Datum: 26.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 5. Februar 2018
3 Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung); Angebot der endura kommunal GmbH, Freiburg im Breisgau, zur Begleitung der Stadt Schönau im Schwarzwald als unabhängiger Dritter in a) Fragen der Netzbewertung b) Fragen der Technik c) juristischen Fragen - Vorlage -
4 Desinfektion des Trinkwassers der Stadt Schönau im Schwarzwald, Arbeitsvergabe - Vorlage -
5 Lärmaktionsplan der Gemeinde Wembach, Stellungnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -
6 Sonnenpark, Entfernung der Douglasie - Antrag der Eheleute Christa und Reinhold Bach - Vorlage -
7 Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018 - Vorlage -
8 Luftkurort Schönau im Schwarzwald; Periodische Überprüfung der Klimaeigenschaften und der lufthygienischen Verhältnisse bei anerkannten Luftkurorten, Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse - Vorlage -
9 Wochenmarkt, Bewerbung von Frau Natascha Austel - Vorlage -
10 Annahme von Spenden - Vorlage -
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Sturmtief "Burglind", Sturmschäden im Stadtwald
11.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach
11.3 Generalversammlungen der Stadtmusik und des Schwarzwaldvereins
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
12.1 Bauarbeiten in der Bifangstraße
12.2 Wasserabrechnungen 2018, Beschwerden
12.3 Ecke Bahnhofstraße - K 6305, Sichtbehinderung durch Zigarettenautomat

zum Seitenanfang

1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer fragt an, ob er bei der Behandlung des heutigen Tagesordnungspunktes 6 (Sonnenpark, Entfernung der Douglasie) einige Anmerkungen machen darf.
Auf Nachfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat hiermit einhellig einverstanden ist.

zum Seitenanfang

2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 5. Februar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 05.02.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

zum Seitenanfang

3. Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung); Angebot der endura kommunal GmbH, Freiburg im Breisgau, zur Begleitung der Stadt Schönau im Schwarzwald als unabhängiger Dritter in a) Fragen der Netzbewertung b) Fragen der Technik c) juristischen Fragen - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Thema „Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung)“ war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemeinderates. Zuletzt wurde dem Gremium in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.12.2017 auf gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Freien Wählervereinigung vollumfänglich über die Gesamtkosten des Nahwärmenetzes Gymnasium (Hackschnitzelheizung) berichtet und ein umfangreiches Zahlenwerk vorgestellt.

Die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) hat sowohl mündlich als auch mit Schreiben vom 15.02.2018 Interesse an einer Übernahme des Nahwärmenetzes Gymnasium bekundet. Ein Angebot über den Kauf des bestehenden Wärmenetzes, die Wärmeerzeuger sowie das entsprechende begleitende Vertragswerk soll in KW 8 vorgelegt werden.

Da bei einer eventuellen Übernahme durch die EWS sowohl rechtliche, wirtschaftliche als auch technische Aspekte zu beachten sind, erachtet es die Verwaltung als wichtig, sich der Beratung durch einen unabhängigen Dritten zu bedienen und hat deshalb Kontakt mit der endura kommunal GmbH aus Freiburg im Breisgau Kontakt aufgenommen. In einem Vorort-Termin wurde zwei Mitarbeitern der endura kommunal GmbH das Nahwärmenetz einschließlich Heizzentrale vorgestellt und die Thematik erläutert. Auf Basis dieses Gesprächs und der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die endura Kommunal GmbH drei Angebote erstellt:

  • Angebot zur Bewertung des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung für die Stadt Schönau im Schwarzwald (endura Kommunal GmbH, Freiburg)
    • Dabei geht es um die Ermittlung eines angemessen Verkaufspreises, da die Gemeinde Vermögensgegenstände nach § 92 GemHVO nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf.
    • Neben der Ermittlung eines Verkaufspreises für das Wärmenetz soll auch eine Einschätzung darüber gegeben werden, zu welchen Kosten die Gemeinde heute Wärme erzeugt. Damit soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Angebot der EWS ermöglicht werden.
    • Dieses Angebot beinhaltet auch die Koordination der beiden weiteren Angebote.

