Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bundesförderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ honoriert erstmals die Ökosystemleistungen des Waldes. Das Förderprogramm beinhaltet 12 Kriterien, die bei der Waldbewirtschaftung für einen Verpflichtungszeitraum von 20 Jahren eingehalten werden müssen (siehe Anlage).

Die meisten dieser Kriterien sind im Stadtwald Schönau im Schwarzwald bereits durch die Erfüllung des PEFC-Standards eingehalten. Bei den beiden folgenden gilt es jedoch die Verhältnismäßigkeit in Relation zum möglichen Förderbetrag abzuwägen:
  • Stilllegung von zusätzlichen 5% der Waldfläche (ohne Bannwald-/Kernzonen-Flächen); dies entspricht im Stadtwald einer Fläche von insgesamt ca. 47,5 ha, die nicht mehr genutzt werden dürfen;
  • Ausweisung, dauerhafte Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche, was im Stadtwald ca. 4.700 Habitatbäumen entspricht. Dies muss innerhalb von zwei Jahren geschehen und stellt auch auf Grund der Anzahl der Bäume eine erhebliche logistische Herausforderung dar.

Ursprünglich war das Förderprogramm als eine De-minimis-Beihilfe vorgesehen, wobei die Förderung im Zeitraum von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 € nicht übersteigen durfte.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nun aktuell informiert, dass die Freistellung der Förderung als De-minimis-Beihilfe in 2023 nach der ab 01.01.2023 geltenden neuen Agrar-Freistellungsverordnung erfolgt. Damit könnte die Stadt für die ersten 10 Jahre jährlich ca. 85.000 € und für die folgenden 10 Jahre jährlich ca. 5.000 € erhalten, so lange die Fördertöpfe nicht ausgeschöpft sind. Stehen keine Gelder mehr zur Verfügung, erlöschen auch die Zweckbindung und die damit verbundene Einhaltung der 12 Kriterien.

Da die für alle Antragsteller zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme begrenzt ist und die Berücksichtigung von Förderanträgen nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt, hat Bürgermeister Schelshorn - der Empfehlung des Landratsamts-Fachbereichs Waldwirtschaft und des Forstbezirks folgend – nach einer Informationsveranstaltung am 14.02.2023 entschieden, bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe die Förderung vor einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorsorglich bereits zu beantragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Antrag wieder zurückgezogen werden kann - insbesondere. wenn z.B. die Freistellung der Förderung als de-minimis-Beihilfe wider Erwarten doch nicht erfolgt wäre.

Der Leiter des Forstbezirks Todtnau, Dr. Christian Suchomel und Revierleiter Wolfram Scherb stellen dem Gemeinderat in der Sitzung die Eckpunkte des Bundesförderprogrammes vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Antragstellung seitens des Bürgermeisters und der Teilnahme am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu.
  2. Für die erhebliche logistische Herausforderung zur Ausweisung, dauerhaften Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche innerhalb von zwei Jahren (ca. 4.700 Habitatbäumen im Stadtwald) erhält der Revierförster z.B. über eine städtische Minijob-Stelle (520 € pro Monat) oder einen städtischen Semester-Ferienjob begrenzt auf zwei Jahre forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Einnahmen:
Förderung für die ersten 10 Jahre jährlich von ca. 85.000 € und für die folgenden 10 Jahre jährlich von ca. 5.000 €.

Ausgaben:
Entlohnung für forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang begrenzt auf zwei Jahre.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Antragstellung seitens des Bürgermeisters und der Teilnahme am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu.
  2. Für die erhebliche logistische Herausforderung zur Ausweisung, dauerhaften Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche innerhalb von zwei Jahren (ca. 4.700 Habitatbäumen im Stadtwald) erhält der Revierförster z.B. über eine städtische Minijob-Stelle (520 € pro Monat) oder einen städtischen Semester-Ferienjob begrenzt auf zwei Jahre forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
12 Kriterien für das Förderprogramm Klimaangepasste Waldamanagement (.pdf)
2023-06-02_Information_Kommunen_klimaangepasstes Waldmanagement (.pdf)

Datenstand vom 21.06.2023 09:38 Uhr