Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 6

Sachverhalt

In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 12.09.2016 ist unter § 2 Abs. 1 geregelt, dass die Stadträtinnen und Stadträte für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese wird als Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates sowie an Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden mit 35,00 € je Sitzung gezahlt. Die Sitzungsgelder sind halbjährlich nachträglich auszuzahlen. Bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Gemäß § 2 Abs. 2 sind Fraktionsbesprechungen zur Vorbereitung der Sitzungen mit der Entschädigung abgedeckt.

In der Vergangenheit wurden vereinzelt auch Zahlungen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und sonstige Veranstaltungen (z.B. Schwimmbadausschuss, Bauausschuss Mehrzweckhalle, Waldbegehung) gewährt, obwohl dies so konkret nicht geregelt ist.

In der Satzungsregelung wird auf Sitzungen des Gemeinderates abgezielt. Somit also auf Sitzungen, zu welchen alle Gemeinderatsmitglieder geladen sind.

In folgenden weiteren Gremien sind Mitglieder des Gemeinderates vertreten: Kontaktausschuss Oberes Wiesental, Stiftungsrat Umweltstiftung Schönau, Energiebeirat, Runder Tisch Jugend.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat Festlegungen zu treffen, wie die künftige Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadträtinnen und Stadträte gestaltet werden sollen. 

Beschluss

  1. Die Höhe der Aufwandsentschädigung bleibt mit 35,00 € konstant. 
  2. Neben den Sitzungen des Gemeinderates sowie der Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden werden künftig auch für diejenigen Veranstaltungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, welche einen offiziellen Charakter haben und regelmäßig protokolliert werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 19.01.2024 15:22 Uhr