Antrag auf Befreiung wegen Höhenüberschreitung des Tiny Houses, Flst.-Nr. 392 Campingplatz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 09.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Campingplatz“.
Das Tiny Haus um das es in diesem Befreiungsantrag geht (rot) steht wohl bereits seit 5 Jahren. In seinem Befreiungsantrag teilt der Antragsteller mit, dass er vor Aufstellen bei der Stadt vorstellig wurde und es abgesegnet wurde (mit der Bedingung, dass es auf Rädern stehen müsse), bei wem er war kann momentan nicht nachvollzogen werden.
Im Bebauungsplan ist ein Teil der Fläche, in dem sich auch das Bauvorhaben befindet, als Wochenendhausgebiet festgesetzt. In Wochenendhausgebieten können Wochenendhäuser verfahrensfrei errichtet werden. Wochenendhäuser sind Gebäude, die einem zeitlich begrenzten Aufenthalt, insbesondere am Wochenende und im Urlaub, dienen und die daher nicht als Dauerwohnung genutzt werden.
Laut Bebauungsplan ist eine maximale Höhe von 3,50 Metern zulässig.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellen eines weiteren Tiny Hauses auf dem Campingplatz in diesem Jahr wurden die Eigentümer dieser beiden Tiny Häuser wegen der Höhe nun vom Landratsamt angeschrieben und waren dort auch vorstellig. Den Eigentümern liegt viel daran das Gebäude auf Rädern zu belassen, auch wenn dadurch die zulässige Höhe überschritten wird, weshalb nun Befreiungsanträge notwendig sind.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Befreiungsantrag zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Befreiungsantrag zu. Gleichzeitig wird bei künftigen Höhenüberschreitungen von Tiny-Houses eine allgemeine Befreiung auf maximal 4 m befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 11.10.2023 14:54 Uhr