Datum: 05.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2018
3 Freibad Schönau im Schwarzwald - Saison 2018
3.1 Festsetzung der Öffnungszeiten 2018
3.2 Festsetzung der Benutzungsentgelte
3.3 Festsetzung der Vorverkaufspreise
4 Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald durch einen Motivationsrabatt
5 Verkehrsstatistik B 317
6 Sonnenpark, Entfernung der Douglasie - Antrag der Eheleute Christa und Reinhold Bach
7 Kurzinformationen der Verwaltung
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 1
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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 2
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3. Freibad Schönau im Schwarzwald - Saison 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 3
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3.1. Festsetzung der Öffnungszeiten 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Für die Badesaison 2018 werden im Freibad Schönau folgende Saisonzeiten festgelegt:

Vorsaison:                10.05.2018 bis 31.05.2018
Hauptsaison:                01.06.2018 bis 31.08.2018
Nachsaison:                01.09.2018 bis 10.09.2018

Dabei gelten folgende Öffnungszeiten:

Monat
Öffnungszeit
Frühschwimmen
Einlassende
Mai 2018
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr
Juni 2018
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
Juli 2015
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
August 2018
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
September 2018
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr

Frühschwimmen:
Vom 01.06.2018 bis einschließlich 31.08.2018 (Hauptsaison) wird jeden Mittwoch die Möglichkeit des Frühschwimmens angeboten. An diesen Tagen wird das Bad bereits um 7.00 Uhr geöffnet.

Schlechtwetterregelung:
Sollte die Temperatur um 12.30 Uhr den Wert von 18 Grad unterschreiten, wird das Bad um 13.00 Uhr geschlossen und dann nochmals von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Die Wetterdaten können unter
http://schoenau-im-schwarzwald.de/pb/Stadt_Schoenau,Lde/Stadt+Schoenau/Stadtinfo/Wetterdaten+_+Webcam.html
abgerufen werden.

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3.2. Festsetzung der Benutzungsentgelte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Donnerstag, den 10.05.2018 (Christi Himmelfahrt) vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Saison 2018 die gleichen Preise wie in den Jahren  2016 und 2017 zu erheben. Es wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

Gegenüber der Saison 2017 sind keine Änderungen vorgesehen. Auch die mit viel Aufwand eingeführte und leider kaum genutzte Tageskarte soll beibehalten werden.

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 10.05.2018 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am 10.09.2018 geplant.

Ab der Saison 2018 beschäftigt die Stadt Schönau im Schwarzwald einen zweiten Schwimmmeister. So kann auf den Zukauf von Fremdleistungen verzichtet und ein Schichtbetrieb eingerichtet werden. 

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2017 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: mittwochs in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 10.05.2018. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 10.09.2018 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2018 wie vorgeschlagen fest.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2018 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Gebührentarif 2018 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat.pdf

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3.3. Festsetzung der Vorverkaufspreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads Schönau im Schwarzwald ist am 10.05.2018 vorgesehen. Der Vorverkauf der Saisonkarten soll zwei Monate vor Öffnung des Freibads beginnen. Deshalb findet in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 04.05.2018 im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald der Vorverkauf der Saisonkarten 2018 statt. Im Vorverkauf werden nur Saisonkarten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten werden durch die Verwaltung festgelegt und entsprechend veröffentlicht. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Gemeinden, welche sich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau im Schwarzwald beteiligen. Auf § 4 der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen.

Vorverkaufspreise 2018:
Freibad
Saisonkarte
Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre)
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Studenten
  • BFD- und FWD-Leistende
  • Schwerbehinderte (ohne Höchstalter) ¹
45,00 €
Ab 16 Jahren
75,00 €
Familien
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
  • Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ohne Kinder
  • Eltern mit Kindern Jahrgang 2000 und jünger
  • Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 2000 und jünger
135,00 €

¹        Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen Behinderten.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2018 wie vorgeschlagen fest.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2018 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald durch einen Motivationsrabatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer und wertvoller Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens.

In Baden-Württemberg obliegt den Gemeinden als Träger die gesetzliche Pflichtaufgabe der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe in ihrem Gebiet sowie der Mitwirkung im Katastrophenschutz. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen eine entsprechend angemessene leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Die ehrenamtliche Mitwirkung einer großen Zahl von Helferinnen und Helfern ist daher für den Brand- und Katastrophenschutz von zentraler Bedeutung.

Die Förderung und Würdigung des Ehrenamtes muss, gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen sowie des gesellschaftlichen Wandels insgesamt, eine höhere Priorität erhalten. Aus diesem Grund sollte insbesondere das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz nachhaltig gefördert und damit die Basis für eine dauerhafte Sicherung und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Hilfeleistungssystems geschaffen werden. Besonders durch den fortschreitenden demografischen Wandel (Geburtenrate nimmt ab und die Sterbefälle nehmen zu) ergibt sich für den Brandschutz allgemein folgende Problemlage:
  • Die Zahl der aktiven ehrenamtlichen Mitglieder wird abnehmen.
  • Die Einsatzhäufigkeit wird nicht sinken, aber die täglichen Belastungen an die Einsatzkräfte steigen.
  • Die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird durch fehlende Freistellung vom Arbeitsplatz zunehmend eingeschränkt.
  • Das Durchschnittsalter der aktiven Feuerwehrangehörigen wird ansteigen.

