Freibad Schönau - Festsetzung der Vorverkaufspreise 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.02.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads Schönau ist am 11.05.2024 vorgesehen. Der Vorverkauf der Saisonkarten 2024 findet in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 30.04.2024 (18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald statt. Im Vorverkauf werden nur Saisonkarten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten werden durch die Verwaltung festgelegt und entsprechend veröffentlicht. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Gemeinden, welche sich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau beteiligen. Auf § 4 der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen. 

Im Freibadausschuss empfiehlt auf Anfrage des Personalrates, dass Mitarbeiter der Stadt Schönau im Schwarzwald, Mitarbeiter des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie Mitarbeiter der am Freibad beteiligten Gemeinden ebenfalls als Vorverkaufsberechtigt gelten.  

Die Verwaltung gibt bezüglich der Vorverkaufspreise 2024 folgende Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Vorverkaufspreise 2024:
Freibad
Saisonkarte
Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre)
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Studenten
  • BFD- und FWD-Leistende
  • Schwerbehinderte (ohne Höchstalter) ¹
50,00 €
Ab 16 Jahren
83,00 €
Familien
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
  • Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften
  ohne Kinder
  • Eltern mit Kindern Jahrgang 2006 und jünger
  • Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 2006 und     jünger
152,00 €

¹         Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen Behinderten.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Verkaufszeiten und die Entgelte für den Vorverkauf für die Saison 2024 wie vorgeschlagen fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erläutert, dass die Vorverkaufspreise an die Benutzungsentgelte angelehnt sind und ebenfalls nicht verändert werden.

Stadtrat Locker erkundigt sich, ob die Preisermäßigung für IOW-Mitarbeiter hier auch aufgeführt werden müsste. Bürgermeister Schelshorn erklärt, dass diese gesondert festgelegt wurden und deshalb hier nicht aufgeführt sind.

Stadtrat Sahin möchte wissen, wer das Höchstalter auf 25 Jahre bei der Kinder- und Jugendlichensaisonkarte festgelegt hat. Er findet dieses zu niedrig und schlägt das Höchstalter 30 Jahre vor. Stadtrat Locker gibt zu bedenken, dass der Kindergeldbezug auch auf ein Höchstalter begrenzt ist. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass hierüber Schönau nicht alleine entscheiden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Verkaufszeiten und die Entgelte für den Vorverkauf für die Saison 2024 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.03.2024 14:51 Uhr