Bestätigung der Wahl der Stellvertretenden Kommandanten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald fand die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten statt.
Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
Zum 1. Stellvertreter wurde Jan Staib und zum 2. Stellvertreter Martin Halm gewählt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten zur Kenntnis und stimmt der Wahl zu.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Aufgrund von § 3 Abs. 1 der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) fallen durch die Wahl eines zweiten Stellvertretenden Kommandanten zusätzliche Entschädigungszahlungen in Höhe von jährlich 650 Euro an.
Rechtslage
§ 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG)
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bürgermeisterstellvertreter Knobel geht auf die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten ein, welche in der Generalversammlung der Feuerwehr am 02.03.2024 das Vertrauen der Mitglieder der Einsatzabteilung erhalten hatten. Die Gewählten sind als Zuhörer anwesend und werden vom Vorsitzenden zu ihrem neuen Amt beglückwünscht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten zur Kenntnis und stimmt der Wahl zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 04.04.2024 17:30 Uhr