Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Rechtsgrundlagen für die Benennung der Schöffen sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 08.12.2022.

1. Wahl der Schöffen

1.1 Anzahl         
Für die Stadt Schönau im Schwarzwald hat der Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen bestimmt, dass dem zuständigen Amtsgericht Schönau im Schwarzwald mindestens zwei Einwohner für die Schöffenwahl vorzuschlagen sind. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass in die Vorschlagslisten mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Amtsgericht bestimmt wurden. 

1.2 Verfahren/Beschlussfassung         
Für die Aufnahme von Schöffen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GVG).
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 Satz 1 GVG eine Woche lang öffentlich zur Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis spätestens 14.07.2023 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen.

Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG unter anderem nicht berufen werden:

-        Personen, die bei Beginn der Amtszeit (01.01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
-        Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtszeit vollenden würden;
-        Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
-        Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
-        Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;

1.3 Vorschlagsliste für die letzte Amtszeit:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wurde durch Beschluss des Gemeinderates folgende Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen:

  • Peter Knobel, Gartenstraße 12
  • Tobias Behringer, Bifangstraße 9
  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3


2. Wahl der Jugendschöffen:

2.1 Anzahl:
Die Stadt Schönau im Schwarzwald sollte eine Person für das Amt des Jugendschöffen benennen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollten.
Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass in die Vorschlagslisten mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Amtsgericht bestimmt wurden.

2.2 Verfahren/Beschlussfassung:        
Für die Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen gelten besondere Regelungen. Die Vorschlagslisten werden nicht von der Stadt, sondern vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt und eingereicht (§ 35 JGG). 
Damit der Jugendhilfeausschuss eine Auswahl für die Vorschlagsliste treffen kann, bittet das Landratsamt Lörrach um Vorschläge von Personen, die für das Amt des Jugendschöffen in Frage kommen. Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Personen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss bestimmt werden. Eine qualifizierte Mehrheit wie bei den Schöffen ist nicht erforderlich.
 
2.3 Personen, die für die letzte Amtszeit benannt wurden:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wurden vom Gemeinderat für das Amt des Jugendschöffen folgende Person in die Vorschlagsliste aufgenommen:

  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3


3. Zeitplan
Die Schöffen sind in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu wählen. Dieser Prozess soll bis spätestens 28.04.2023 abgeschlossen sein. Am 05.05.2023 wird im Schönauer Anzeiger öffentlich bekannt gemacht, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen vom 08. bis 12.05.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald zur Einsichtnahme aufliegt.
Die Jugendschöffen sind dem Landratsamt bis zum 15.05.2023 zu benennen.

4. Kandidaten für die Vorschlagsliste
Für die Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt wurde seitens der Verwaltung ein Aufruf im Schönauer Anzeiger vom 03.02. und 03.03.2023 veröffentlicht. Daraufhin haben sich folgende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen beworben:

  • Tobias Behringer, Bifangstraße 9
  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3
  • Heidi Igwe, Schützenweg 4
  • Heike Krämer, Friedrichstraße 56
  • Karin Maier, Friedrichstraße 48

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen haben sich folgende Personen beworben:

  • Oliver Gierth, Eggenrüttestraße 3
  • Heike Krämer, Friedrichstraße 56
  • Sabine Sprich, Talstraße 14

Die genannten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten.

5. Form der Personenbezeichnung
Die Sitzungsvorlage bezieht sich auf weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnung gewählt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Tobias Behringer, Oliver Gierth, Heidi Igwe, Heike Krämer und Karin Maier in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth, Heike Krämer und Sabine Sprich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Rechtslage

  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
  • Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 08.12.2022

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt nochmals kurz vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Tobias Behringer, Oliver Gierth, Heidi Igwe, Heike Krämer und Karin Maier in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth, Heike Krämer und Sabine Sprich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.08.2023 16:05 Uhr