Anhörung der Vertrauenspersonen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Am 21.04.2023 wurde der Verwaltung von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun, vertreten durch die Vertrauenspersonen Carolina Bruck-Santos und Isaac Hailperin, der Antrag für einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren Talstraße) übergeben. Durch den Bürgerentscheid soll die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.01.2023 bewirkt und eine Sperrung des unteren Bereichs der Talstraße von Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis zur Kreuzung B 317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr erreicht werden.

Nach § 21 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. 

Die Vertrauenspersonen werden in der Sitzung angehört, ehe danach der Gemeinderat seine Entscheidung über das Bürgerbegehren trifft. 

Rechtslage

§ 24 Abs. 4 Satz 1 GemO

Datenstand vom 21.06.2023 09:38 Uhr