Dies sind nur einige Beispiele, womit die Freiwilligen Feuerwehren in den nächsten Jahren konfrontiert werden.

Die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald versuchen seit Jahren die Mitgliederwerbung zu optimieren, damit der Brandschutz für die Bevölkerung und den Gewerbetreibenden in Schönau im Schwarzwald gesichert ist.

Neue Mitglieder zu gewinnen ist die eine Seite der zu leistenden Aufgabe. Die Ehrenamtlichen müssen auch bei der Stange gehalten werden. Gerade durch die vielen notwendigen Ausbildungsstunden und die nicht wenigen Einsätze sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald stark eingebunden.

Diese Leistung der ehrenamtlichen Kameraden wollen wir als Träger durch einen Motivationsrabatt belohnen.

Ziel dieser Motivationsrabattes ist es, den ehrenamtlichen Feuerwehrkräften, die rund um die Uhr für das Gemeinwohl aller Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stehen (das Engagement ist nicht selbstverständlich und nicht immer ungefährlich), eine gesonderte Wertschätzung zukommen zu lassen und somit die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr attraktiv zu halten.

Die Stadtverwaltung würde sich freuen, wenn viele Gewerbetreibende dem Beispiel der Stadt Schönau im Schwarzwald folgen und ebenfalls das Engagement der Feuerwehrangehörigen mit entsprechenden Motivationsrabatten würdigen würden.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald gewährt den Mitgliedern der Aktivmannschaft (Nachweis über den Dienstausweis) der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald zur Fitnesserhaltung künftig jährlich einen Rabatt von 30 € auf die Saisonkarte im Freibad Schönau im Schwarzwald.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Aktivmannschaft: 34 (Stand per 01.01.2018)
* 30 € = maximal 1.020 € für das Haushaltsjahr 2018

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald gewährt den Mitgliedern der Aktivmannschaft (Nachweis über den Dienstausweis) der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald zur Fitnesserhaltung künftig jährlich einen Rabatt von 30 € auf die Saisonkarte im Freibad Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Verkehrsstatistik B 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg unterhält auf Höhe der Straßenmeisterei eine automatische Zählstelle.
Die Daten der Zählstelle sind öffentlich zugänglich und können im PDF-Format auf http://www.svz-bw.de/verkehrs zaehlung.html?&L=0
eingesehen und heruntergeladen werden.

Die in den beigefügten Blättern genannten Werte wurden vom GVV-Bauamt aufbereitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Statistik zur Kenntnis.

Dokumente
Download B317-Statistik-2018-01-10.pdf

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6. Sonnenpark, Entfernung der Douglasie - Antrag der Eheleute Christa und Reinhold Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5. Januar 2018 (Eingang am 8. Januar) beantragen die Eheleute Christa und Reinold Bach Folgendes:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadt Schönau wird gebeten, die Douglasie im Sonnenpark-Wäldchen unterhalb unseres Hauses, Brunnmättle 2, zu entfernen da sie im Ernstfall auf unser Haus und Grundstück fallen könnte.
Diesen Antrag stellen wir auf Grund der beängstigenden Beobachtungen bei den Orkanböen am vergangenen Mittwoch, den 3. Januar 2018. Nicht wenige Bäume im näheren Umfeld konnten dem Sturm nicht standhalten, auch im angesprochenen Wäldchen.

Schon vor einigen Jahren haben unsere Nachbarn einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde vom damaligen Gemeinderat abgelehnt. Die Stadt erklärte dann schriftlich, im gegebenen Fall für alle entstandenen Sach- und Personenschäden die volle Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten zu tragen.

Sollte der Gemeinderat unserem Wunsch nicht entsprechen können, erwarten wir zumindest eine Gleichbehandlung in Form einer Erklärung.

Mit der Bitte um wohlwollende Behandlung der Angelegenheit
mit freundlichen Grüßen“

Zur weiteren Information und für die Entscheidungsfindung sind als Anlage beigefügt:

  • Protokollauszüge aus den öffentlichen Sitzungen vom 26.02. und 02.05.2011
  • Haftungserklärung gegenüber den Eheleuten Dietsch vom 26.05.2011
  • Stellungnahme von Revierleiter Wolfram Scherb vom 09.01.2018

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über den Antrag der Eheleute Bach zu entscheiden.
Im Falle der Ablehnung des Antrags sollte zumindest die geforderte Haftungserklärung gegenüber den Eheleuten Bach abgegeben werden.

Dokumente
Download Anlage_Sonnenpark.pdf

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 7
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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2018 ö 8
Datenstand vom 07.02.2018 09:26 Uhr