Datum: 29.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021
3 Siebte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
4 Nachtrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle, hier: Teilüberdachung der Außenbühne auf Grundstück Flst.-Nr. 775 (Brand 36)
5 MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben
5.1 Arbeitsvergabe Grundstück freimachen, Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
5.2 Arbeitsvergabe für archäologische Sondagen
6 Freibad Parkplatz und Zufahrt, Kreditaufnahme
7 Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" für das Haushaltsjahr 2021, Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Bewerbung um einen Standplatz für den Verkauf von regionalen Erzeugnissen
8.2 Neue Verkehrsampel beim EWS-Parkplatz an der B 317
8.3 Landtagswahl 2021, Dank an die Wahlhelfer
8.4 Freiwillige Feuerwehr, Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters
8.5 Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald
8.6 Polizeiposten Oberes Wiesental, Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2020
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Aktuelle Corona-Zahlen im Verbandsgebiet
9.2 Örtlicher Gutachterausschuss

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bezieht sich auf den diesjährigen Weltwassertag am 22. März und fragt in diesem Zusammenhang an, ob für die Bürger der Stadt die Versorgung mit Wasser gesichert sei.
Vom Vorsitzenden wird dies bestätigt. Das Trinkwasser werde aus dem Tiefbrunnen in der Mühlmatt, in der eine sehr große Menge an Grundwasser fließe, in das Netz eingespeist. Außerdem stünden als Reserve weitere Quellen zur Verfügung und es gebe in der Wasserversorgung auch Lückenschlüsse mit den Nachbargemeinden Utzenfeld und Wembach, die in Notfällen benutzt werden könnten.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 2.1:
Jagdpachtvertrag "Nollen-Schwarzenbach",
Antrag der Pächter auf Bewilligung zum Eintritt eines Mitpächters in den Jagdpachtvertrag (Einstimmiger Beschluss).

Der vorliegende Antrag auf Aufnahme von Herrn XXXXX als Mitpächter in den bestehenden Jagdpachtvertrag „Nollen-Schwarzenbach“ wird befürwortet.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werde keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 anerkannt wird.

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3. Siebte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 7. Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und zugleich die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 23.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und TÖB gebeten, über die von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die vorliegende Bebauungsplanänderung bedeutsam hätte sein können.

Öffentlichkeit
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) keine Stellungnahmen eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Behörden und TÖB Stellungnahmen eingegangen. Siehe hierzu beigefügte Synopse mit Beschlussvorschlägen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.
  2. Die 7. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 29.03.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt Herr Schill anhand einer Präsentation die umfassenden Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt in komprimierter Form mit eingehenden Erläuterungen vor.
Besonders geht er dabei auf das vorliegende schalltechnische Gutachten und auf die im Rahmen der Offenlage von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Beschlussvorschläge ein.

Auf Frage von Stadträtin Strohmaier erklärt Herr Schill, dass die von der Deutschen Telekom Technik GmbH abgegebene Stellungnahme als allgemeiner Hinweis in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen sei und demzufolge im Bauantragsverfahren beachtet werden müsse. Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass die Telekom aufgrund des Telekommunikationsgesetzes eine Versorgungspflicht habe. Daher seien Bestand und Betrieb der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikations-Linien weiterhin zu gewährleisten.

Stadtrat Dr. Sladek spricht den Klimaschutz an und beklagt in diesem Zusammenhang, dass in den Bauantragsunterlagen für die Dächer der beiden geplanten Gebäude keine PV- Anlagen vorgesehen sind. Aus seiner Sicht wäre es geboten, PV-Anlagen als wirksame Klimaschutzmaßnahmen in den Bebauungsvorschriften der Bebauungspläne verpflichtend festzuschreiben.
Herr Schill erwidert, dass dies rechtlich bis jetzt leider noch nicht möglich sei, weshalb die Bebauungsvorschriften des vorliegenden Bebauungsplans lediglich eine unverbindliche Regelung für die der Energiegewinnung dienenden Dachaufbauten (Photovoltaik, Solar) beinhalten.
Mit Zustimmung erhält zu diesem Thema ein als Zuhörer anwesender Bauherr das Wort. Dieser erklärt, dass die Installation einer Photovoltaikanlage durch den Bauträger nicht möglich sei, weil dann die Eigentumsanteile an der Anlage auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt werden müssten. Es stehe aber nichts entgegen, dass ein Dritter die Anlagen auf den Gebäudedächern anbringt, zumal für diesen Zweck die Dächer mit den erforderlichen Einrichtungsvorkehrungen ausgestattet werden.