  • Angebot zur rechtlichen Beratung (STERR-KÖLLN & Partner mbH, Freiburg)
    • Dabei geht es um eine Beratung in allen rechtlichen Fragestellungen wie z.B.
      • Pflicht zur Ausschreibung ?
      • Rechtliche Regelung von Entgelten und Eigentumsgrenzen
      • Ausgestaltung von Gestattungsverträgen
Gemäß § 107 GemO soll vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen eingeholt werden. Der Beschluss bzw. der Gestattungsvertrag ist nach § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

  • Angebot zu technischen und betriebstechnischen Fragen
(dme-consult GmbH, Rosenheim)
    • Dabei geht es um die Bewertung der Bestandsanlage in technischen und betriebstechnischen Fragen.

Herr Daniel Krauß wird dem Gemeinderat am 26.02.2018 das Unternehmen endura kommunal GmbH vorstellen und die drei Angebote erläutern. Ebenso steht er dem Ratsgremium für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Die Inhalte der einzelnen Dienstleistungspakete mit tiefergehenden Details liegen dem Gemeinderat in den Angeboten vor. Um den Koordinationsaufwand für das Gremium und die Verwaltung möglichst gering zu halten, steht die Firma endura kommunal GmbH als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Über eine Auftragsvergabe hat der Gemeinderat zu entscheiden. Für die Verwaltung ist jedoch eine Begleitung in juristischen Fragen allein schon aus den Regelungen des § 107 GemO obligatorisch.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Projektleiter Daniel Krauß von der Firma endura Kommunal GmbH besonders herzlich willkommen.

Mittels einer Beamer-Präsentation stellt Herr Krauß im Folgenden das Unternehmen kurz vor und erläutert ausführlich die drei vorliegenden Angebote.
In der nachfolgenden Aussprache bemängelt Stadträtin Münzer die Vorgehensweise der Verwaltung. Es sei nicht üblich, Aufträge für die Beratung von Dritten zu vergeben, zumal man über einen möglichen Verkauf des städtischen Nahwärmenetzes noch nie öffentlich beraten habe. Paradox erscheine ihr auch, wenn die Stadt ein gut funktionierendes Anlagevermögen an eine Firma verkaufen und danach von dieser die Wärme wieder einkaufen würde.
Der Vorsitzende verweist auf den einstimmigen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 16.01.2017, mit dem das Gremium die Verwaltung beauftragt habe, die im Integrierten Quartierskonzept vorgeschlagene Variante 4 (Erweiterung des Nahwärmenetzes zu einer „großen“ Variante) samt technischen Möglichkeiten mit EWS zu erörtern.
Dies sei zwischenzeitlich erfolgt und die Absichtserklärung der EWS zum Kauf des Nahwärmenetzes Gymnasium liege bekanntlich vor. Deshalb müsse verwaltungsseitig reagiert werden, wobei das Erfordernis gesehen werde, die für eine mögliche Netzübernahme relevanten Aspekte durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen.

Stadtrat Anschütz bezieht sich ebenfalls auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, mit welchem das Nahwärmenetz weiterentwickelt werden soll. Hierzu sei in erster Linie wichtig zu wissen, welchen tatsächlichen Wert das Nahwärmenetz Gymnasium habe, um über einen Verkauf oder den Weiterbetrieb durch die Stadt entscheiden zu können.
Stadtrat Strohmeier hält es ebenso für erforderlich, dass für die Entscheidung in dieser Frage eine fachkundige und aussagefähige Netzbewertung vorliegen muss. Dies werde mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Auftragsvergabe an die endura Kommunal GmbH gewiss erreicht.
Stadtrat Schlageter sieht dies ebenso. Er fühle sich persönlich wohler, wenn für die Entscheidung eine unabhängige Bewertung durch einen externen Dritten vorliege.

Dagegen schließt sich Stadtrat Schröder der Meinung von Stadträtin Münzer an. Der Gemeinderat sollte nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen und zunächst klären, ob man das Nahwärmenetz Gymnasium überhaupt verkaufen oder selbst weiterbetreiben möchte. Für ihn stelle sich die Frage, warum soll die Stadt ein gut laufendes Nahwärmenetz verkaufen. EWS verkaufe schließlich ihr Stromnetz auch nicht an den Energiedienst Rheinfelden, um danach den Strom wieder einzukaufen.

