Aufstellungsbeschluss der 8. Bebauungsplanänderung "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Bahngelände“ wurde am 19.06.1975 als Satzung beschlossen und trat am 26.06.1976 in Kraft. Der Geltungsbereich dieses Plans umfasst einen zentralen, innerörtlichen Teilbereich westlich der Friedrichstraße (B 317), welcher sich bis teilweise zur Wiese im Osten erstreckt. Dieser wurde damals aufgestellt, um die im Jahr 1969 stillgelegte Bahntrasse zu überplanen und den Gesamtbereich baulich neu zu ordnen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan sieben Mal geändert, wobei die letzte Änderung am 29.03.2021 durch den Gemeinderat der Stadt Schönau i. Schw. als Satzung beschlossen wurde.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist an der Ecke Buchenbrandstraße/Friedrichstraße auf dem Grundstück Flst. Nr. 261 ein Gebäude vorhanden, das bis vor einigen Jahren von der Deutschen Post als Filiale genutzt worden ist. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan für dieses Grundstück als Art der baulichen Nutzung eine Gemeinbedarfsbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ fest.
Inzwischen wurde das Grundstück mit dem bestehenden Gebäude an einen privaten Grundstückseigentümer veräußert, der dieses zu Wohnzwecken umbauen möchte. Aufgrund der Größe und der Lage des Grundstücks soll ergänzend die Option für eine bauliche Erweiterung in Richtung Süden zur Buchenbrandstraße offengehalten werden.
Da sowohl die Art der baulichen Nutzung als auch die Überbaubarkeit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahngelände“ abweichen, wird es nun notwendig, diesen in Form eines Deckblattes zu ändern.
Die erforderlichen KFZ-Stellplätze können mit Zufahrt sowohl von der Friedrichstraße als auch von der nördlich an das Grundstück angrenzenden Stichstraße im rückwärtigen Teil des Grundstückes nachgewiesen werden.
Einbezogen in den Geltungsbereich wird ein Teil des Straßengrundstücks der Buchenbrandstraße Flst. Nr. 259/1, da dieses im aktuellen Bebauungsplan bereits als Baugrundstück festgesetzt ist und von Seiten der Stadt Schönau i. Schw. nicht benötigt wird.
Nicht zuletzt soll im Zusammenhang mit dem Änderungsverfahren die Zufahrt zum hinterliegenden Grundstück Flst. Nr. 260 geregelt werden, welches sich im Besitz der Deutschen Telekom befindet. Der bestehende Bebauungsplan sieht hier zwar einen öffentlichen Erschließungsstich mit einer Gesamtbreite von 5,50 m vor, jedoch wurde eine notwendige Grundstücksteilung nie vollzogen.
Insgesamt ist das geplante Vorhaben zu befürworten, da im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden innerhalb des Siedlungszusammenhanges zusätzlich Wohnraum geschaffen wird.
Da die bisherigen Regelungen des bestehenden Bebauungsplans nach heutiger Rechtsauffassung teilweise zu unbestimmt und nicht mehr anwendbar sind, werden für den Änderungsbereich (Deckblatt) die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften neu festgesetzt bzw. erlassen und auf aktuelle Rechtsgrundlagen gestellt.

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die vorliegende Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.  

Herr Schill vom Büro fsp aus Freiburg wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung.

Hinweis:
Die Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage werden aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Die Anlagen können auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:


Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 26.04.2021 auswählen. Die betreffenden Anlagen sind dort dem Tagesordnungspunkt 3 beigefügt.
Die Gemeinderatsmitglieder, die das RIS im Einsatz haben, können selbstverständlich direkt auf die Anlagen zugreifen.  
 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die achte Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
  2. Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Rechtslage

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die achte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Herr Schill stellt im Folgenden mittels einer Präsentation die umfassenden Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt in komprimierter Form mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Er geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Anlass, Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung,
  • Lage und Nutzung des Plangebiets,
  • Auswirkung auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans,
  • Verfahrensablauf des beschleunigten Verfahrens,
  • Vorkehrungen zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmimmissionen),
  • artenschutzrechtliche Untersuchung.

In der sich anschließenden Aussprache bezieht sich Stadtrat Schröder auf die artenschutzrechtliche Einschätzung zur Bebauungsplanänderung und fragt an, ob eine Ausnahmeregelung vom festgeschriebenen Zeitfenster (Wintermonate, Anfang Dezember bis Ende Februar) für den geplanten Abriss der Garage möglich wäre. Herr Schill bestätigt, dass dies in Absprache mit dem Naturschutz grundsätzlich denkbar sei.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Herr Schill, dass aufgrund des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens der Wohnnutzung mit passivem Schallschutz (z. B. Lärmschutzfenster) Rechnung getragen werden könne. Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. der Bau einer Lärmschutzwand, seien nicht erforderlich.
Auf Hinweis von Stadtrat Schröder wird von Bauamtsleiter Wunderle bestätigt, dass bereits in der 5. Änderung des Bebauungsplans die Zufahrtsmöglichkeit (Stichstraße) im nördlichen Bereich mit einer Breite von 4,50 m gesichert worden sei. In der vorliegenden Planfassung sei die Stichstraße jedoch mit einer Breite von 5,50 m ausgewiesen.
Herr Schill wird diesen Sachverhalt nochmals prüfen und gegebenenfalls den aktuellen Plan entsprechend anpassen, wodurch das Baufenster um einen Meter erweitert werden kann.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die achte Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
  2. Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2021_04_01_Schönau Bahngelände_Artenschutz (.pdf)
2021_04_06_Schönau_Bahnhofsgelände-Bestand (.pdf)
2021_04_06_Schönau_Bahnhofsgelände-Maßnahmen (.pdf)
2021_04_13_Schönau BPlan Bahngelände § 13a (.pdf)
21-04-26 8. BPLÄ Bahngelände Bebauungsvorschriften Offenlage (21-04-13) (.pdf)
21-04-26 8. BPLÄ Bahngelände Begründung Offenlage (21-04-13) (.pdf)
21-04-26 8. BPLÄ Bahngelände Cover Satzung Offenlage (21-04-13) (.pdf)
21-04-26 8te BPLÄ Bahngelände Deckblatt (21-03-18) (.pdf)

Datenstand vom 10.05.2021 15:18 Uhr