 

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.
  2. Die 7. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 29.03.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Cover Satzung (21-03-04).pdf
Download 21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Deckblatt Satzung (21-03-17).pdf
Download 21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Bebauungsvorschriften Satzung (21-03-04).pdf
Download 21-03-29 7. BPLÄ Bahngelände Begründung Satzung (21-03-04).pdf
Download 21-03-29 Abwägung Offenlage (21-03-04).pdf

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4. Nachtrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle, hier: Teilüberdachung der Außenbühne auf Grundstück Flst.-Nr. 775 (Brand 36)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Bei der neuen Mehrzweckhalle ist an der nördlichen Hallenwand eine Außenbühne vorgesehen. Diese Außenbühne wurde bereits im Jahr 2019 im Zuge des Bauantrags genehmigt. Nicht dargestellt war jedoch die Überdachung der Außenbühne.

Gegenstand dieses Bauantrags ist die Teilüberdachung der Außenbühne. Die Ausführung erfolgt als Stahlkonstruktion mit einer Blecheindeckung. Die Abmessung der Überdachung beträgt ca. 13,0 x 5,0 m.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 5
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5.1. Arbeitsvergabe Grundstück freimachen, Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Vom Büro BEMV Architekten aus Freiburg wurden die Arbeiten für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung beschränkt ausgeschrieben.

Insgesamt wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 15.03.2021 statt. Insgesamt sind zwei Angebote eingegangen. Ein Angebot musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden.

Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):

Fa. Schmidt GmbH, Bernau:        49.839,15 €

Die Firma Schmidt GmbH aus Bernau, ist als leistungsstarke Firma bekannt.

Arbeitsbeginn: 19.04.2021

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung wird an den günstigsten Bieter, Fa. Schmidt GmbH aus Bernau, für brutto 49.839,15 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2021 stehen 50.542,28 € für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung zur Verfügung.

Die angesetzten Haushaltsmittel setzen sich folgendermaßen zusammen:
KG 200        Herrichten                                13.272,50 €
KG 390        Sonstige Maßnahmen
U 391                Baustelleneinrichtung                25.000,00 €
U 391                Bauzaun                                  1.500,00 €
U 391                Bauzaun vorhalten                1.200,00 €
U 391                Tor, Bauzaun                   300,00 €
U 391                Bautor vorhalten                1.200,00 €
Summe netto                                42.475,50 €
Summe brutto                                50.542,28 €

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. In der Angebotssumme des günstigsten Bieters seien Kosten für die Einrichtung einer WC-Anlage mit brutto 16.665 € enthalten.
Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, diesen Angebotsteil aus Kostengründen nicht zu vergeben, zumal in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens ein öffentliches WC (Bauamt, Gentnerstraße 1) vorhanden sei. Es werde geprüft, ob das öffentlich WC während der Bauzeit den Bauarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann. Falls dies nicht möglich sein sollte, würde die Verwaltung die Einrichtung einer gesonderten WC-Anlage nochmals ausschreiben.
Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

Beschluss

Der Auftrag für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung wird an den günstigsten Bieter, Fa. Schmidt GmbH aus Bernau, für brutto 33.174,06 € (ohne die ausgeschriebene WC-Anlage) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss (bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel).