Bauamtsleiter Steinebrunner möchte wissen, ob mit der Auftragserteilung auch die Leistungsfähigkeit der Anlage im Gymnasium geprüft und Aussagen zur Abgasreinigung gemacht werden. Projektleiter Krauß erklärt, dass dies mit dem in der Auftragserteilung enthaltene technische Teil erfolgen werde.
Auf Frage des Vorsitzenden bestätigt Projektleiter Krauß, dass der Auftrag zur Netzbewertung - wie im Angebot angegeben - von der endura Kommunal GmbH innerhalb von sechs bis neun Wochen umgesetzt werden kann.

Im weiteren Diskussionsverlauf werden die bereits vorgetragenen Argumente wiederholt ausgetauscht, weshalb Stadtrat Lais den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beschlussfassung stellt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass dieser Antrag ohne weitere Aussprache angenommen wird, weshalb er sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen lässt.    

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Leistungen für die Bewertung des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung, für die rechtliche Beratung sowie für die Klärung der technischen und betriebstechnischen Fragen gemäß den vorliegenden Angeboten an die Firmen endura kommunal GmbH, S TERR-KÖLLN & Partner mbH und dme-consult GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Schröder)

Dokumente
Download Anschreiben und Übersicht Angebote.pdf

zum Seitenanfang

4. Desinfektion des Trinkwassers der Stadt Schönau im Schwarzwald, Arbeitsvergabe - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Seit November 2017 musste innerhalb kurzer Zeit dreimal ein Abkochgebot für das Trinkwasser herausgegeben werden. Die Verkeimungen traten jeweils nach Überflutungen der Mühlmatt (Wasserschutzzone 1 und 2) auf.
Abkochgebote (und Aufhebung) nach festgestellten Verkeimungen durch E-Coli-Bakterien:

  • 23.11.2017 (01.12.2017)
  • 06.01.2018 (12.01.2018)
  • 24.01.2018 (29.01.2018)

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat nach der ersten Verkeimung im November 2017 einen Mailverteiler eingerichtet, um möglichst schnell über wichtige Vorkommnisse bei der Trinkwasserversorgung informieren zu können.

Mittlerweile sind 180 Adressen im Verteiler eingetragen. Zusätzlich werden noch die Presse sowie zwei Radiosender informiert.
Im Haushalt wurde vorsorglich ein Betrag von 50.000 € eingestellt, um 2018 erste Maßnahmen ergreifen zu können.

Am 23.01.2018 fand ein Ortstermin statt, um über eine mögliche Lösung zu sprechen.
Teilnehmer, neben Vertretern der Stadt, waren Frau Baumeister (Hygieneinspektorin des Landkreises) und Herr Carli von der Firma Eliquo-Stulz.
Die Firma Eliquo-Stulz bot daraufhin eine UV-Anlage mit Trübungsmessung und papierlosem Schreiber zum Preis von 39.540,60 € netto an (siehe beigefügtes Angebot vom 30.01.2018).

Bei einer UV-Anlage wird das Trinkwasser mit UV-Licht bestrahlt und auf diese Weise desinfiziert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Wasser bestimmte Trübungswerte nicht überschreitet.
Falls diese Trübungswerte im Hochwasserfall der Wiese nicht eingehalten werden können, wäre eine vorgeschaltete partikeltrennende Stufe notwendig (Ultra- oder Mikrofiltration).

Am 06.02.2018 fand dann ein Gespräch mit der dwd Ingenieur GmbH aus Wehr (Fusion der diewald bauingenieure partnerschaft aus Fröhnd und der Ganz & Rutner Ingenieur GmbH aus Rheinfelden) statt.
Das Ingenieurbüro erhielt bereits im Vorfeld das Angebot der Firma Eliquo-Stulz.
Mit der Begleitung und Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro soll in diesem Bereich eine ausreichende Sicherheit und Wirksamkeit der Investitionen sichergestellt werden.
Das Ingenieurbüro hält das Angebot für geeignet und technisch in Ordnung. Die Anlage kann auch im Fall einer eventuell erforderlich werdenden Ultra- oder Mikrofiltration weiterbetrieben werden. Die Investition wäre sinnvoll angelegt.
Die Begleitung durch die dwd Ingenieur GmbH würde in diesem ersten Schritt auf Stundenbasis erfolgen.

