Plakatierungen im Stadtgebiet von Schönau im Schwarzwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Der nachstehende Auszug stammt aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2004:

Der Vorsitzende führt aus, dass es hier um die Anbringung von Werbeschildern für Veranstaltungen an den Straßenlaternen der B 317 in der Ortsdurchfahrt gehe. Die bisherige Genehmigungspraxis habe vorgesehen, dass Veranstalter aus dem Verbandsgebiet insgesamt acht Werbeplakate (vier auf jeder Straßenseite) an den Laternenmasten anbringen konnten. In Ausnahmefällen sei auch Veranstaltern aus Nachbargemeinden, die nicht dem Verband angehören, eine entsprechende Genehmigung erteilt worden. Die Plakate durften bisher eine Woche vor der Veranstaltung aufgehängt und mussten jeweils einen Tag nach der Veranstaltung wieder abgehängt werden. 

Auf Anfrage stelle der Vorsitzende fest, dass sich der Gemeinderat einhellig für die Beibehaltung der bisherigen Praxis ausspricht. Zusätzlich soll evtl. in Erwägung gezogen werden, die betreffenden Straßenlaternen zu markieren.

Unklar ist, ob mit "Veranstalter" lediglich Vereine gemeint sind, die Feste veranstalten oder auch Firmen oder Messeveranstalter, welche z.B. für Messen oder ähnliches werben. Die "Ausnahmefälle", für die auch Genehmigungen an Veranstalter außerhalb des Verbandsgebietes erteilt werden können, sind ebenfalls nicht näher benannt. Bisher wurden nur für größere Veranstaltungen von überörtlichem Interesse die Genehmigung erteilt, z.B. für die Regio-Messe. Gebühren sind in keinem Fall erhoben worden.

Anlass ist die Anfrage einer Werbeagentur, die Schilder für die Veranstaltung "Gartenlust" in Bad Säckingen vom 16. bis 18.06.2023 anbringen wollte. Nach der bisherigen Regelung wurde eine Absage erteilt.

Eine Nachfrage ergab, dass die Stadt Todtnau unbeschränkt Plakatierungserlaubnisse erteilt, also auch für auswärtige Veranstaltungen aller Art, allerdings gegen eine Gebühr von 10 Euro, dies auch für örtliche Vereine.

Die Stadt Zell im Wiesental wägt bei auswärtigen Veranstaltern ebenfalls ab, ob es sich um Anlässe mit überörtlicher Bedeutung handelt. Für Erlaubnisse an Auswärtige wird in Zell im Wiesental eine Gebühr in Höhe von 16 Euro erhoben.

Anfragen für auswärtige Veranstaltungen sind bisher lediglich in geringer Zahl bei der Verwaltung eingegangen. 

Beschlussvorschlag

Für alle Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes wird wie bisher die Plakatierung kostenlos erlaubt. Für auswärtige Veranstaltungen kann eine Genehmigung, ohne Differenzierung nach der Art der Veranstaltung, gegen eine Gebühr von 20 Euro erteilt werden. Die Regelung über die Anzahl der Plakate (insgesamt acht Werbeplakate - vier auf jeder Straßenseite) bleibt unverändert. Die Aufhängung der Plakate ist zwei Wochen vor der Veranstaltung erlaubt. Am Tag nach der Veranstaltung sind diese abzuhängen. Die Aufsteller an den Ortseingängen bleiben örtlichen Veranstaltungen vorbehalten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer erläutert die Notwendigkeit für eine konkretisierte Festlegung über zukünftige Plakatierungen im Stadtgebiet. Hier kam es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Gemeinderatsfestlegungen aus dem Jahre 2004. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt Hauptamtsleiter Pfeffer mit, dass sich die vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 20 Euro auf den jeweiligen Antrag und nicht auf jedes einzelne Plakat bezieht. 

Die Anfrage von Stadtrat Locker, ob von Vereine innerhalb des Verbandsgebietes trotzdem ein Antrag auf Plakatierung erforderlich ist, wird von Bürgermeister Schelshorn bejaht. 

Beschluss

Für alle Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes wird wie bisher die Plakatierung kostenlos erlaubt. Für auswärtige Veranstaltungen kann eine Genehmigung, ohne Differenzierung nach der Art der Veranstaltung, gegen eine Gebühr von 20 Euro erteilt werden. Die Regelung über die Anzahl der Plakate (insgesamt acht Werbeplakate - vier auf jeder Straßenseite) bleibt unverändert. Die Aufhängung der Plakate ist zwei Wochen vor der Veranstaltung erlaubt. Am Tag nach der Veranstaltung sind diese abzuhängen. Die Aufsteller an den Ortseingängen bleiben örtlichen Veranstaltungen vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 01.06.2023 12:23 Uhr