Datum: 27.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.04.2023 und Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 13.03. und 03.04.2023
3 Errichten von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend - hier Standort aus dem Sichtdreieck gerückt - Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10
4 Johann-Peter-Hebel-Weg: Arbeitsvergabe Tiefbauarbeiten
5 MTB-Gebäude: Arbeitsvergaben
5.1 Trockenbau- und Dämmarbeiten
5.2 Dachabdichtungsarbeiten
5.3 Bodenbelagsarbeiten/Parkett- und Teppichboden
5.4 Türelemente und Zargen
5.5 Fliesen- und Natursteinarbeiten
6 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 01.06.2023
7 Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
8 Vorstellung des Projekts "BioWuchshülle" zum Einsatz im Forstbereich
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Polizeiposten Oberes Wiesental, Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2022
9.2 VHS Wiesental - Varianten der Kostenaufteilungen inklusive der Stadt Schopfheim
9.3 Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Generalversammlung des Fördervereins Freibad Schönau
10.2 Tote Kröten auf dem Weg Richtung Letzbergweiher
10.3 Vergünstigte Saisonkarten für Mitarbeiter von IOW-Firmen

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bemängelt, dass der Gehweg unterhalb des Pfarramtes in der Talstraße anlässlich des Frühjahrsmarktes nicht barrierefrei zugänglich war. Hier sollte künftig darauf geachtet werden. Der Vorsitzende sagt zu, diese Information an die Verantwortlichen weiterzugeben, damit bei den nächsten Märkten dieses Problem ausgeschlossen werden kann. 

Eine weitere Zuhörerin weist auf ein Tiny-House hin, welches auf dem Campingplatz errichtet wurde. Sie will wissen, ob dieses genehmigt wurde. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass dies bereits vor einiger Zeit an das Baurechtsamt zur Prüfung weitergeleitet wurde. 

Die selbe Zuhörerin bitte um Auskunft, ob die Firmenanzeigen an der elektronischen Informationstafel im Rathaus durch diese gesponsert werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich hierbei um keine Anzeigen handelt. Vielmehr wird hier Werbung für den Initiativkreis Oberes Wiesental (IOW) gemacht. Hier gibt es ein gemeinsames Agreement. Weitergehende Firmenwerbung findet nicht statt. 

Abschließend spricht die Zuhörerin ihren Dank an den Hausmeister des Rathauses aus, welcher bei der Entsorgung ausgedienter Bücher aus der öffentlichen Bücherzelle behilflich ist. 

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.04.2023 und Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 13.03. und 03.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.04.2023 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: 

TOP 1:
Änderung bestehender Pachtvertrag - Golf-Club Schönau e.V.
(Einstimmiger Beschluss)
Der Nachtrag zum Pachtvertrag soll keine Vertragsverlängerung auf 20 Jahre, sondern auf 10 Jahre ab dem 01.07.2023 beinhalten. Auch soll wie bisher der Pachtpreis jeweils für fünf Jahre festgelegt werden, damit keine Erhöhung ausgeschlossen wird. 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 wurde aufgrund zweier Änderungswünsche unter TOP 5 und TOP 10.1 geringfügig geändert und neu ausgefertigt. 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.04.2023 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 13.03.2023 und 03.04.2023 anerkannt werden. 

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3. Errichten von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend - hier Standort aus dem Sichtdreieck gerückt - Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m.

Dieser Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 behandelt. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit Bezug auf die Verkehrssicherheit einstimmig versagt.

Mit Schreiben vom 16.11.2022 hat die Baurechtsbehörde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch im Mischgebiet zulässig ist. Die geplante Werbeanlage wurde von den Fachbehörden Verkehr und Straßen als nicht gefährlich oder den Verkehr störend beurteilt. Nach erneuter Prüfung der örtlichen Situation durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die erforderlichen Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Tankstelle auf die Bundesstraße B 317 dann nicht mehr gegeben sind (Zaun entlang der B 317). Außerdem wäre durch das Aufstellen des Werbeschildes das Ausfahren vom Grundstück 463/5 (südliche Ausfahrt) auf die Bundesstraße B 317 sehr erschwert und unübersichtlich. Die erforderlichen Sichtverhältnisse für die ausfahrenden Fahrzeuge Richtung Süden wären völlig unzureichend.

Am 07.12.2022 fand dann mit Vertretern des Landratsamtes ein Vororttermin statt, wie der Vorsitzende dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2022 berichtete. Aufgrund dieser gemeinsamen Besichtigung erging dann mit Datum vom 19.12.2022 die Ablehnung durch das Landratsamt Lörrach.