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5.2. Arbeitsvergabe für archäologische Sondagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Das Baugrundstück des geplanten MTB-Gebäudes liegt im Bereich eines Kulturdenkmals gemäß § 2 DSchG „Mittelalterliche Siedlung Schönau“ (Denkmallisten-Nr. 8, ADAB-Nr. 102133573). Bei den im Vorfeld durchgeführten Probeschürfen konnte der anstehende Schotter erst in einer Tiefe von bis zu 1,80 m angetroffen werden. In den Schichten darüber fanden sich immer wieder Ziegelfragmente und Holz, was auf anthropogene Ablagerungen hinweist.

Nach dieser Lage der Dinge rechnet das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum wenigsten Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahme einer archäologischen Rettungsgrabung, mit der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden.
Solche Rettungsgrabungen müssen von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt und von Vertretern des LAD begleitet werden.

Die Grabarbeiten wurden vom LAD beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 22 Firmen angeschrieben. Drei Angebote sind eingegangen.

Nach Prüfung der Angebote stellt sich die Bieterrangfolge folgendermaßen dar (brutto):

Firma E&B excav, Freiburg:                17.850 EUR
Bieter 2:                                        44.030 EUR
Bieter 3:                                        71.400 EUR

Das LAD empfiehlt, den Auftrag an die Firma E&B aus Freiburg zu vergeben. Weiterhin weist das LAD darauf hin, dass die Ermittlung der Auftragssummen „nicht hundertprozentig exakt ist“. Die Angebote gelten lediglich für die erforderlichen Sondagen. Sollten Grabungen notwendig werden, ist mit weiteren Kosten von ca. 10.000 EUR bis 12.000 EUR pro Woche zu rechnen. Diese Grabungen würden laut Aussage des LAD ca. vier Wochen dauern.  

Für diese Arbeiten hat das Büro BEMV Architekten aus Freiburg Kosten in Höhe von brutto 35.700 EUR ermittelt (Kostenberechnung vom 07.12.2020).
   

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die archäologischen Sondagearbeiten werden an die Firma E&B excav aus Freiburg zu einem Angebotspreis von brutto 17.850 EUR vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2021 stehen für archäologische Sondagen 37.500 € zur Verfügung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Auf Fragen aus der Mitte des Gemeinderats bestätigt der Bauamtsleiter, dass die Kosten für notwendig werdende Grabungen in den Angebotssummen der Bieter 2 und 3 ebenfalls nicht enthalten sind. Die vom Denkmalamt zu erbringenden Leistungen würden nach dem Angebot mit 7.225,10 € zu Buche schlagen.

Beschluss

Der Auftrag für die archäologischen Sondagearbeiten werden an die Firma E&B excav aus Freiburg zu einem Angebotspreis von brutto 17.850 EUR vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Freibad Parkplatz und Zufahrt, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Umgestaltung des Freibad-Parkplatzes und der Zufahrt Freibad und Campingplatz (Straßenbau ohne Grunderwerb) im Haushaltsplan 2020 Darlehen in Höhe von insgesamt 376.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 07.02.2020 genehmigt.

Zum Stichtag 05.03.2021 ergibt sich folgende Abrechnung:

                               
Haushaltsplan 2020
Ist per 05.03.2021



Gesamtinvestitionskosten
376.000,00 €
302.127,46 €
Umgestaltung Freibad-Parkplatz
169.000,00 €
161.462,26 €
Zufahrt Freibad + Campingplatz
207.000,00 €
140.665,20 €



Gesamtfinanzierung


  • Darlehen
376.000,00 €
0,00 €



Saldo
0,00 €
-302.127,46 €


Um für den Haushaltsplan 2021 und die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stellen zu können, soll ein Kredit in Höhe von 302.000,00 € aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 18.02.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        01.04.2021
  • Kredithöhe                                        302.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre
  • Zinsfestschreibung                                30 Jahre
Termin Angebotsabgabe                        29.03.2021 bis 09.00 Uhr


