Parkzeitbegrenzung in der Hinteren Hofmatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2021 wurde beschlossen, im gesamten Stadtgebiet die zulässige Parkzeit auf 1,5 Stunden mit Parkscheibenregelung zu beschränken. Mit Mail vom 22.07.2021 wurde die Parkzeit für die Hintere Hofmatt entsprechend dem Beschluss vom 26.04.2021 an das Büro dwd mit 1,5 Stunden freigegeben. Da die Software des Planungsbüros lediglich zwei Stunden Parkzeitbegrenzung zulässt, sollte diese händisch auf 1,5 Stunden angepasst werden. Dies wurde jedoch offensichtlich versäumt. 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Lörrach könnte die Parkdauer in der Hinteren Hofmatt auf 1,5 Stunden verändert werden. Dies müsste jedoch verkehrsrechtlich neu angeordnet werden. 

Bezüglich der in der Hinteren Hofmatt aktuell vorhandenen und auch genehmigten Parkzeitbegrenzung auf zwei Stunden, gingen bei der Verwaltung seitens der Bewohner bisher keine Beschwerden ein. 

Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob die Parkzeitbegrenzung in der Hinteren Hofmatt auf zwei Stunden beibehalten oder auf 1,5 Stunden abgeändert werden soll. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeisterstellvertreter Knobel stellt den Sachverhalt kurz vor. Er spricht sich grundsätzlich für eine einheitliche Lösung aus, da es ansonsten zu Unstimmigkeiten kommen könnte. 

Stadtrat Gierth plädiert ebenfalls für eine einheitliche Regelung, bittet aber um Mitteilung des Kostenaufwands. Dieser wird vom stellvertretenden Bauamtsleiter Mühl auf rund 50 € je Schild beziffert. Bei 2 bis 4 Schildern wären dies zwischen 100 und 200 €. 

Stadträtin Strohmaier will wissen, ob hier das Büro dwd Ingenieur GmbH oder die Stadt selbst die Schuld trage. Der Vorsitzende wird dies entsprechend abklären lassen. 

Stadtrat Locker stimmt ebenfalls für eine einheitliche Regelung mit 1,5 Stunden. 

Stadtrat Schröder will wissen, ob hierzu ein erneuter Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. Dies wird von Matthias Mühl verneint, da die ursprüngliche Beschlusslage schließlich schon bei 1,5 Stunden lag. 

Stadträtin Münzer macht sich Gedanken über die Nutzung der Straße. Hauptsächlich parken dort Besucher des Cafés bzw. der Bäckerei. Viele gehen darüber hinaus aber auch noch zum Frisör, zur Metzgerei bzw. zur Sparkasse. Hierfür ist teilweise ein längerer Zeitraum notwendig. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wäre eine Parkzeitbegrenzung von 2 Stunden nicht verkehrt, so Münzer. Stadtrat Locker gibt zu bedenken, dass vor der Metzgerei auch nur 1,5 Stunden Parkzeit geregelt sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die zulässige Parkzeit in der Hinteren Hofmatt, entsprechend der ursprünglichen Beschlussfassung vom 26.04.2021, auf 1,5 Stunden mit Parkscheibenregelung abzuändern. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer, Enthaltung von Stadtrat Sahin).

Datenstand vom 04.04.2024 17:30 Uhr