Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen mit AAB-Antrag, Flst.-Nr. 535/5, Eggenrüttestraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2024 behandelt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers seitens des Architekten, darf diese Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eggenrütte“. Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück, welches bereits mit einem Wohnhaus mit Garage und zwei notwendigen Stellplätzen bebaut ist, den Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen. Der Carport ist eingeschossig mit einem Flachdach ohne Unterkellerung geplant und soll dreiseitig offen sein. Die Grenzwand ist in Sichtbeton geplant. Auf dem Grundstück hat die Stadt Schönau im Schwarzwald eine Grunddienstbarkeit mit Duldung einer Kanalisationsleitung im Grundbuch eingetragen. Um diese Leitung nicht zu tangieren, kann der Carport in der geplanten Größe nicht mit dem im Bebauungsplan vorgeschriebenen Straßenabstand errichtet werden. Daher liegt dem Bauantrag ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei. Im Befreiungsantrag heißt es: „Bei Einhaltung der 5,00m zur Straßenkante würde der Carport in die nicht überbaubare Schutzzone des Leitungsrecht der Stadt Schönau zu liegen kommen“. Auf den Mindestabstand kann nach Ansicht des Planers verzichtet werden, da es sich bei der Eggenrüttestraße um eine Sackgasse mit geringem Verkehrsaufkommen handelt.
Aufgrund des Befreiungsantrags und da nachbarschaftsrechtliche Belange betroffen sind wurden zwei Angrenzer angehört, die Anhörungsfrist läuft noch, von einem Angrenzer wurden bereits Einwendungen vorgebracht.
Den Gemeinderäten sind mit der Einladung zur Sitzung die Planunterlagen zugegangen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet, ob er das Einvernehmen vor allem auch hinsichtlich des Befreiungsantrags erteilt oder nicht.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl stellt den Sachverhalt vor und weist darauf hin, dass das Landratsamt die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens für unzulässig erachtet hat. Im Bebauungsplan, welcher aus dem Jahre 1975 stammt, ist unter anderem geregelt, dass Garagen einen Mindestabstand vom Gehweg bzw. der Fahrbahnkante von 5 m aufweisen müssen. Diese Vorgabe wird nicht eingehalten, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt wird. Bei Einhaltung dieses Abstands würde der Kanal der Stadt Schönau im Schwarzwald überbaut werden, was nicht im Interesse der Stadt sein kann, so Matthias Mühl. Eine solche Abstandsregelung wird in aktuellen Bebauungsplänen üblicherweise nicht mehr geregelt. Die Einhaltung eines Stauraums ist aufgrund elektronischer Tore heutzutage nicht mehr notwendig. Bei einer Zustimmung zu diesem Befreiungsantrag fällt die geplante Grenzwand zum Nachbargrundstück mit 23,74 m² nicht so massig aus, als dies bei Einhaltung eines Abstands von 5 m der Fall wäre. 

Stadträtin Münzer weist darauf hin, dass zwei Angrenzer zu diesem Vorhaben angehört wurden. Von einem Angrenzer ging eine ablehnende Stellungnahme ein. Sie sieht das Vorhaben kritisch und ist davon überzeugt, dass es einen Grund haben müsse, dass im Grundbuch eine Dienstbarkeit für die Kanalisationsleitung eingetragen ist. Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl erklärt, dass der Eintrag einer Dienstbarkeit ein normaler Vorgang sei, sobald eine Leitung über private Grundstücke laufe.

Stadträtin Strohmaier kann das Vorhaben nicht befürworten, da sie künftige Probleme hierdurch sieht. 

Auf Anfrage von Stadtrat Locker erklärt der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl, dass mit der geplanten Betonwand knapp unter der maximal möglichen Grenzbebauung von 25 m² geblieben werden soll. Stadtrat Locker sieht diese Vorgehensweise für grenzwertig an. Hier hätte durchaus auf eine Betonwand verzichtet und ein offenes Carport geplant werden können. Matthias Mühl teilt mit, dass bestimmte Baumaterialien hier nicht vorgeschrieben sind. 

Stadtrat Lais erwähnt, dass der Architekt neben der Abstandsregelung noch weitere Punkte nicht berücksichtigt hat. So schreiben die Bebauungsvorschriften vor, dass mehrere Garagen zu einer Garagengruppe zusammenzufassen sind. Des Weiteren sind diese an den im Straßen- und Baulinienplan eingetragenen Stellen anzuordnen. Ausnahmen hierzu können nur bei unbeabsichtigten Härtefällen gestattet werden. Darüber hinaus schreibt der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,3 vor. Mit einer aktuellen Grundstücksüberbauung von rund 40 % ist dieser Vorgabe schon jetzt ausgereizt. Er kann aus diesen Gründen dem Vorhaben nicht zustimmen. 

Stadtrat Gierth verweigert ebenfalls seine Zustimmung. Aus ökologischer Sicht findet er eine Betonwand für weniger toll. Garagen und Stellplätze sind aus seiner Sicht bereits ausreichend vorhanden. Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus, in welchem aktuell zwei Personen leben. Sieben Stellplätze hält er für übertrieben. Zur Erhaltung des nachbarschaftlichen Friedens wäre zwei Stellplätze absolut ausreichend. Hierdurch wäre eine Grenzbebauung nicht nötig und der Bauherr könnte auf eine Betonwand verzichten. Hiermit wäre allen Beteiligten geholfen. 

Stadtrat Strohmeier weist darauf hin, dass der Abstand von 5 m für Garagen geregelt wurde. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Carport. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag, vor allem auch hinsichtlich des Befreiungsantrags, wird vom Gemeinderat nicht erteilt. Dies auch aufgrund weiterer nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 04.04.2024 17:30 Uhr