Sollte sich ergeben, dass eine Ultra- oder Mikrofiltration notwendig werden sollte, bedeutet dies einen sehr viel höheren Aufwand (Wahl des Verfahrens, Test als Pilotanlage). Dies müsste dann über einen Ingenieurvertrag geregelt werden.
Der Fachbereich Gesundheit des Landkreises hält das Angebot der Firma Eliquo-Stulz für sinnvoll. Dem Vorhaben der Stadt Schönau im Schwarzwald als Sofortmaßnahme eine UV-Desinfektionsanlage mit kontinuierlicher Trübungsüberwachung einzubauen, wird aus Sicht des Gesundheitsschutzes zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt in diesem Fall die freihändige Vergabe der Arbeiten.
Begründung für die freihändige Vergabe:
Eine mögliche beschränkte Ausschreibung durch ein Ingenieurbüro ergäbe wirtschaftlich kein besseres Ergebnis (Planungshonorar versus Einsparungen durch den Wettbewerb) und wäre auch nicht auf die Schnelle machbar.
Ausschlaggebend für die freihändige Vergabe ist die besondere Dringlichkeit.
Diese besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der Häufung der bakteriellen Verkeimungen des Trinkwassers seit November 2017 mit den seither ergangenen drei Abkochgeboten.
Nach der Trinkwasserverordnung 2001 hat die Stadt hier eine besondere Handlungspflicht.

Die VOB lässt in diesem Fall ausdrücklich eine freihändige Vergabe zu:
Auszug aus § 3a VOB/A – Zulässigkeitsvoraussetzungen
(4) Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders,
2.        wenn die Leistung besonders dringlich ist,

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Arbeiten zum Einbau einer UV-Anlage mit Trübungsmessung und papierlosem Schreiber an die Firma Eliquo-Stulz GmbH zum Preis von 39.540,60 € netto.
Die ingenieurtechnische Begleitung soll durch die dwd Ingenieur GmbH aus Wehr auf Stundenbasis erfolgen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2018 sind 50.000 € eingestellt. Die Investitionskosten für die UV-Anlage werden auf 20 Jahre abgeschrieben.
Bei einer derzeitigen Verkaufsmenge von rund 129.000 m3 Trinkwasser wirkt sich somit die Abschreibung aus der Investition mit ca. 0,02 €/m3 auf den Wasserpreis aus.

Rechtslage

Verpflichtung zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung nach der Trinkwasserverordnung 2001.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Es schließt sich eine Aussprache an, in der besonders über die möglichen Ursachen für die in jüngster Zeit aufgetretenen Trinkwasserverunreinigungen diskutiert wird.
Bauamtsleiter Steinebrunner erklärt, dass die Verunreinigungen höchstwahrscheinlich auf das Hochwasser und damit verbundenen Überschwemmungen der Mühlmatt zurückzuführen sind, zumal 70 bis 80 Prozent dieses Wassers aus dem Uferfiltrat der „Wiese“ komme.
Die in der Diskussion aufgekommene Vermutung, dass die Verunreinigungen auf die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des Tiefenbrunnens zurückzuführen sind, wird vom Vorsitzenden nicht geteilt. Hier für spreche, dass der Festmist im Februar vor dem letzten Hochwasser nicht auf der Überschwemmungsfläche ausgebracht worden sei.
Stadtrat Anschütz hält in diesem Zusammenhang für ratsam, durch einen Experten klären zu lassen, ob die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke im Bereich des Tiefenbrunnens ursächlich für Trinkwasserverunreinigungen sein könnte. Damit würde man Klarheit für alle Beteiligten schaffen.

Nach dieser Aussprache lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.   

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Arbeiten zum Einbau einer UV-Anlage mit Trübungsmessung und papierlosem Schreiber an die Firma Eliquo-Stulz GmbH zum Preis von 39.540,60 € netto.
Die ingenieurtechnische Begleitung soll durch die dwd Ingenieur GmbH aus Wehr auf Stundenbasis erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Angebot-Eliquo-Stulz-2018-01-30.pdf

zum Seitenanfang

5. Lärmaktionsplan der Gemeinde Wembach, Stellungnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Mit Brief vom 01.02.2018 teilt die Gemeinde Wembach mit, dass sie der Stadt Schönau im Schwarzwald als berührter Träger der öffentlichen Belange die Möglichkeit geben, Vorschläge zur Lärmminderung vorzubringen, welche dann in das Maßnahmenkonzept einfließen können.

