mit den vorgestellten Eckdaten beschlossen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht nochmals auf die Forstneuorganisation im Jahre 2020 ein, bei welcher teilweise Zahlen aus dem Jahr 2018 Einfluss fanden. Die Verkehrssicherungspflicht wird vom Forst sichergestellt. Hiervon ausgenommen sind unter anderem Waldkindergärten. Für die Kernzonenflächen im Biosphärengebiet fällt eine geringere Umlage in Höhe von 15,00 Euro/ha an. Mit den genannten Sätzen sind die Gestehungskosten abgedeckt. 

Stadtrat Schröder ist der Meinung, dass man um einen Vertragsabschluss ohnehin nicht herumkommen würde. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass man durchaus eigenes Personal für diese Dienstleistungen einstellen könnte. Dies würde sich allerdings nicht rechnen. Entsprechende Berechnungen hatte man bereits im Jahre 2019 vorgenommen. Der Vertrag wird mit dem Gemeindeverwaltungsverband abgeschlossen, weil dann die Wälder aller Verbandsgemeinden zusammengefasst als eine Einheit betrachtet werden. Dies stellt sich kostenmäßig weitaus günstiger dar. 

Stadtrat Knobel fragt an, ob die erhöhten Kosten bereits im Haushaltsplan eingerechnet wurden. Der Vorsitzende erwähnt, dass dies teilweise der Fall sein dürfte. 

Stadträtin Strohmaier verlässt vor Beschlussfassung aufgrund Unwohlsein die Sitzung. 

Beschluss

Der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald wird mit den vorgestellten Eckdaten beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.12.2022 09:09 Uhr