Annahme von Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2024 ö 6

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 06.01.2024 bis 25.01.2024 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 5.333,20 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt dar und teilt dem Gremium den Namen der Spender mit. 333,20 Euro wurden zur Heimat- und Kulturpflege (Jubiläumsbank), 5.000 Euro für die Feuerwehr (Rollcontainer für den neuen Gerätewagen Transport) gespendet. Er dankt allen Spendern und bringt im Hinblick auf die Sportplatzsanierung seine Hoffnung zum Ausdruck, dass hier auch noch einige Spenden eingehen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 5.333,20 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 27.02.2024 07:02 Uhr