Gleichzeitig bittet die Gemeinde Wembach darum, zu den im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen bis spätestens 16.03.2018 Stellung zu nehmen.

Der aktuellste Lärmaktionsplan der Gemeinde Wembach ist unter dem Link http://www.wembach.de/pb/site/gvvschoenau2015/get/params_E-973728122_Dattachment/1392180/L%C3%A4rmaktionsplan%20Wembach.pdf abrufbar (bei Vorlagenerstellung: Entwurfs-Stand 22.01.2018).

Informativ:
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Schönau im Schwarzwald (Entwurfs-Stand 15.01.2018), mit welchem die Stadt ebenso die berührten Träger der öffentlichen Belange um Stellung gebeten hat, ist unter http://www.schoenau-im-schwarzwald.de/pb/site/gvvschoenau2015/get/params_E34266520_Dattachment/1392163/L%C3%A4rmaktionsplan%20Sch%C3%B6nau.pdf abrufbar.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat über die Stellungnahme zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage gibt der Vorsitzende ergänzende Erläuterungen.
Auf Anfrage stellt er fest, dass der Gemeinderat zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Wembach keine Änderungen wünscht und deshalb auf eine Stellungnahme verzichtet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass seitens der Stadt zu den im Lärmaktionsplan der Gemeinde Wembach dargestellten Maßnahmen keine Stellungnahme abgegeben werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei vorübergehender Abwesenheit von Stadtrat Locker.

zum Seitenanfang

6. Sonnenpark, Entfernung der Douglasie - Antrag der Eheleute Christa und Reinhold Bach - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5. Januar 2018 (Eingang am 8. Januar) beantragen die Eheleute Christa und Reinold Bach Folgendes:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadt Schönau wird gebeten, die Douglasie im Sonnenpark-Wäldchen unterhalb unseres Hauses, Brunnmättle 2, zu entfernen da sie im Ernstfall auf unser Haus und Grundstück fallen könnte.
Diesen Antrag stellen wir auf Grund der beängstigenden Beobachtungen bei den Orkanböen am vergangenen Mittwoch, den 3. Januar 2018. Nicht wenige Bäume im näheren Umfeld konnten dem Sturm nicht standhalten, auch im angesprochenen Wäldchen.

Schon vor einigen Jahren haben unsere Nachbarn einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde vom damaligen Gemeinderat abgelehnt. Die Stadt erklärte dann schriftlich, im gegebenen Fall für alle entstandenen Sach- und Personenschäden die volle Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten zu tragen.

Sollte der Gemeinderat unserem Wunsch nicht entsprechen können, erwarten wir zumindest eine Gleichbehandlung in Form einer Erklärung.

Mit der Bitte um wohlwollende Behandlung der Angelegenheit
mit freundlichen Grüßen“

Zur weiteren Information und für die Entscheidungsfindung sind als Anlage beigefügt:

  • Protokollauszüge aus den öffentlichen Sitzungen vom 26.02. und 02.05.2011
  • Haftungserklärung gegenüber den Eheleuten Dietsch vom 26.05.2011
  • Stellungnahme von Revierleiter Wolfram Scherb vom 09.01.2018

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über den Antrag der Eheleute Bach zu entscheiden.
Im Falle der Ablehnung des Antrags sollte zumindest die geforderte Haftungserklärung gegenüber den Eheleuten Bach abgegeben werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor.

Mit Zustimmung des Gemeinderats kommt sodann der Zuhörer zu Wort, der zuvor in der Fragestunde für den Bürger hierum gebeten hat.
Dieser erklärt, dass er die Douglasie im Sonnenpark begutachtet habe und er die Einschätzung von Revierleiter Scherb zur Standsicherheit des Baumes teile. Die von Forstmeister Dießlin gepflanzte Douglasie komme nahezu einem Kulturdenkmal gleich, weshalb es sehr schade wäre, wenn der Baum gefällt werde.

In der nachfolgenden Aussprache wird im Gemeinderat allgemein die Meinung vertreten, von der Fällung der Douglasie abzusehen und dafür gegenüber den Eheleuten Bach die geforderte Haftungserklärung abzugeben.