Nun hat der Bauherr den Standort aus dem Sichtdreieck herausgerückt und der Gemeinderat hat erneut über das Einvernehmen über den geänderten Standort zu entscheiden. Die Fachbereiche und Straßen beim Landratsamt und das Regierungspräsidium wurden unter den Voraussetzungen des neuen Standortes ebenfalls neu gehört.

Der Fachbereich Straßen des Landratsamtes Lörrach stimmt den Planunterlagen mit Stellungnahme vom 05.04.2023 so nicht zu, da die Schenkellänge des Sichtdreiecks in den Planunterlagen anstelle der erforderlichen 70 m (bei 50 km/h) lediglich 30 Meter umfasst.

Dem Gemeinderat liegt der abgeänderte Lageplan mit eingezeichnetem Sichtdreieck und die Ablehnung vom alten Standort in der Anlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt bei vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Anforderungen an die Größe eines Sichtdreiecks nicht eingehalten wurden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt kurz vor. 

Stadtrat Anschütz spricht sich unabhängig von der Einhaltung des Sichtdreiecks grundsätzlich gegen eine Werbeanlage am Ortseingang aus. Aus diesem Grund würde er den zweiten Halbsatz im Beschlussvorschlag ersatzlos streichen. 

Bauamtsleiter Wunderle erwähnt, dass Grundlage für eine Genehmigung die Landesbauordnung ist. Maßgebend ist, ob das Bauvorhaben dieser Ordnung entspricht oder eben nicht. Wenn ein Vorhaben baurechtlich in Ordnung ist, kann die Baurechtsbehörde eine Genehmigung erteilen. Ein fehlendes gemeindliches Einvernehmen kann erforderlichenfalls ersetzt werden. 

Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier teilt der Vorsitzende mit, dass es sich bei dem Baugrundstück um Privatgelände handelt. Abschließend weist er darauf hin, dass dem Landratsamt bekannt ist, dass dieses Vorhaben von der Stadt grundsätzlich nicht begrüßt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Anforderungen an die Größe eines Sichtdreiecks nicht eingehalten wurden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Johann-Peter-Hebel-Weg: Arbeitsvergabe Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Vom Ingenieurbüro dwd aus Wehr/Fröhnd wurden die Erd- / Entwässerungs- / Straßenbau- / Kanalbau- / Wasserleitungs- / Nahwärmebau- / Kabel- und Leerrohrbauarbeiten für den Teilumbau des Johann-Peter-Hebel-Wegs öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben sechs Firmen die Angebotsunterlagen angefordert. 

Bei der Submission am 12.04.2023 sind drei Angebote eingegangen. Alle drei können gewertet werden. Die Submissionsergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Mit den Bauarbeiten soll am 22.05.2023 begonnen werden.

Ein Vertreter des Büros dwd wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag die Erd- / Entwässerungs- / Straßenbau- / Kanalbau- / Wasserleitungs- / Nahwärmebau- / Kabel- und Leerrohrbauarbeiten für den Teilumbau des Johann-Peter-Hebel-Wegs an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Maßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg stehen im Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 829.700 € brutto zur Verfügung. Davon wurden bereits 104.312,55 € brutto an Planungskosten verausgabt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Mitglieder des Gemeinderates eine ergänzende Tischvorlage erhalten. Demnach musste bei der Wertung ein Angebot aufgrund nicht fristgerechter Vorlage von Nachweisen ausgeschlossen werden. 

Die geprüften Angebotsendsummen betragen (brutto):

ARGE Vogel-Walliser        1.330.756,29 €        davon Stadt Schönau: 1.003.457,49 €
Bieter 2                        1.447.874,33 €
Nebenangebot Bieter 1        1.290.833,60 €

Hinweis zum Nebenangebot des Bieters 1: Es wird ein Nachlass auf das Hauptangebot in Höhe von 3 % gewährt, sofern der Baubeginn auf Oktober 2023 mit entsprechender Bauzeitverlängerung verschoben wird. 

Die Kostenüberschreitung wird mit hohen Preisen bei der Baustelleneinrichtung, Zwischenlagerung und Verbauarbeiten begründet. Darüber hinaus sind Kostensteigerungen bei Kunststoffteilen zu verzeichnen. In Folge der aktuellen Marktsättigung ist ebenfalls eine Preiserhöhung festzustellen. 