Da bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau keine Kredite mit Laufzeit 40 Jahre möglich sind wurde hier folgende Kondition angefragt:

  • Aufnahme                                        01.04.2021
  • Kredithöhe                                        302.000 €
  • Laufzeit                                        30 Jahre
  • Zinsfestschreibung                                20 Jahre

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 08.03.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind für die Umgestaltung des Freibad-Parkplatzes und der Zufahrt Freibad und Campingplatz Darlehen von 376.000 € veranschlagt.  Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2020 gelten weiter, bis die Haushaltssatzung 2022 erlassen ist.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Bei der Verwaltung seien folgende Angebote fristgerecht eingegangen:

Kredit-institut
Darlehenshöhe
Laufzeit
Zinsfest-schreibung
Zinssatz
(freibleibend)
Tages-aktueller Zinssatz
Zinssatz (gebunden bis 30.03.)
Volksbank Freiburg
302.000,00 €
40 Jahre
20 Jahre

 
0,77 %
Volksbank Freiburg
302.000,00 €
40 Jahre
30 Jahre

 
0,87 %
Sparkasse Wiesental
302.000,00 €
40 Jahre
20 Jahre
0,73 %


Sparkasse Wiesental
302.000,00 €
40 Jahre
30 Jahre
0,90 %


KfW
302.000,00 €
30 Jahre
20 Jahre

0,54 %


Im Folgenden werden vom Vorsitzenden anhand einer Break-Even-Berechnung die unterschiedlichen Angebote der Volksbank Freiburg und der KfW verglichen, wobei er verschiedene Zinssätze ansetzt, die möglicherweise nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung greifen könnten.
Aufgrund dieser Vergleiche tendiere er persönlich dazu, das Angebot der KfW anzunehmen.
Dieser Auffassung schließt sich der Gemeinderat übereinstimmend an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Darlehen über 302.000 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 30-jähriger Laufzeit zum tagesaktuellen Zinssatz (0,54 % am Sitzungstag) und 20-jähriger Zinsfestschreibung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" für das Haushaltsjahr 2021, Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird die Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach vom 24.02.2021 zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Verwaltung wird in der Sitzung eine Stellungnahme zur vorliegenden Haushaltsverfügung abgeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist eingangs auf die Corona-Pandemielage hin, in der man sich befinde und die hauptursächlich dafür sei, dass der Gesamtergebnishaushalt im Haushaltsjahr planmäßig mit einem negativen Ergebnis abschließe.
Er zählt sodann alle Punkte aus der Haushaltsverfügung auf, die vom Landratsamt zum städtischen Haushaltsplan 2021 moniert werden.
Zu den aufgezählten Beanstandungen hält er zusammenfassend fest:

  • Zu Beginn der Haushaltsberatungen sei man von einem Defizit im Ergebnishaushalt von rund 1,5 Mio. € ausgegangen. Durch Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionen, Mehreinnahmen beim Gemeindewald (Nachhaltigkeitsprämie) sowie Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer habe man dieses Defizit auf 710.199 € reduzieren können.

  • Weiterhin sei anzumerken, dass die Verwaltung den Haushalt 2021 äußerst konservativ geplant habe und deshalb - wie in den Jahren zuvor - im Ergebnis eher mit einer Verbesserung gerechnet werde.

  • Unpopuläre Entscheidungen zu treffen, wie beispielsweise Steuererhöhungen, halte er aufgrund der Pandemielage für nicht umsetzbar, zumal einerseits die Bürger und Gewerbetreibenden nicht noch stärker belastet und zum anderen zuerst die noch vorhandenen Rücklagen eingesetzt werden sollten.

  • Bezüglich der Entwicklung des Zahlungsmittelbedarfs und der -überschüsse verweise er auf die derzeit hohe Tilgungsleistung von durchschnittlich 10 %. Es bestehe die Möglichkeit, diese Tilgungsleistungen deutlich zu kürzen, falls sich die Finanzsituation weiter zuspitze.