Beschluss

Der Antrag der Eheleute Bach auf Entfernung der Douglasie im Sonnenpark wird vom Gemeinderat abgelehnt.
Stattdessen ist gegenüber den Eheleuten Bach schriftlich zu erklären, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Anlage_Sonnenpark.pdf

zum Seitenanfang

7. Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018 - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 7

Sachverhalt

I.        Begründung
a) Ursachen für die Fusion
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.

Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence“) kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

b) Gesetzlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag Ende Februar 2018 beschließen wird.

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt.

Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.

Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform gewährleistet bleibt.

c) Vermögensentwicklung
Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.

Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind.

Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.

Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht endgültig fest.

Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.

d) Mitwirkungsmöglichkeiten
Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag.

21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.

Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.

Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden.


III.        Zusammenfassung
Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.

Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird, s. hierzu Anlage 6. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu.

  1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
  1. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
  2. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
  3. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
  4. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
  5. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage werden vom Vorsitzenden ergänzende Erläuterungen gegeben
Auf Anfrage stellt er fest, dass zum vorliegenden Sachverhalt vom Gemeinderat keine Aussprache gewünscht wird.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu.

  1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
  1. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
  2. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
  3. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
  4. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
  5. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

8. Luftkurort Schönau im Schwarzwald; Periodische Überprüfung der Klimaeigenschaften und der lufthygienischen Verhältnisse bei anerkannten Luftkurorten, Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 21.03.2016, den Auftrag für die Durchführung der Kontrolluntersuchungen gemäß des Angebots des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Abteilung Klima- und Umweltberatung, Freiburg im Breisgau, vom 24.02.2016 zu vergeben.

Gemessen wurde über ein Jahr lang vom 05.08.2016 bis 18.08.2017 an zwei Standorten in der Friedrichstraße bzw. auf der Mühlmatt.

Mit Brief vom 22.01.2018 (Eingang: 23.01.2018) wurden uns nun die Untersuchungsergebnisse von Seiten des DWD mitgeteilt:

Der DWD freut sich, uns wiederum ein positives Ergebnis mitteilen zu können. Die Stadt Schönau im Schwarzwald erfüllt weiterhin die lufthygienischen Voraussetzungen als „Luftkurort“.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das positive Ergebnis des Deutschen Wetterdienstes zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage werden vom Vorsitzenden ergänzende Erläuterungen gegeben.
Das positive Untersuchungsergebnis des Deutschen Wetterdienstes wird vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Anlage zu TOP 8.pdf

zum Seitenanfang

9. Wochenmarkt, Bewerbung von Frau Natascha Austel - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 30.01.2018 bewirbt sich Frau Natascha Austel aus Schönenberg um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt.

Frau Austel plant, einen kleinen Foodtruck zu eröffnen, beginnend voraussichtlich im Mai/Juni dieses Jahres. Sie möchte darin frisch zubereitete warme Suppen und Eintöpfe aus überwiegend regionalen Zutaten anbieten. Im Programm sollen beispielsweise Erbsen-, Gulaschsuppe, Chili con Carne, Kartoffelsuppe, Borschtsch, Szegediner Gulasch etc. sein. Jede Woche drei wechselnde Tagesessen. Wenn möglich, würde sie auch gerne Getränke dazu anbieten (Wasser, Schorle, Cola/Limo) oder auch Tee und Kaffee. Gerne hätte sie auch eine gewisse Flexibilität, d.h. wenn im Sommer die heißen Suppen sich nicht gut verkaufen, könnte sie sich vorstellen, dann auf beispielsweise Smoothies und Crèpes oder Zwiebelkuchen (im Herbst) umzustellen.

Für den Foodtruck benötigt Frau Austel eine Standplatzgröße von 3 x 2 m.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über den Antrag von Frau Austel auf Zulassung zum Wochenmarkt zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Locker begrüßt das Ansinnen von Frau Austel, den Wochenmarkt mit einem Essensangebot zu bereichern.
Stadträtin Münzer freut sich ebenso über das zusätzliche Angebot, jedoch sollte die Beschickerin auf die ordnungsgemäße Abfallentsorgung hingewiesen werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass man in die Genehmigung eine entsprechende Bestimmung aufnehmen werde.

