Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Aitern - Zustimmung öffentlich-rechtlicher Vertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund personeller Veränderungen im Werkhof der Gemeinde Aitern und im Hinblick auf den gefassten Grundsatzbeschluss einer Gründung eines gemeinsamen Werkhofes hat die Gemeinde Aitern bei der Stadt Schönau im Schwarzwald angefragt, ob eine Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern durch den Werkhof der Stadt Schönau im Schwarzwald möglich wäre.

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat bereits am 23.01.2023 einstimmig der Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern zugestimmt.

Infolgedessen wurde der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag durch die Verwaltung ausgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Aitern zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass sich der Gemeinderat bereits grundsätzlich zur Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlage in der Gemeinde Aitern ausgesprochen hatte. Der Vertragsinhalt entspricht den Regelungen, wie sie bereits mit der Gemeinde Tunau getroffen wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Aitern zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Öffentlich-rechtlicher Vetrag Stadt_ Aitern (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2023 17:13 Uhr