Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.02.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 17.01.2024 hat der Gemeinderat über die Gestaltung der künftigen Entschädigung für die Gremienmitglieder beraten und beschlossen, dass neben den Sitzungen des Gemeinderates sowie der Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden künftig auch für diejenigen Veranstaltungen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden sollen, welche einen offiziellen Charakter haben und regelmäßig protokolliert werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftrag, eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vorzubereiten. 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage eine Änderungssatzung beigefügt. 

In der bisherigen Satzung vom 12.09.2016 wird geregelt, dass die Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates sowie an Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden gezahlt wird. 

In der Satzungsänderung wird nun darauf abgezielt, dass die Stadträtinnen und Stadträte eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung ihres Amtes erhalten und diese für die Teilnahme an Sitzungen und für die sonstigen Tätigkeiten im Dienste der Stadt Schönau im Schwarzwald als Sitzungsgeld gezahlt wird. Im folgenden Satzungsverlauf wird dann einheitlich von Sitzungen gesprochen, was durch die eingangs erwähnte Begrifflichkeit "Sitzungsgeld" auch die sonstigen Tätigkeiten umfasst. 

Mit dieser Wortwahl ist aus Sicht der Verwaltung klargestellt, dass hierunter keine geselligen Anlässe fallen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zu. 

Rechtslage

§§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt kurz dar. Um nicht alle möglichen Sitzungsarten in die Satzung einbauen zu müssen, wurde nach einer Formulierung gesucht, welche alle Veranstaltungen mit offiziellen Charakter umfassen und gesellige Anlässe ausschließen.

Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier teilt der Hauptamtsleiter mit, dass den Ratsmitgliedern wie üblich halbjährlich eine Aufstellung übermittelt wird, aus welcher sämtliche Veranstaltungen hervorgehen. Sitzungsgelder des Gemeindeverwaltungsverbandes sind hiervon nicht umfasst, da diese über ein anderes Konto abgewickelt werden. Die hierfür zuständige Mitarbeiterin kann eventuell dazu angeregt werden, eine ähnliche Aufstellung zu fertigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 2024 (.pdf)

Datenstand vom 27.02.2024 07:02 Uhr