Umgestaltung Luisenstraße: Verkehrsrechtliche Anordnung der Straße als Anwohnerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.04.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2024 wurde von Stadtrat Schröder vorgebracht, dass er das Gerücht gehört habe, das Landratsamt hätte die Anliegerstraße abgelehnt. Auf die Mitteilung des Bürgermeisters, der Antrag wäre beim Landratsamt gestellt, wurde im Nachgang der Sitzung am Folgetag von ihm zusammen mit dwd noch einmal recherchiert.

Zusammengefasstes Ergebnis der Recherche:

In der Gemeinderatssitzung am 10.11.2021 wurden im TOP 5 die Varianten der Luisenstraße vorgestellt. Dabei wurde auf Seite 11 der Präsentation darauf hingewiesen, dass das Verkehrszeichen 1020-31 angebracht wird (Anlieger oder Parken frei). Dieses Schild fand dann in der Sitzung auch Zustimmung.

In einer Videobesprechung am 10.12.2021 (dwd, Landratsamt Lörrach, Stadtverwaltung) wurde vom Landratsamt Lörrach als Verkehrsbehörde der Wunsch geäußert, mit einer "Minimalversion der Beschilderung" (ohne Anlieger oder Parken frei) zu starten. Diese wurde von dwd erstellt und mit Mail vom 17.12.2021 dem Landratsamt mitgeteilt.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 TOP 4 wurde der geänderte Beschilderungsplan von dwd (Anna Berger) als Minimalversion mit unechter Einbahnstraße und verkehrsberuhigtem Raum vorgestellt. Die unechte Einbahnstraße wurde aber dann in der Sitzung vom Gremium verworfen. Auf den Punkt „Keine Anliegerstraße“ ist weder sie noch das Gemeinderatsgremium eingestiegen (laut Protokoll).

Bürgermeister Peter Schelshorn war bis zur Erstellung dieser Vorlage der irrigen Meinung, die Anliegerstraße wäre mit dem Beschilderungsplan beschlossen worden und hat bei diversen Gesprächen immer wieder betont, die Luisenstraße würde eine Anliegerstraße.

Nachdem die Bauarbeiten mittlerweile fertig gestellt, die Luisenstraße bereits seit einiger Zeit in Betrieb gegangen ist und in der Praxis Erfahrungswerte gesammelt werden konnte, stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat an seinem bisherigen Beschluss (der Ausweisung der Luisenstraße für „Anlieger und Parken frei“) festhält und beim Landratsamt die Anordnung beantragt oder diesen Beschluss aufhebt und alles so belässt, wie es derzeit ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erläutert den Sachverhalt. Er berichtet, dass seitens der Bevölkerung viel Lob für die gelungene Straßenumgestaltung geäußert wurde. 

Stadtrat Schröder informiert, dass er von den Anliegern der Straße angesprochen und nach der Umsetzung der Beschilderung als Anliegerstraße gefragt wurde. Er möchte wissen, ob hierzu ein konkreter Antrag gestellt wurde oder nicht. Nach Auskunft vom stellvertretenden Bauamtsleiter Mühl soll das Landratsamt eine Anliegerstraße wohl abgelehnt haben. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass kein schriftlicher Antrag gestellt wurde. In einer Videokonferenz wurde lediglich ein mündlicher Hinweis der Behörde gegeben. 

Stadtrat Schröder befürwortet die Beantragung einer Anliegerstraße. Hierdurch könnte einer Verkehrsreduktion erreicht werden, was für die Kindergartenkinder ein mehr an Sicherheit bringen würde.

Stadträtin Strohmaier spricht sich ebenfalls, im Hinblick auf den Schutz der Kinder, für eine Anliegerstraße aus. Bereits in der Hinteren Hofmatt hatte man mit der Parkzeitregelung etwas Anderes beschlossen, was letztendlich durch das Büro dwd bzw. das Landratsamt Lörrach dann falsch umgesetzt wurde. Bürgermeister Schelshorn widerspricht dieser Aussage. Die Planung hatten alle Gemeinderäte gesehen. Es erfolgte bislang weder ein schriftlicher Antrag noch eine schriftliche Ablehnung. 

Stadtrat Knobel ist der Meinung, dass die aktuelle Situation so nicht hingenommen werden kann. Die Anliegerstraße müsse beantragt werden, da sich die Gründe hierfür nicht verändert haben. 

Auch für Stadtrat Anschütz gibt es diesbezüglich keine Diskussion. Die Anliegerstraße war klarer Wille des Gemeinderats. Dies müsse nun verständlich kommuniziert und eventuelle Missverständnisse ausgeräumt werden. 

Stadtrat Gierth schließt sich seine Vorredner an. 

Stadträtin Münzer erinnert, dass im Innenstadt-Verkehrskonzept des Büro dwd die Luisenstraße von vornherein als Anliegerstraße angedacht wurde. Die Parkfläche auf Höhe des Kindergartens hält sie gerade für Kinder für gefährlich. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Straße Schrittgeschwindigkeit herrscht und es bislang noch nie zu Problemen gekommen ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, beim Landratsamt Lörrach einen Antrag zur Ausweisung der Luisenstraße als Anliegerstraße zu stellen und diese mit dem Verkehrszeichen 1020-31 (Anlieger oder Parken frei) zu kennzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 26.04.2024 08:48 Uhr