Anträge Anwohnerparken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 5

Sachverhalt

In den vergangenen Wochen sind einige Anträge für Anwohnerparkausweise im Bereich der oberen Talstraße bei der Verwaltung eingegangen.

Bisher gibt es bei der Stadt Schönau im Schwarzwald noch keine Anwohnerparkausweise.


Aufgrund veränderter Rechtslage (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Freiburger Parkgebühren) wurde seitens der Verwaltung bisher kein konkreter Umsetzungsvorschlag erstellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, kostenpflichtiges Anwohnerparken grundsätzlich zu erlauben und beauftragt die Verwaltung, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Verwaltung mehrere Anträge auf Ausstellung von Anwohnerparkausweisen eingegangen sind. Er sieht die Umsetzung eines kostenpflichtigen Anwohnerparkens für möglich an. 

Am Fall der Stadt Freiburg im Breisgau erwähnt er, dass dort das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden hatte, dass erhöhte Bewohnerparkgebühren rechtens sind. Bezüglich der Gebührensatzung wurden allerdings vom Gericht Anforderungen zur Ausgestaltung festgehalten, die dazu führen, dass die Satzung unwirksam ist. Anstelle einer Satzung ist eine Rechtsverordnung las Gebührenordnung für Bewohnerparkgebühren zu erlassen. 

Stadtrat Strohmeier stellt die Frage, ob dann solche Bewohnerparkplätze extra ausgewiesen werden. Bürgermeister Schelshorn informiert, dass von Gebäudeeigentümern teilweise Stellplätze abgelöst wurden. In diesem Bereich könnte man entsprechende Stellplätze extra ausweisen. Bei den Häusern, welche über eigene Parkplätze verfügen, können keine Bewohnerparkplätze angeboten werden. Fahrzeuge müssen auch auf den dort vorhandenen Plätzen geparkt werden. 

Stadträtin Münzer will wissen, ob Parkplätze wegfallen werden. Der Vorsitzende sieht als Möglichkeiten eine zeitliche Begrenzung oder die Ausweisung eines ganzen Bereiches. 

Stadträtin Strohmaier spricht sich dafür aus, ein solches Anwohnerparken auch in anderen Straßen einzuführen. 

Bürgermeister Schelshorn sieht einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 360 € für akzeptabel an. 

Auf Anfrage von Stadtrat Lais teilt der Vorsitzende mit, dass sich sämtliche Parkplätze in der oberen Talstraße im Eigentum der Stadt Schönau im Schwarzwald befinden. Stadtrat Lais favorisiert eine flexible Lösung. Eventuell könnten zwei Parkplätze befristet auf zwei Jahre als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. 

Stadtrat Strohmeier erwähnt, dass durch eine Regelung keine Parkplätze wegfallen, da die Fahrzeuge ohnehin schon jetzt dort parken. 

Bürgermeister Schelshorn sieht eine Entscheidung für erforderlich an, ob bestimmte Parkplätze definiert werden oder ob ein gesamter Bereich hierfür ausgewiesen wird, ohne Berechtigung auf bestimmte Parkplätze. 

Stadtrat Gierth sieht die Ausweisung eines gesamten Bereiches für sinnvoller an. Feste Plätze würden bei der Nutzung durch Arbeitnehmer dann tagsüber immer frei sein und kein anderer dürfte dort parken. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Thematik zunächst rechtlich geklärt werden muss. Aktuell besteht von Montag bis Freitag, zwischen 7 und 13 Uhr, eine Parkscheibenpflicht. Zu den anderen Zeiten kann frei geparkt werden. 

Stadtrat Strohmeier regt an, alle Anwohner anzuschreiben und entsprechende Bewerbungen für Bewohnerparkplätze einzuholen. Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dann hierzu dann schon konkrete Kosten feststehen müssten. 

Stadträtin Strohmaier befürwortet erneut die generelle Einführung dieses Systems in Schönau im Schwarzwald. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass man alternativ natürlich auch die Parkzeitzone aufheben könnte. Dieser Vorgehensweise könnte allerdings problembehaftet sein, da dann einige Fahrzeuge permanent dort stehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, kostenpflichtiges Anwohnerparken grundsätzlich zu erlauben und beauftragt die Verwaltung, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Strohmaier).

Datenstand vom 20.07.2023 15:41 Uhr