Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2022) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2022 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter 1)

18.000,00
14.982,87
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

19.000,00
20.886,51
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

14.000,00
3.997,09
42225330
Auflösung Wasserzähler

7.100,00
5.745,44
42410000
Aufwendungen Energie

18.200,00
20.810,11
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
24,64
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
21,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

170,00
0,00
42460000
Gebäudeversicherung

370,00
375,14
42510000
Haltung von Fahrzeugen

150,00
0,00
42610000
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

50,00
0,00
42620000
Aus- und Fortbildung

200,00
0,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.

0,00
0,00
42720000
Aufwendungen für EDV

450,00
426,95
42790000
Wasseruntersuchungen

2.400,00
3.611,89
42810000
Erwerb von Vorräten

2.200,00
3.355,60
42910000
sonstige Sach- und Dienstleistungen 

500,00
4.683,47
44290000
Sonstige Aufwendungen Rechte und Dienste
0,00
0,00
44292000
Lizenzen und Konzessionen

0,00
270,00
44310000
Geschäftsaufwendungen

2.950,00
2.950,45
44410000
Wasserentnahmeentgelt

17.000,00
16.997,70
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
44520000
Erstattungen an Gemeinden 

0,00
87,23
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

33.365,00
34.393,12
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
1.200,00
1.286,00
47170000
Abschreibungen BuG

1.250,00
611,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 

42.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 

4.700,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

7.700,00
7.706,05
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 

8.500,00
8.874,37
93112504
Umlage Serviceleistungen 

19.000,00
19.855,38
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
44.806,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
4.826,10
98110000
Kalkulatorische Zinsen

2.280,00
2.199,52



226.305,00
227.353,13





Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

855,00
855,00
31620000
Auflösung Beiträge

660,00
662,53
33210000
Benutzungsgebühren2)

211.760,26
212.222,77
34210000
Erträge aus Verkauf

11.000,00
9.996,93
34820000
Erstattungen von Gemeinden3)

0,00
2.000,02
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
0,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
302,44
97110000
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten

130,00
125,39



224.405,26
226.165,08






Ergebnis







Erträge 2022

224.405,26
226.165,08

Aufwendungen 2022

226.305,00
227.353,13



-1.899,74
-1.188,05

abzüglich Kostenunterdeckung 

0,00
0,00

zuzüglich Kostenüberdeckung 2020
1.899,74
1.899,74

gebührenrechtliches Ergebnis 2022

0,00
711,69


  1. Bei der Unterhaltung vom Hochbehälter ergaben sich Minderaufwendungen von 3.017,13 €.

  1. Im Jahr 2022 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mehrerträge von 462,51 €.

  1. Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 2.000,02 € erzielt werden.

Im Jahr 2022 wurde eine Kostenüberdeckung von 711,69 € erzielt. 

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 711,69 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenüberdeckung von 711,69 € ergibt sich für das Jahr 2022 eine Entlastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. Der Ausgleich der Kostenüberdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Minderertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr. 

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 711,69 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.06.2023 09:38 Uhr