Absperrung am Pausenhof des Gymnasiums während der Sommerferien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bittet darum, die Absperrung am Pausenhof des Gymnasiums während der Sommerferien zu entfernen. Der Vorsitzende erklärt, dass der Zaun zum Schulfest des Gymnasiums, welches am 25.07.2023 stattfindet, abgebaut wird. Dieser bleibt dann auch bis zum Ende der Schulferien abgebaut. Der Werkhof wurde bereits hierüber informiert. Des Weiteren regt Stadträtin Strohmaier eine kleinere und ansehnlichere Lösung an. Diese Anregung wird von Bürgermeister Schelshorn verneint. Zunächst müsse das Ergebnis des Bürgerentscheids abgewartet werden. 

Stadträtin Münzer spricht sich ebenfalls für eine ansprechendere Lösung aus. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass über eine Lösungsvariante in der Septembersitzung des Gemeinderates beschlossen werden müsste. Im Oktober steht dann allerdings der Bürgerentscheid an. Es macht überhaupt keinen Sinn hier Geld zu investieren, wenn nicht klar ist, wie das Ergebnis des Bürgerentscheids ausfällt. Ergänzend weist er darauf hin, dass von Frau Munzig vom Landratsamt Lörrach eine Stellungnahme zum Thema "Einbahnstraße" zugesagt wurde. 

Stadträtin Münzer meint, dass diese mögliche Lösung ja später auch zur oberen Abgrenzung in Richtung Gentner- und Neustadtstraße verwendet werden könnte. Bürgermeister Schelshorn sieht auch hierin keine Alternative. Es mache keinen Sinn, z.B.  bei einer möglichen Pollerlösung, Bodenhülsen entlang der Talstraße anzubringen, um diese dann bei einer möglichen Sperrung wieder auszugraben und im oberen Bereich des Platzes neu einzubauen. 

Hauptamtsleiter Pfeffer informiert in diesem Zusammenhang nochmals über die schriftliche Information zum Bürgerentscheid, welche bis zum 20. Tag vor dem Entscheid veröffentlicht werden muss. Diese hat die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung darzustellen. Der Bürgerinitiative muss der gleiche Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende erwähnt, dass dieser Text spätestens in der Septembersitzung des Gemeinderates festgelegt werden muss. Je nach Ausgang des Bürgerentscheids wird aus seiner Sicht die Abgrenzungslösung unterschiedlich ausfallen. 

Datenstand vom 20.07.2023 15:41 Uhr