Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung zum 01.04.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Im Herbst 2020 hat die Verwaltung die Personalkosten/Fahrzeugkosten nach den gesetzlichen Vorschriften neu kalkuliert. Zu dieser Thematik fand im Herbst 2020 eine Infoveranstaltung für alle Bürgermeister und Kommandanten statt.
Die Feuerwehrkostenersatzsatzung wurde an das Satzungsmuster des Gemeindetages angepasst. 
Aufgrund gestiegener Kosten für Arbeits-/Schutzkleidung, Aus-/Fortbildung sowie gestiegener Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Einsatzentschädigungen/ Lohnkostenersätze) hat die Verwaltung im März 2024 die Personalkosten neu kalkuliert. Nach der neuen Kalkulation ergibt sich ein Personalkostenersatz pro Person, je Stunde von 12,04 € (bisher 9,48 €).

Die Änderungssatzung mit geändertem Kostenersatzverzeichnis ist als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Schelshorn stellt den Sachverhalt kurz vor. Sie berichtet, dass der Personalkostenersatz auf der Basis der Zahlen der Jahre 2021 bis 2023 kalkuliert wurde. Die Kalkulation ergab einen Betrag von 12,04 € pro Person und Stunde. Hinzu kommt die gewährte Entschädigung in Höhe von 15 € je Person und Einsatz. Im Normalfall werden die Sätze alle zwei Jahre angepasst. Der Satzungsentwurf muss im Kostenersatzverzeichnis unter 1.a) noch angepasst werden. Dort steht bei den Durchschnittskosten versehentlich noch der alte Satz von 9,48 €. Dieser ist ebenfalls auf 12,04 € abzuändern. 

Grundlage für die den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten sind entsprechend dem Feuerwehrgesetz 80 Einsatzstunden. 

Bei den genormten Feuerwehrfahrzeugen sind die Kostensätze durch Rechtsverordnung des Landes vorgegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Änderung_Feuerwehrkostenersatz_Schönau_01.04.2024 (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2024 17:30 Uhr