Für die Gesamtmaßnahme stehen Haushaltsmittel von brutto 829.700 € zur Verfügung. Zur Angebotssumme müssen auch noch die Honorarkosten vom Ingenieurbüro von brutto ca. 158.000 € und Kosten für geotechnische Untersuchungen von brutto ca. 10.260 € hinzugerechnet werden. Zu den bereits genannten Kostensteigerungen müssen ebenso weitere Kostensteigerungen eingeplant werden, sodass 420.000 € an Haushaltsmitteln fehlen. 

Geschäftsführer Christof Diemer vom Büro dwd Ingenieur GmbH spricht von einer aufwändigen Planung, welche die Beteiligten schon länger beschäftigt. Neben der Stadt sind in diesem Projekt auch die EWS Schönau sowie der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach beteiligt. 

Bürgermeister Schelshorn spricht sich für eine Aufhebung der Ausschreibung aus. Es sei nicht zielführend, mit den Bauarbeiten im Oktober 2023 zu beginnen. Ein früher Wintereinbruch könnte die Arbeiten maßgebend beeinflussen. 

Christof Diemer gibt zu bedenken, dass Schweißarbeiten an der Nahwärmeleitung nur bei Temperaturen von mindestens 5 °C ausgeführt werden sollten. Bei den Schächten bestehen aktuell massive Lieferschwierigkeiten. 

Stadtrat Schröder bittet um Auskunft hinsichtlich der Dringlichkeit, hier vor allem bei der Kanalisation. Herr Diemer teilt mit, dass die aktuelle Situation keinen dauerhaften Zustand darstellen sollte. 

Stadträtin Münzer erwähnt, dass dieses Projekt bereits seit 2020 geschoben werde. Die entstandene Teuerung war ihr klar. Christof Diemer entgegnet, dass keine grundsätzliche Steigerung festzustellen sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die notwendige Zwischenlagerung des Aushubs zur Materialprüfung sehr lange hinzog. Herr Diemer gibt hierzu ebenfalls weitere Erläuterungen. 

Bauamtsleiter Wunderle gibt zu bedenken, dass eventuell noch weitere Angebote eingereicht worden wären, sofern eine Bauzeitverlängerung bereits im Vorfeld bekannt gewesen wäre. 

Beschluss

  1. Die Ausschreibung wird aufgehoben.
  2. Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 420.000 € sind in den Haushalt 2024 aufzunehmen. 
  3. Die Arbeiten sind erneut so auszuschreiben, dass im Frühjahr 2024 mit den Arbeiten begonnen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. MTB-Gebäude: Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann vom Büro Böwer Eith Murken Architekten BDA, Freiburg im Breisgau, stellt die einzelnen Ausschreibungsergebnisse vor. 

Daran anschließend berichtet er über den Sachstand. An der Außenfassade laufen die Arbeiten zur Anbringung der Schindeln. In dieser Woche war die ausführende Firma allerdings nicht anwesend. Hier wird man ansprechend nachhaken. Die Fenster wurden bereits eingebaut und das Dach gedeckt. Heute wurde die PV-Anlage angeliefert. Die Trockenbau- sowie die Sanitärarbeiten sind ebenfalls im Gange. Der Arbeitsablauf wird von Herrn Hülsmann mit entsprechenden Bildern dokumentiert. Die Planung, zum Jahresende mit dem Projekt fertig zu sein, wird man einhalten können. Herr Hülsmann sieht den November 2023 als Fertigstellungsziel an. 

Am 05.05.2023 wird die Submission für das nächste Ausschreibungspaket stattfinden. Hierin enthalten sind die Arbeiten für die Akustikwände, die Trennwände sowie die Außenanlagen. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor der nächsten bzw. übernächsten Gemeinderatssitzung eine Vorortbesichtigung geplant ist. Die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwarzwald freut sich bereits sehr auf den Umzug in die neuen Räumlichkeiten.  

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5.1. Trockenbau- und Dämmarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Trockenbau- und Dämmarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 04.04.2023 statt. Sieben eingereichte Angebote und zwei Nebenangebote konnten gewertet werden. 

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Maler Asal, Schönau im Schwarzwald         39.619,37 € (Nebenangebot)
Bieter 2                                        41.362,85 € (Nebenangebot)
Bieter 3                                        50.014,15 €
Bieter 4                                        52.259,74
Bieter 5                                        60.435,34
Bieter 6                                        60.819,71
Bieter 7                                        61,569,36
Bieter 8                                        66.666,18 €
Bieter 9                                        71.221,50 €

Beschlussvorschlag

Die Trockenbau- und Dämmarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Maler Asal, Schönau im Schwarzwald, mit einer Auftragssumme von brutto 39.619,37 € vergeben. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 43.778,32 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann gibt das Ausschreibungsergebnis nochmals bekannt. Dieses fällt um 4.158,93 € (= 9,50 %) günstiger aus, als dies in der Kostenschätzung geplant wurde. 

