Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2024 - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2024 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 16.901 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2023 lag der Jahresverlust noch bei 18.942 €. 

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ wird im Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag von 88.614 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2023 wurde noch mit einem kalkulierten Jahresverlust von 16.243 € gerechnet, so dass eine Verschlechterung 72.371 € zu verzeichnen ist. 

Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis negativ. Während im Jahr 2023 noch mit einem Defizit von 3.649 € geplant wurde, wird nun ein Defizit von 8.884 € ausgewiesen. Dies liegt an höheren Aufwendungen in der Gebäudeunterhaltung (Umstellung Gasheizung auf Nahwärme) und an höheren Heizkosten.

Beim Objekt Friedrichstr. 37 steht nach dem Auszug aus der Erdgeschosswohnung ein Komplettsanierung an. Hierfür sind Mittel von 25.000 € vorgesehen.

Beim Objekt Wiesenstr. 6 ist eine leichte Verbesserung zum Vorjahr geplant. Im Jahr 2023 war ein negatives Ergebnis von 23.829 € geplant. Im Jahr 2024 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 20.579 € gerechnet werden. Dies liegt an leicht niedrigeren Unterhaltungsaufwendungen (Umstellung Heizung auf Nahwärme und Austausch Fenster EG).
Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 (Umstellung auf Nahwärme / Austausch Fenster) muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 16.723 € verzeichnet werden. Im Jahr 2023 wurde hier nur mit einem negativen Ergebnis von 1.745 € gerechnet. 

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 143.900 € deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 90.900 €. Die Ansätze für Heizungskosten steigen ebenso von 58.000 € im Jahr 2023 auf 60.600 € im Jahr 2024. Diese Kosten können aber aufgrund der Preisbremse auch noch geringer ausfallen.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 105.515 € aus.

Im Jahr 2024 steht eine Investition an. Im Objekt Friedrichstr. 2 soll die DG-Wohnung kernsaniert werden, damit die jetzige Wohnung wieder neu vermietet werden kann. Hierzu wurden im Jahr 2023 bereits Planungskosten in Höhe von 43.000 € veranschlagt. Die Ausführung soll im Jahr 2024 erfolgen. Kosten in Höhe von 200.000 € sind für diese Maßnahme vorgesehen.

Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 81.136 €; der Schuldenstand steigt von 1.410.309,72 € auf 1.522.173,74 €. Grund hierfür ist die geplante Darlehensaufnahme über 150.000 €. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 über 43.000 € wird ebenfalls im Jahr 2024 in Anspruch genommen.

Der Wirtschaftsplan 2024 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
400.290 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
505.805 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-105.515 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


25.590 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
200.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-200.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
-174.410 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
37.914 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-136.496 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         150.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        200.000 €.

Beschluss 1

Wie von der Verwaltung empfohlen, werden die wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts mit einem Gesamtaufwand von 122.000 € beschlossen. Der neue Personenaufzug für das Anwesen Friedrichstraße 48 (100.000 €) wird ins Jahr 2025 geschoben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Wie von der Verwaltung empfohlen, werden die Investitionskosten für die Kernsanierung der Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstraße 2 mit einem Gesamtaufwand von 200.000 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadtrat Sahin).

Beschluss 3

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
400.290 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
505.805 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-105.515 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


25.590 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
200.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-200.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
-174.410 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
37.914 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-136.496 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         150.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        200.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_4100_Wirtschaftssplan 2024 (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 15:22 Uhr