Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2023 - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2023 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 18.942 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2022 lag der Jahresverlust noch bei 11.117 €. Die Erhöhung um 7.825 € ist auf höhere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung und Heizung zurückzuführen.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ wird im Jahr 2023 ein Jahresfehlbetrag von 16.243 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2022 wurde noch mit einem kalkulierten Jahresgewinn von 17.594 € gerechnet, so dass eine Verschlechterung 33.837 € zu verzeichnen ist. 

Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis negativ. Während im Jahr 2022 noch mit einem Überschuss von 14.116 € geplant wurde, muss nun ein Defizit von 18.942 € ausgewiesen werden. Dies liegt an höheren Aufwendungen in der Gebäudeunterhaltung und an höheren Heizkosten.

Beim Objekt Wiesenstr. 6 wird eine Verschlechterung zu den Vorjahren verzeichnet. Im Jahr 2022 war noch ein positives Ergebnis von 321 € geplant. Im Jahr 2023 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 23.829 € gerechnet werden. Dies liegt an den Unterhaltungsaufwendungen (Umstellung Heizung auf Nahwärme und Austausch Hauptzählerkasten).

Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 1.745 € verzeichnet werden. Im Jahr 2022 wurde hier aber noch mit einem negativen Ergebnis von 8.977 € gerechnet. 

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 90.900 € deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 55.900 €. Die Ansätze für Heizungskosten steigen ebenso von 20.500 € im Jahr 2022 auf 58.000 € im Jahr 2023 aufgrund der starken Preiserhöhungen im Jahr 2023. Diese Kosten können aber aufgrund der Preisbremse auch noch geringer ausfallen.

Im Jahr 2023 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Objekt Friedrichstr. 2+ 4 und im Objekt Wiesenstr. 6 (Umstellung Gasheizung auf Nahwärme). Ebenso ist im Objekt Wiesenstr. 6 der Austausch des Stromhauptzählerkastens vorgesehen.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 35.185 € (Vorjahr: +6.477 €) aus.

Im Jahr 2023 steht eine Investition an. Im Objekt Friedrichstr. 2 soll die DG-Wohnung kernsaniert werden, damit die jetzige Wohnung wieder neu vermietet werden kann. Ebenso ist geplant, dass das DG zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut wird. Hierzu sind Planungskosten in Höhe von 43.000 € veranschlagt. Für das Projekt sollen Förderanträge im Bereich ELR und Bafa (energetische Sanierung des Daches) gestellt werden. Die Ausführung soll im Jahr 2024 erfolgen.

Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 78.759 €; der Schuldenstand sinkt von 1.489.482 € auf 1.453.723 €. 

Der Wirtschaftsplan 2023 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
403.830 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
439.015 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-35.185 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


88.345 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
43.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-43.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
45.345 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
-58.799 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-13.454 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         43.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist zur Sitzungsvorlage darauf hin, dass in der Tabelle auf Seite 13 des Wirtschaftsplanes der Text "Jahresverlust 2019" in "Jahresgewinn 2019" zu ändern ist. 

Die Heizung des Objektes Friedrichstraße 2+4 soll an das Nahwärmenetz angebunden werden. Für die Kosten in Höhe von 100.000 Euro sollen je hälftig eine Förderung aus BAFA-Mitteln sowie ein Darlehen in Anspruch genommen werden. 

Grundsätzlich wurden die höheren Energiepreise in der Planung berücksichtigt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass 2024/2025 die Mietpreisbremse ziehen wird und dann geringere Kosten anfallen. 

Für die Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstraße 2 wurde noch keine höhere Miete eingeplant. Hier finden im Allgemeinen alle drei Jahre regelmäßige Anpassungen statt. 

Die geplanten Aufwendungen und Investitionen werden dem Gemeinderat im Einzelnen vorgestellt. Lediglich für die Sanierung der Fassade, des Eingangsbereichs und der Zufahrt beim Anwesen Friedrichstraße 37 wird von der Verwaltung vorgeschlagen, diese Position mit einem Gesamtaufwand von 60.000 Euro ins Jahr 2024 zu verschieben. 

Beschluss

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufwendungen des Ergebnishaushalts sowie die Investitionen für das Jahr 2023 werden vom Gemeinderat wie vorgelegt beschlossen. 

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
403.830 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
439.015 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-35.185 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


88.345 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
43.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-43.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
45.345 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
-58.799 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-13.454 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         43.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_4100_Wirtschaftssplan 2023 (.pdf)

Datenstand vom 09.03.2023 08:05 Uhr