Stadträtin Münzer bittet um Auskunft, was es mit dem Begriff Nebenangebot auf sich hat. Herr Hülsmann informiert, dass von der Firma ein günstigeres Produkt als das Ausgeschriebene angeboten wurde. Dieses wird ebenfalls als gut erachtet. 

Beschluss

Die Trockenbau- und Dämmarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Maler Asal, Schönau im Schwarzwald, mit einer Auftragssumme von brutto 39.619,37 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5.2. Dachabdichtungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Dachabdichtungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Drei Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 04.04.2023 statt. Ein Angebot wurde eingereicht und konnte gewertet werden. 

Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):

Firma Burgert, Utzenfeld                        23.089,93 €

Beschlussvorschlag

Die Dachabdichtungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Burgert, Utzenfeld mit einer Auftragssumme von brutto 23.089,93 € vergeben. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 20.549,00 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann gibt das Ausschreibungsergebnis nochmals bekannt. Dieses fällt um 2.533,93 € (= 12,33 %) höher aus, als dies in der Kostenschätzung geplant wurde. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder berichtet Herr Hülsmann, dass es sich hierbei um die Abdichtung der Tiefgaragendecke handelt.

Beschluss

Die Dachabdichtungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Burgert, Utzenfeld, mit einer Auftragssumme von brutto 23.089,93 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5.3. Bodenbelagsarbeiten/Parkett- und Teppichboden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Bodenbelagsarbeiten (Parkett- und Teppichboden) öffentlich ausgeschrieben. 12 Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 04.04.2023 statt. Sieben eingereichte Angebote konnten gewertet werden. 

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Firma Fußböden Fleischmann, Strullendorf        64.404,51 €
Bieter 2                                                64.595,24 €
Bieter 3                                                64.949,25 €
Bieter 4                                                70.597,68 €
Bieter 5                                                74.858,97 €
Bieter 6                                                75.150,29 €
Bieter 7                                                81.128,25 €

Beschlussvorschlag

Die Bodenbelagsarbeiten (Parkett- und Teppichboden) werden an den günstigsten Bieter, Firma Fußböden Fleischmann, Strullendorf, mit einer Auftragssumme von 
brutto 64.404,51 € vergeben. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 74.349,00 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann gibt das Ausschreibungsergebnis nochmals bekannt. Dieses fällt um 9.908,78 € (= 13,33 %) günstiger aus, als dies in der Kostenschätzung geplant wurde. 

Auf Anfrage von Bürgermeister Schelshorn teilt Herr Hülsmann mit, dass bei der Firma Fleischmann die Leistungsfähigkeit gegeben ist. 

Beschluss

Die Bodenbelagsarbeiten (Parkett- und Teppichboden) werden an den günstigsten Bieter, Firma Fußböden Fleischmann, Strullendorf, mit einer Auftragssumme von brutto 64.404,51 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5.4. Türelemente und Zargen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5.4

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Türelemente und Zargen öffentlich ausgeschrieben. Sechs Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 04.04.2023 statt. Ein Angebot wurde eingereicht und konnte gewertet werden. 

Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):

Fa. Pfefferle, Ballrechten-Dottingen                130.596,55 €                (mit Tectusbänder) 
Fa. Pfefferle, Ballrechten-Dottingen                123.361,35 €                (ohne Tectusbänder)

Beschlussvorschlag

Die Türelemente und Zargen werden an den günstigsten Bieter, Fa. Pfefferle, Ballrechten-Dottingen, 
entweder mit einer Auftragssumme von brutto 130.596,55 € mit Tectusbändern 
oder mit einer Auftragssumme von brutto 123.361,35 € ohne Tectusbänder vergeben. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 116.203,50 € (mit Tectusbänder) veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann gibt das Ausschreibungsergebnis nochmals bekannt. Dieses fällt um 14.393,05 € (= 12,39 %) höher aus, als dies in der Kostenschätzung geplant wurde. 

Einsparpotential ist bei der Wahl des Türbandes möglich. Ursprünglich ausgeschrieben wurde ein innenliegendes Türband "Simonswerk Tectus". Bei Wahl eines außenliegenden Türbandes "Simonswerk VLX" können 7.235,20 € eingespart werden. Die Kostenüberschreitung würde dann nur noch bei 7.157,85 € (= 6,16 %) liegen. Herr Hülsmann erwähnt, dass in Büroräumen auf anderweitige Türbänder zurückgegriffen werden kann. Schlussendlich handelt es sich hierbei um eine reine Ansichts- und Preissache. 

