Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2022) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2022 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 

86.000,00
17.121,27
42220000
53800101
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen

0,00
0,00
42310000
53800101
Mieten inkl. Nebenkosten und Pachten

15.000,00
14.785,75
429100000
53800101
Aufwendungen f. so. Sach-u. Dienstleistungen

100.000,00
0,00
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler)

182.192,49
67.676,72
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

224.759,69
239.108,04

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

118.237,44
125.570,92

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

56.671,46
57.260,57

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler

13.228,97
13.341,73
47140000
53800101
Abschreibungen

82.931,40
77.121,40
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 

5.450,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

8.503,00
7.381,58
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
-425,30
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 

9.000,00
10.951,35
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 

21.100,00
24.502,39
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
6.547,50
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
1.153,50
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

2.416,51
2.519,66




925.490,96
664.617,08


1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf 
       KLR-Konten 92611000 und 93112500


Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,18
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen


1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.363,44
32.388,19

GVV
anteilige Aulösungen Sonderposten Kläranlage

57.816,17
57.760,53

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler

36.637,13
36.949,43

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten RÜB/Mischwassersammler

4.381,02
4.418,36

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

25.386,04
25.666,26
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

526.347,00
509.572,18
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil

78.343,49
50.719,96




771.403,47
727.604,18








Ergebnis









Erträge 2022

771.403,47
727.604,18


Aufwendungen 2022

925.490,96
664.617,08




-154.087,49
62.987,10


zuzüglich Kostenüberdeckung 2018
25.799,45
25.799,45


zuzüglich Kostenüberdeckung 2019

38.288,04
38.288,04


zuzüglich Kostenüberdeckung 2020

90.000,00
90.000,00


gebührenrechtliches Ergebnis 2022

0,00
217.074,59


2)  Im Rahmen der geplanten Sanierung nach EKVO (70.000 €) wurden bisher in 2022 nur 8.187,31 € an Mitteln verausgabt. 

3) Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 93.131,90 € unter dem kalkulierten Ansatz. Dies liegt unter anderem daran, dass die geplanten Aufwendungen von 150.000 € für die Unterhaltung Verbandssammler nach EKVO nicht verausgabt wurden. Ebenso wurden bei der Instandhaltung Uferböschung Verbandssammler von den geplanten 85.000 € bisher nur 4.760,14 € an Mitteln verausgabt. Auf die Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 42,42 %.

4) Bei den Benutzungsgebühren ergaben sich Mindererträge von 16.774,82 €.

5) Durch die Minderaufwendungen und auch die Reduzierung der Verbandsumlage, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt. 
  
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 217.074,59 € fest. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 217.074,59 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2022 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenüberdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 217.074,59 € fest. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.06.2023 09:38 Uhr