  • Letztlich erfolge seinerseits der Hinweis, dass Corona-bedingt im Jahr 2021 mit Mindereinnahmen von 436.000 € gerechnet werden müsse, welche sich erheblich auf die Liquidität und den Ergebnishaushalt 2021 auswirken.

Stadtrat Knobel bringt sein Entsetzen über die Haushaltsverfügung zum Ausdruck. Über viele Jahre habe man mit einer soliden und mit Augenmaß praktizierten Haushaltspolitik erhebliche Rücklagen ansammeln können. Aufgrund der Corona-Situation laufe der Haushalt nun erstmals in eine andere Richtung und gleich werde von der Aufsichtsbehörde eine Verfügung verfasst, die er in dieser Form nicht nachvollziehen könne. Die Verwaltung plane besonnen und umsichtig und es werde nur in sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen investiert. Diese Politik könne er weiterhin unterstützen.

Für Stadtrat Locker erweckt die Haushaltsverfügung den Anschein, als ob die Stadt ihre Gelder mit vollen Händen ausschütten würde. Dies der Verwaltung und dem Gremium zu unterstellen sei eine Unverschämtheit. Sowohl Verwaltung als auch der Gemeinderat würden sich bei den Haushaltsplanungen umfassende Gedanken machen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Die Rücklagenbildung sei dafür da, um in schlechten Zeiten auf das Ersparte zurückgreifen zu können. Die Haushaltsverfügung des Landratsamtes betrachte er teilweise als Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde.

Sodann verliest Stadtrat Schröder eine vorbereitete schriftliche Erklärung, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

Stadträtin Münzer sieht die Haushaltsverfügung etwas anders als ihre Vorredner. Die Einschätzung des Landratsamtes - welche eine Rüge sei, und dies bereits zum zweite Mal - habe sie erwartet. Über die geforderte Haushaltskonsolidierung müsse man nachdenken und nicht so weitermachen wie bisher. Schulden zu machen sei keine phantasievolle Politik.

Stadtrat Dr. Sladek bezeichnet den Stil der Haushaltsverfügung als Unverschämtheit. Das Schreiben enthalte Wortwahlen, die so nicht hinnehmbar seien. Den Verfasser sollte man nach Berlin schicken, wo er aus nächster Nähe erfahren könnte, wie mit den Steuergeldern unkontrolliert umgegangen werde. Die Stadt habe in den letzten Jahren anständig gewirtschaftet und dadurch nicht unerhebliche Rücklagen für schlechte Zeiten erwirtschaftet. Das Schreiben der Kommunalaufsicht empfinde er als persönlichen Angriff auf die Integrität der Gemeinderatsmitglieder und als Eingriff in die gemeindliche Selbstverwaltung. Die Forderungen seien weltfremd und von Bürokratiedenken geprägt.
Dem Bürgermeister empfehle er, dies der Landrätin in einem persönlichen Gespräch mitzuteilen. Im Übrigen hake er das Schreiben ab, das bei ihm auch zu keinem Angstzustand geführt habe. Er werde weiterhin frei und zum Wohle der Stadt und ihre Einwohner entscheiden.

Stadtrat Gierth möchte den Ball gerne an das Landratsamt zurückspielen, zumal es ihm vorkomme, dass der Stadt Maßnahmen auferlegt werden, um die Kasse des Landkreises zu füllen. Ansonsten bewerte er die vorliegende Haushaltsverfügung als bodenlose Frechheit.