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass hier die einfachere Variante ausreichend ist. 

Beschluss

Die Türelemente und Zargen werden an den günstigsten Bieter, Fa. Pfefferle, Ballrechten-Dottingen, mit einer Auftragssumme von brutto 123.361,35 € ohne die Tectus-Türbänder vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5.5. Fliesen- und Natursteinarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 5.5

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Fliesen- und Natursteinarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 04.04.2023 statt. Zwei eingereichte Angebote konnten gewertet werden. 

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fliesen Röhlich, Wendelstein                 51.583,28 €
Bieter 2                                        55.471,97 €

Beschlussvorschlag

Die Fliesen- und Natursteinarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Fliesen Röhlich, Wendelstein, mit einer Auftragssumme von brutto 51.583,28 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 40.555,65 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

David Hülsmann gibt das Ausschreibungsergebnis nochmals bekannt. Dieses fällt um 11.027,63 € (= 27,19 %) höher aus, als dies in der Kostenschätzung geplant wurde. 

Einsparpotential ist bei der Rutschhemmung möglich. Ursprünglich ausgeschrieben wurde eine verbesserte Rutschhemmung der Stufenvorderkante. Bei Verzicht auf diese Verbesserung können 1.630,78 € eingespart werden. Die Kostenüberschreitung würde dann nur noch bei 9.396,85 € (= 23,17 %) liegen. Herr Hülsmann erwähnt, dass bei dieser Zusatzposition die Stufenvorderkante rauer geschliffen wird, was für zusätzliche Haftung sorgt. Die Mindestanforderungen sind allerdings auch ohne diesen Zusatz erfüllt. 

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass hier die einfachere Variante ausreichend ist.

Der Vorsitzende erwähnt abschließend, dass die Firma Röhlich auch die Fliesenarbeiten im Schönauer Freibad ausgeführt hat. 

Beschluss

Die Fliesen- und Natursteinarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Fliesen Röhlich, Wendelstein, mit einer Auftragssumme von brutto 49.952,50 € ohne die verbesserte Rutschhemmung an den Stufenvorderkanten vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 01.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 01.06.2023 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Tagesordnung zur Verbandsversammlung am 01.06.2023 wird den Anwesenden durch Bürgermeister Schelshorn bekanntgegeben. Aufgrund der Thematik "Gemeinsamer Gutachterausschuss" wurde ein Sondertermin anberaumt. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden ergänzende Ausführungen gemacht. 

zu TOP 3 - Gemeinsamer Gutachterausschuss "Lörrach-Wiesental"
Künftig müssen für Gutachterausschüsse mindestens 1.000 auswertbare Verträge vorliegen. Dies ist mit der derzeitigen Struktur nicht darstellbar. Aus diesem Grund soll es im Landkreis Lörrach nur noch drei Gutachterausschüsse geben. Der Grundsatzbeschluss wurde bereits von allen Verbandsgemeinden im Jahr 2020 gefasst. Es ist geplant, dass der Gemeindeverwaltungsverband zum 01.01.2025 in den gemeinsamen Gutachterausschuss eintreten wird. In den Ausschuss werden dann zwei Mitglieder aus dem Verbandsgebiet entsandt. Diese werden auf Verbandsebene gewählt und müssen über einen entsprechenden Sachverstand verfügen. Im Grundsatzbeschluss wurde ein Kostenanteil zwischen 3,50 und 4,13 € pro Einwohner festgehalten. Zwischenzeitlich wurde dieser auf 3,79 € konkretisiert. 

zu TOP  4 - Annahme von Spenden
Die Narrenzunft Schönau will den Erlös aus der Versteigerung des Narrenbaums in Höhe von 2.023 € für den Naturkindergarten spenden. 

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2023_06_01_ÖS.pdf

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7. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Rechtsgrundlagen für die Benennung der Schöffen sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 08.12.2022.

1. Wahl der Schöffen

1.1 Anzahl         
Für die Stadt Schönau im Schwarzwald hat der Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen bestimmt, dass dem zuständigen Amtsgericht Schönau im Schwarzwald mindestens zwei Einwohner für die Schöffenwahl vorzuschlagen sind. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass in die Vorschlagslisten mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Amtsgericht bestimmt wurden. 

1.2 Verfahren/Beschlussfassung         
Für die Aufnahme von Schöffen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GVG).
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 Satz 1 GVG eine Woche lang öffentlich zur Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis spätestens 14.07.2023 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen.

Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG unter anderem nicht berufen werden:

-        Personen, die bei Beginn der Amtszeit (01.01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
-        Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtszeit vollenden würden;
-        Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
-        Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
-        Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;

1.3 Vorschlagsliste für die letzte Amtszeit:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wurde durch Beschluss des Gemeinderates folgende Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen:

  • Peter Knobel, Gartenstraße 12
  • Tobias Behringer, Bifangstraße 9
  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3


2. Wahl der Jugendschöffen:

2.1 Anzahl:
Die Stadt Schönau im Schwarzwald sollte eine Person für das Amt des Jugendschöffen benennen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollten.
Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass in die Vorschlagslisten mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Amtsgericht bestimmt wurden.

2.2 Verfahren/Beschlussfassung:        
Für die Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen gelten besondere Regelungen. Die Vorschlagslisten werden nicht von der Stadt, sondern vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt und eingereicht (§ 35 JGG). 
Damit der Jugendhilfeausschuss eine Auswahl für die Vorschlagsliste treffen kann, bittet das Landratsamt Lörrach um Vorschläge von Personen, die für das Amt des Jugendschöffen in Frage kommen. Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Personen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss bestimmt werden. Eine qualifizierte Mehrheit wie bei den Schöffen ist nicht erforderlich.
 
2.3 Personen, die für die letzte Amtszeit benannt wurden:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wurden vom Gemeinderat für das Amt des Jugendschöffen folgende Person in die Vorschlagsliste aufgenommen:

  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3


3. Zeitplan
Die Schöffen sind in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu wählen. Dieser Prozess soll bis spätestens 28.04.2023 abgeschlossen sein. Am 05.05.2023 wird im Schönauer Anzeiger öffentlich bekannt gemacht, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen vom 08. bis 12.05.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald zur Einsichtnahme aufliegt.
Die Jugendschöffen sind dem Landratsamt bis zum 15.05.2023 zu benennen.

4. Kandidaten für die Vorschlagsliste
Für die Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt wurde seitens der Verwaltung ein Aufruf im Schönauer Anzeiger vom 03.02. und 03.03.2023 veröffentlicht. Daraufhin haben sich folgende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen beworben:

  • Tobias Behringer, Bifangstraße 9
  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3
  • Heidi Igwe, Schützenweg 4
  • Heike Krämer, Friedrichstraße 56
  • Karin Maier, Friedrichstraße 48

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen haben sich folgende Personen beworben:

  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3
  • Heike Krämer, Friedrichstraße 56
  • Sabine Sprich, Talstraße 14

Die genannten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten.

5. Form der Personenbezeichnung
Die Sitzungsvorlage bezieht sich auf weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnung gewählt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Tobias Behringer, Oliver Gierth, Heidi Igwe, Heike Krämer und Karin Maier in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth, Heike Krämer und Sabine Sprich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Rechtslage

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt nochmals kurz vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Tobias Behringer, Oliver Gierth, Heidi Igwe, Heike Krämer und Karin Maier in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth, Heike Krämer und Sabine Sprich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Vorstellung des Projekts "BioWuchshülle" zum Einsatz im Forstbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wurde ein Projekt zur Entwicklung biologisch abbaubarer Wuchshüllen mit zeitlich definierter Haltbarkeit auf Basis alternativ gebundener Faserwerkstoffe (Akronym: BioWuchshülle) erarbeitet. Hierdurch sollen Jungpflanzen vor äußeren Einflüssen, insbesondere durch Fegeverhalten von Schalenwild und Verbiss geschützt werden.

Herr Rolf Mühl von der Firma Jung und Mühl GbR, als einer der Projektpartner, wird dem Gemeinderat in der Sitzung das Projekt vorstellen.

Die Vorhabensbeschreibung für dieses Projekt ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt das vorgelegte Projekt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Rolf Mühl von der Firma Jung und Mühl GbR. Herr Mühl ist gleichzeitig auch Schönauer Jagdpächter, stammt aus Todtnau-Geschwend und hat Forstwirtschaft studiert. 

Herr Mühl stellt sodann das Projekt vor. Ein Verbissschutz wurde bislang mit Plastikhüllen von 1,0 bis 1,2 m Höhe gewährleistet. Diese Hüllen verbleiben an der Pflanze, bis diese eine Höhe erreicht, welche einen Verbiss ausschließt. Danach müssen diese Hüllen abgebaut und entsorgt werden. 

Das neue System umfasst eine Bio-Wuchshülle, welche eine Haltbarkeit von fünf Jahren aufweisen soll, anschließend zerfällt und im Wald belassen werden kann. Das Material soll sich ohne jegliche Schädigung biologisch abbauen. 

