Antrag von Stadträtin Susanne Schindler
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 09.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadträtin Susanne Schindler hat gegenüber der Verwaltung durch Mailnachricht vom 24.09.2023 erklärt, dass sie mit sofortiger Wirkung krankheitsbedingt aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.
Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen, oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem, wenn der Bürger
Stadträtin Schindler führt als Begründung eine andauernde längere Erkrankung an, aufgrund derer Sie mehr als ein halbes Jahr nicht mehr an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen konnte. Nach jetzigem Stand wird es ihr auch weiterhin nicht möglich sein, dieses Ehrenamt fortzuführen. Sie weist darauf hin, dass ihr die Arbeit als Gemeinderätin immer viel Freude bereitet hat und ihr der Abschied auch nicht leichtfalle.
Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft für Gemeinderäte der Gemeinderat.
Im Falle von Stadträtin Schindler gilt für das Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat, dass die Begründung (Tatbestand) als stichhaltig zu bejahen ist. Nach dem Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 GemO liegen absolute Ablehnungsgründe vor, weshalb diese vom Gemeinderat anerkannt werden müssen.
Die rechtswirksame Entscheidung des Gemeinderats beendet die Zugehörigkeit zum Kollegialorgan. Für die ausscheidende Stadträtin rückt der Bewerber nach, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses (Gemeinderatswahl vom 26.05.2019) als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD festgestellt wurde. Eine Verpflichtung ist dann in der Gemeinderatssitzung am 06.11.2023 geplant.
Beschlussvorschlag
Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadträtin Susanne Schindler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet.
Rechtslage
§§ 16 und 31 GemO.
Beschluss
Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadträtin Susanne Schindler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 11.10.2023 14:54 Uhr