Dokumente
Download 2021-03-29 ÖS_Anlage zur TOP 7.pdf
Download Haushaltsverfügung_2021.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8
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8.1. Bewerbung um einen Standplatz für den Verkauf von regionalen Erzeugnissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass ein Antrag eines Obstbaubetriebes aus Schopfheim für einen Standplatz zum Verkauf von regionalen Erzeugnissen (Obst, Fruchtaufstriche, Fruchtsoßen etc.) vorliege. Der Betrieb würde seine Erzeugnisse während der Saison wöchentlich gerne 2 bis 3 Mal halbtags zum Kauf anbieten.
Nachdem auf dem Wochenmarkt kein Standplatz mehr frei sei, werde von der Verwaltung als Standplatz mit 6 m² Verkaufsfläche der städtische Grundstücksteil entlang der Bahnhofstraße beim ZG-Areal vorgeschlagen. Die Gebühr für die Nutzung der Fläche soll sich an den Gebührenfestsetzungen für den Wochenmarkt orientieren.
Der Gemeinderat ist hiermit einstimmig einverstanden.

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8.2. Neue Verkehrsampel beim EWS-Parkplatz an der B 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt bekannt, dass die neue Verkehrsampel beim EWS-Parkplatz in dieser Woche in Betrieb genommen werden soll.

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8.3. Landtagswahl 2021, Dank an die Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn spricht den ehrenamtlichen Wahlhelfern, die bei der Landtagswahl am 14. März im Einsatz waren, ein herzliches Dankeschön aus.

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8.4. Freiwillige Feuerwehr, Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am Sonntag die Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters stattgefunden habe.
Die Wahl sei gesondert als Urnenwahl im Bürgersaal durchgeführt worden, weil in diesem Jahr die Generalversammlung Corona-bedingt nicht abgehalten werden konnte.
Als Wahlausschussmitglieder haben auch die drei Fraktionsvorsitzenden an der Wahl mitgewirkt, wofür er diesen herzlich danke. Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

Von den 44 Wahlberechtigten haben sich an der Wahl 37 beteiligt, was einer Wahlbeteiligung von 84 % entspricht. Mit jeweils 35 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden Kommandant Jürgen Bianchi und sein Stellvertreter Sebastian Gierth in ihren Ämtern bestätigt.
 
Bürgermeister Schelshorn gratuliert den Gewählten und dankt diesen gleichzeitig für die Bereitschaft, die Führungspositionen weitere fünf Jahre auszuüben.

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8.5. Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass heute Nachmittag eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald stattgefunden habe.
Bei der Versammlung seien Jagdgenossen mit einem Grundflächenanteil von knapp 50 Prozent anwesend gewesen. Die beiden zu fassenden Beschlüsse (Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für weitere sechs Jahre und Neufassung der Jagdgenossenschafts-Satzung) seien einstimmig erfolgt.

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8.6. Polizeiposten Oberes Wiesental, Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2020

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 8.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt aus, dass die Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2020 des Polizeipostens Oberes Wiesental Ende letzter Woche bei der Stadt eingegangen sei.
Die Statistik werde dem Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgelegt.
Als erfreuliches Ergebnis könne er vorab mitteilen, dass es dem Polizeiposten gelungen sei, die von einer Jugendgruppe im oberen Wiesental begangen zirka 150 Straftaten (Vandalismus, Einbrüche, Farbschmierereien) nachzuweisen. Für die gute Ermittlungsarbeit danke er den Mitarbeitern des Polizeipostens.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 9
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9.1. Aktuelle Corona-Zahlen im Verbandsgebiet

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Strohmaier erklärt der Vorsitzende, dass ihm leider keine tagesaktuellen Zahlen zu den Corona-Fällen im Verbandsgebiet vorliegen. Aufgrund der Maileingänge des Gesundheitsamtes könne er nur berichten, dass die Zahlen der Indexpersonen seit der letzten Bekanntgabe nicht gestiegen, sondern eher gefallen seien.

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9.2. Örtlicher Gutachterausschuss

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Münzer bestätigt der Vorsitzende, dass der örtliche Gutachterausschuss so lange bestehen bleibe, bis der gemeinsame Gutachterausschuss Wiesental seine Tätigkeit aufnehmen werde. Vor 2023 werde dies wohl nicht der Fall sein.

Datenstand vom 08.04.2021 14:03 Uhr