Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2024 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2022
    • Rechnungsergebnis 2023
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2024
    • Ergebnishaushalt 2024
    • Finanzhaushalt 2024
    • Finanzhaushalt 2024 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2024 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2024 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 1.340.017 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:

 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Zuführung 2021
Jahresabschluss 2021
701.554,95 €
31.21.2021

4.033.296,31 €
Entnahme 2022
Jahresabschluss 2022
-204.556,81 €
31.12.2022

3.828.739,50 €
Entnahme 2023
Haushaltsplan 2023
-599.651,00 € 
31.12.2023

3.229.088,50 €
Entnahme 2024 
Haushaltsplan 2024
-1.340.017,00 €
31.12.2024

1.889.071,50 €

Trotz einer geplanten Entnahme von 1.340.017 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2024 einen Bestand von 1.889.071,50 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 571.000 €. Es stehen somit noch Rücklagenmittel von rund 2.460.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 


Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 182.550 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.308.000 € kalkuliert. Das sind 292.000 € weniger als im Haushaltsplan 2023. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 267.647 € in 2023 auf 237.588 € im Jahr 2024. 
  • Höhere FAG- und Kreisumlage in Höhe von 170.000 €
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 447.587 € auf 2.794.555 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, höheren EDV-Kosten (neuer Server) sowie steigenden Aufwendungen im Bereich der Schul- und Fremdenverkehrsumlage.
  • Durch die laufenden Investitionen (MTB-Gebäude / Luisenstraße / Johann-Peter-Hebel-Weg) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung, Sanierung Jogi-Löw Stadion, Um- und Neubau Werkhof) steigen die Abschreibungen deutlich steigen. Im Jahr 2024 steigen die Abschreibungen gegenüber dem Planansatz 2023 um rund 89.000 €.
  • Die Unterhaltungsaufwendungen steigen gegenüber den Vorjahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus-Radonschutzmaßnahmen (12.000 €)
    • Umstellung Fernwärmeheizung Feuerwehrgerätehaus (20.000 €)
    • Umgestaltung Pausenhof Gymnasium (20.000 €)
    • EDV-Verkabelung Gymnasium erneuern (10.000 €)
    • Gutachten Innenstadtentwicklung (10.000 €)
    • Hangsicherung oberhalb Schönenberger Straße (55.000 €)
    • Kanalsanierung EKVO (101.570 €)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2019 bis 2024 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung
Finanzausgleich
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Ergebnis)
2022
(Ergebnis)
2023
(Plan)
2024
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.446.465
3.583.728
3.632.472
3.891.257
3.957.192
4.248.478
Steuerkraftmesszahl
4.122.021
4.364.598
4.300.678
4.396.548
4.159.311
4.224.478
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
24.495
Sockelgarantie
0
149.226
0
0
0
0
Steuerkraftsumme
4.122.021
4.513.824
4.300.678
4.396.548
4.159.311
4.224.478
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.680,39 
1.859,07
1.783,03
1.837,25
1.704,64
1.746,37

* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner
* für das Jahr 2023 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2022        =        2.440 Einwohner
* für das Jahr 2024 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2023        =        2.419 Einwohner


Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Im Finanzhaushalt wird die Entwicklung der Liquidität dargestellt. Der Finanzierungsmittelbestand nimmt im Jahr 2024 um 1.272.703 € ab. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beträgt 1.014.587 € und der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 1.924.990 €. Aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Darlehen) ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 1.666.874 €. Die ordentliche Kredittilgung beträgt 382.126 €. Es werden neue Kredite in Höhe von 2.049.000 € aufgenommen.


Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2023 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.100.024,21 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2024 (-1.272.703 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (0.00 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2023 nach 2024 von netto -1.077.566,00 € ergeben zum 31.12.2024 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 798.755,21 €. Davon sind allerdings 175.000 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 623.755,21 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 154.867,01 €. 
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 6.413.965 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 2.543.965 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost sowie dem Um- und Neubau für den Verbandswerkhof.

Die freien liquiden Eigenmittel per 31.12.2023 werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2027 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land und die Aufnahme von Darlehen zu stemmen.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2024 rund 439.000 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung von 7.414.455 € auf 9.081.328 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 382.000 €, sodass jedes Jahr zwischen 4-6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau der Schulden ein. 

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2024 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 18.12.2023 auswählen.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.952.595
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
10.292.612
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-1.340.017
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-1.340.017

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.284.135
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
9.298.722
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-1.014.587
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.349.390
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.274.380
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.924.990
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.939.577
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.049.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
382.126
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.666.874
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.272.703

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.049.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          420 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Beschluss 1

Den Empfehlungen der Verwaltung über die wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts wird mit nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

  • Auf die Anschaffung leichter Einsatzkleidung für die Feuerwehr wird verzichtet. Der Ansatz wird für notwendige Neueinkleidungen von 10.000 € auf 5.000 € reduziert. 
  • Der Ansatz für die Umgestaltung des Pausenhofs beim Gymnasium wird von 20.000 € auf 10.000 € reduziert. 
  • Der Einbau von Jalousien für das Sekretariat des Gymnasiums (2.500 €) wird ins Jahr 2025 verschoben.
  • Die Erstellung eines Gutachtens für die Innenstadtentwicklung (10.000 €) wird ins Jahr 2025 verschoben.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, mit Ausnahme der Reduzierung bei der Umgestaltung des Pausenhofs. Hier Neinstimme von Stadträtin Schreiber.

Beschluss 2

Den Empfehlungen der Verwaltung über die Investitionen im Finanzhaushalt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer und Enthaltung von Stadtrat Schröder).

Beschluss 3

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.952.595
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
10.265.112
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-1.312.517
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-1.312.517

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.284.135
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
9.271.222
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-987.087
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.349.390
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.274.380
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.924.990
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.912.077
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.049.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
382.126
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.666.874
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.245.203

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.049.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          420 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer).

Dokumente
154_Haushaltsplan_2024_Beschluss Gesamtwerk_Final 18.12.2023 (.pdf)

Datenstand vom 19.12.2023 16:34 Uhr