Siebte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 29.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 7. Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und zugleich die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 23.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und TÖB gebeten, über die von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die vorliegende Bebauungsplanänderung bedeutsam hätte sein können.

Öffentlichkeit
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) keine Stellungnahmen eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Behörden und TÖB Stellungnahmen eingegangen. Siehe hierzu beigefügte Synopse mit Beschlussvorschlägen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.
  2. Die 7. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 29.03.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt Herr Schill anhand einer Präsentation die umfassenden Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt in komprimierter Form mit eingehenden Erläuterungen vor.
Besonders geht er dabei auf das vorliegende schalltechnische Gutachten und auf die im Rahmen der Offenlage von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Beschlussvorschläge ein.

Auf Frage von Stadträtin Strohmaier erklärt Herr Schill, dass die von der Deutschen Telekom Technik GmbH abgegebene Stellungnahme als allgemeiner Hinweis in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen sei und demzufolge im Bauantragsverfahren beachtet werden müsse. Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass die Telekom aufgrund des Telekommunikationsgesetzes eine Versorgungspflicht habe. Daher seien Bestand und Betrieb der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikations-Linien weiterhin zu gewährleisten.

Stadtrat Dr. Sladek spricht den Klimaschutz an und beklagt in diesem Zusammenhang, dass in den Bauantragsunterlagen für die Dächer der beiden geplanten Gebäude keine PV- Anlagen vorgesehen sind. Aus seiner Sicht wäre es geboten, PV-Anlagen als wirksame Klimaschutzmaßnahmen in den Bebauungsvorschriften der Bebauungspläne verpflichtend festzuschreiben.
Herr Schill erwidert, dass dies rechtlich bis jetzt leider noch nicht möglich sei, weshalb die Bebauungsvorschriften des vorliegenden Bebauungsplans lediglich eine unverbindliche Regelung für die der Energiegewinnung dienenden Dachaufbauten (Photovoltaik, Solar) beinhalten.
Mit Zustimmung erhält zu diesem Thema ein als Zuhörer anwesender Bauherr das Wort. Dieser erklärt, dass die Installation einer Photovoltaikanlage durch den Bauträger nicht möglich sei, weil dann die Eigentumsanteile an der Anlage auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt werden müssten. Es stehe aber nichts entgegen, dass ein Dritter die Anlagen auf den Gebäudedächern anbringt, zumal für diesen Zweck die Dächer mit den erforderlichen Einrichtungsvorkehrungen ausgestattet werden.

 

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.
  2. Die 7. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 29.03.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Cover Satzung (21-03-04) (.pdf)
21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Deckblatt Satzung (21-03-17) (.pdf)
21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Bebauungsvorschriften Satzung (21-03-04) (.pdf)
21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Begründung Satzung (21-03-04) (.pdf)
21-03-29 Abwägung Offenlage (21-03-04) (.pdf)

Datenstand vom 08.04.2021 14:03 Uhr