Hierzu ist ein entsprechender Förderantrag im Aufbau. Die Stadt möchte man als Kooperationspartner gewinnen. Die Bio-Wuchshüllen sollen dann testweise ausgebracht werden. Hierbei entstehen der Stadt keinerlei Kosten. Die Kosten der Hüllen werden mit 5 bis 7 € geschätzt. 

Bürgermeister Schelshorn begrüßt dieses Projekt. Hierdurch können dann auch Kosten eingespart werden, gerade durch den Wegfall des Abbaus und die Entsorgung der Hüllen. 

Stadtrat Seckinger sieht in diesem Projekt ebenfalls eine gute Idee. Er will wissen, weshalb sich damals Kunststoff als Hüllenmaterial durchgesetzt hat. Rolf Mühl erwähnt, dass Kunststoff damals die billigste und verhältnismäßig schnellste Lösung war. Die Kosten liegen hier bei 3 € je Hülle. 

Herr Mühl berichtet weiter, dass man bei einer Förderung rund 2.000 Hüllen aufstellen möchte. 

Stadtrat Strohmeier sieht jede plastikfreie Lösung für besser an. Auf seine Anfrage teilt Rolf Mühl mit, dass maximal zwei Kooperationspartner ausreichend sind. Die Stadt Kaisersesch würde ebenfalls mitwirken. 

Stadtrat Anschütz fragt nach den Erfolgsaussichten, dass die Bio-Wuchshüllen fünf Jahre halten, restlos zerfallen und den Rehen nicht schmecken. Herr Mühl sieht den Erfolg dieses Projektes in den guten Projektpartnern, welche sehr viel Energie hierfür aufwenden. 

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt das vorgelegte Projekt und wird Kooperationspartner.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 9
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9.1. Polizeiposten Oberes Wiesental, Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Am 17.04.2023 wurden vom Leiter des Polizeireviers Schopfheim, EPHK Ralf Ühlin, und der Leiterin des Polizeipostens Oberes Wiesental, PHKin Britta Schroeder, den Bürgermeistern der drei Städten des Oberes Wiesentals, die Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2022 offengelegt.

Diese wird in der Anlage dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass über die Kriminalitäts- und Unfallstatistik bereits in der Presse berichtet wurde. Dies im Rahmen der Vorstellung der Zahlen auf Ebene des Polizeireviers Schopfheim. In den Zahlen sind die Fälle sämtlicher Verbandsgemeinden enthalten, nicht nur die der Stadt Schönau im Schwarzwald. 

Bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren werden unterschiedliche Kategorien ausgewiesen, welche vom Vorsitzenden konkretisiert werden. Bei Kindern handelt es sich um Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Bei dem restlichen Personenkreis handelt es sich um Heranwachsende. 

In der Coronazeit lagen die Fallzahlen unter dem Vor-Corona-Niveau. Zwischenzeitlich ist wieder eine Steigerung zu verzeichnen, welche trotz allem überschaubar und nicht übermäßig hoch sind. 

Speziell bei den Ladendiebstählen sind die Fallzahlen höher und die Aufklärung niedriger. Dies ist auf ein Ladengeschäft zurückzuführen, welche sämtliche Diebstähle nach einer gewissen Zeit gesammelt dem Polizeiposten melden. Eine Aufklärung ist hier nur schwer möglich. 

Die Rauschgiftkriminalität ist erfreulicherweise nach unten gegangen. Bei den Körperverletzungen ist eine Steigerung zu verzeichnen, was auf die verstärkte Durchführung von Festen zurückzuführen ist. 

Mit den Zahlen kann man sehr zufrieden sein, so der Vorsitzende. Sehr erfreulich sei, dass keine Verkehrstoten zu beklagen waren. Die Unfallschwerpunkte für Zweiradfahrer sind ebenfalls nach unten gegangen. 

Stadtrat Seckinger weist darauf hin, dass bei den diesjährigen Veranstaltungen der Narrenzunft keine negativen Fälle zu verzeichnen waren. Hier ist alles friedlich abgelaufen. 

Stadtrat Anschütz spricht den stark angestiegenen Wert bei den Fälschungsdelikten. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass hier verstärkt Fälschungen von Impfnachweisen zu Buche schlugen. 

Dokumente
Download Polizeiposten Oberes Wiesental, Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2022.pdf

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9.2. VHS Wiesental - Varianten der Kostenaufteilungen inklusive der Stadt Schopfheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 9.2

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 03.04.2023 wurde vom Vorsitzenden zugesagt, die Übersicht der Varianten der Kostenaufteilungen inklusive der Stadt Schopfheim nachzuliefern.