Beschluss

Der Antrag von Frau Austel auf Zulassung zum Wochenmarkt wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Foto Food Truck.png

zum Seitenanfang

10. Annahme von Spenden - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 10

Sachverhalt

Für die Mensa es Gymnasiums sind von zwei Spendern Geldspenden im Gesamtwert von 17.500,00 € (Anlage 1) geflossen.

Beschlussvorschlag

Die Spenden für die Mensa des Gymnasiums in Höhe von 17.500 € werden angenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt den Spendern und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Die Spenden für die Mensa des Gymnasiums in Höhe von 17.500 € werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Sturmtief "Burglind", Sturmschäden im Stadtwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die durch das Sturmtief „Burglind“ im Stadtwald angerichteten Schäden wesentlich höher seien, als bei der ersten Schätzung angenommen. So gehe die Forstverwaltung mittlerweile davon aus, dass nicht etwa 2.000 Fm sondern zirka 3.500 Fm Sturmholz angefallen sei.

zum Seitenanfang

11.2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist auf die Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach vom 07.02.2018 hin, welche den Mitgliedern des Gemeinderats als Tischvorlage vorliegt.
Mit der Verfügung bestätigt die Aufsichtsbehörde, dass die Haushaltssatzung 2018 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und dass von den Ansätzen im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhauhalt sowie den jeweiligen Teilhaushalten Kenntnis genommen wurde.
Außerdem wird die bei Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ vorgesehene Kreditaufnahme von 420.000 EUR genehmigt.

zum Seitenanfang

11.3. Generalversammlungen der Stadtmusik und des Schwarzwaldvereins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 11.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass am kommenden Samstag die Generalversammlungen der Stadtmusik Schönau und des Schwarzwaldvereins Schönau stattfinden. Als Präsident der Stadtmusik werde er die Versammlung der Stadtmusik besuchen und dabei in seiner Eigenschaft als Bürgermeister auch die Grüße der Stadt überbringen.
Nachdem seine Stellvertreter am Samstag verhindert seien, würde er sich freuen, wenn ein Mitglied des Gemeinderats die Stadt in der Versammlung des Schwarzwaldvereins vertreten würde.

zum Seitenanfang

12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Bauarbeiten in der Bifangstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz spricht den bisher unbefriedigenden Bauablauf an, der bei den Anwohnern der Bifangstraße immer wieder für Ärger gesorgt hat. Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach der Winterpause möchte er den Anstoß geben, dass die Baustelle zur Chefsache erklärt und mit zwei bis drei Maßnahmen für Optimierungspotential gesorgt wird.
Der Vorsitzende erwidert, dass vor der Wiederaufnahme der Bauarbeiten eine Informationsveranstaltung mit Baustellenbegehung stattfinden wird. Bei dieser Veranstaltung werden das mit der Bauleitung und Bauaufsicht betraute Ing.-Büro dwd und die Firma Schmidt die weitere Ablaufplanung detailliert vorstellen und erläutern. Die Anwohner haben dabei auch die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse für den weiteren Bauablauf einzubringen.  

zum Seitenanfang

12.2. Wasserabrechnungen 2018, Beschwerden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer gibt Beschwerden von Bürgern zu den Wasserabrechnungen 2018 weiter. Diese beziehen sich insbesondere auf die teilweise erheblichen Nachzahlungen sowie allgemein auf die schwierig zu verstehenden Gebührenbescheide.
Der Vorsitzende erläutert, dass für die Nachzahlungen verschiedene Gründe ausschlaggebend gewesen seien. Er nennt hier in erster Linie die in 2016 ausgebliebene Gebührenkalkulation (bedingt durch die Umstellung auf NKHR) sowie die in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung (Digitalisierung der Bestandspläne, Umstellung auf Funkwasserzähler sowie Unterhaltungsmaßnahmen am Leitungsnetz).

zum Seitenanfang

12.3. Ecke Bahnhofstraße - K 6305, Sichtbehinderung durch Zigarettenautomat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2018 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt der Vorsitzende, dass der an der Ecke Bahnhofstraße - K 6305 im Bereich des Sichtdreiecks aufgestellte Zigarettenautomat gemäß Verfügung des Landratsamtes bis zum 15. Februar hätte entfernt werden müssen. Gegen die Verfügung ha be der Betroffene jedoch Einspruch eingelegt, weshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und der Automat deshalb noch dort stehe.

Datenstand vom 19.03.2018 07:40 Uhr