Mit Mail vom 12.04.2023 wurde diese Aufstellung von der Stadt Schopfheim geliefert und wird hiermit dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt ergänzend mit, dass zwischenzeitlich alle Gemeinden dem VHS-Zusammenschluss zugestimmt haben. Dieser kann somit zum 01.09.2023 Inkrafttreten. 

Die Stelle der Außenstellenleitung in Schönau im Schwarzwald wurde vor Kurzem ausgeschrieben. Da die bisherige VHS-Leiterin wieder in ihrem angestammten Beruf tätig sein kann, hatte sie ihre Anstellung gekündigt. Man ist bestrebt, für diese Stelle möglichst wieder eine ortsansässige Person zu finden. 

Dokumente
Download VHS Wiesental - Mail Stadt Schopfheim vom 12.04.2023 mit Nachlieferung Komplettwerk Varianten-Aufstellung.pdf
Download Varianten Kostenaufteilung.pdf

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9.3. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 9.3

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits über den Termin der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 05.05.2023 informiert.

Zwischenzeitlich liegt die offizielle Einladung samt Tagesordnung vor. Diese ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn lädt die Mitglieder des Gemeinderats zur Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ein und bittet um rege Teilnahme. Er selbst befindet sich an diesem Tag in Urlaub. 

Dokumente
Download Einladung GV 2023 Freiwillige Feuerwehr Schönau.pdf

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 10
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10.1. Generalversammlung des Fördervereins Freibad Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel weist auf die Generalversammlung des Fördervereins Freibad Schönau hin, welche am 04.05.2023, 19.00 Uhr, in der Freibadgaststätte stattfindet. 

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10.2. Tote Kröten auf dem Weg Richtung Letzbergweiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth wurde von einem Bürger, welcher sich um die Landschaftspflege beim Schlageterdenkmal kümmert, angesprochen. In Richtung des Letzbergweihers wurden demnach tote Kröten gefunden. Es stellt sich die Frage, ob sich die Fledermausexperten vom Institut für Tierökologie auch um diese Türe kümmern und hier eventuell tätig werden könnten. 

Der Vorsitzende regt an, dass sich Bürger künftig direkt an die Stadt wenden. So könnten Themen schneller angegangen werden. 

Stadtrat Anschütz äußert die Vermutung, dass sich die toten Tiere auf das Paarungsverhalten der Kröten zurückführen lassen könnten. Viele männliche Tiere könnten sich hier über einzelne weibliche Tiere hermachen. 

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10.3. Vergünstigte Saisonkarten für Mitarbeiter von IOW-Firmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth berichtet, dass er von verschiedener Seite hinsichtlich der vergünstigten Saisonkarten für Beschäftige der IOW-Firmen angesprochen wurde. Bislang wurde dieser Vorteil lediglich den Bürgern der am Freibad beteiligten Gemeinden gewährt. Er kritisiert, dass er hierüber eher beiläufig erfahren hat. Er hätte sich gewünscht, hierüber im Gemeinderat abzustimmen. Die beteiligten Gemeinden haben viel Geld in das Freibad investiert und haben keinen wirklichen Mehrwert. 

Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass dies, auf Anregung der IOW, Thema im Freibadausschuss war und dort einhellig befürwortet wurde. Man nahm im Freibadausschuss aber an, dass die Abstimmung der organisatorischen Fragen innerhalb des IOW nicht mehr rechtzeitig zum Vorverkauf der Freibadsaison 2023 umgesetzt werden könnten. Aufgrund der zwischenzeitlichen Abstimmungen innerhalb des IOW und mit der Stadtverwaltung war es zeitlich nicht mehr möglich, das Thema auf die Tagesordnung in allen sechs Gemeinderatsgremien zu setzen, und es noch rechtzeitig im Vorverkaufs-Zeitfenster abzuwickeln. Aufgrund der einhelligen Befürwortung im Freibadausschuss hat der Vorsitzende entschieden, die gegenüber dem IOW und seiner Mitglieds-Firmen mit 2.500 Arbeitnehmern getätigte Zusage noch im Vorverkauf 2023 umzusetzen. Die Städte Schönau im Schwarzwald und Todtnau unterstützen die Arbeit des IOW und sind dort auch Mitglieder. Es gehe schließlich um die Sicherung einer Vielzahl wichtiger Arbeitsplätze, so der Vorsitzende. Man wird zu gegebener Zeit eine Liste vorlegen können, aus welcher Zahlen hervorgehen, von wieviel Personen dieses Angebot genutzt wurde.  

Datenstand vom 22.08.2023 16:05 Uhr