Sanierung Mietshaus Friedrichstraße 2+4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 4

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 12.12.2022 wurde das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen beauftragt, Sanierungsmöglichkeiten für das leerstehende Dachgeschoss im Haus Nr. 2 zu erarbeiten.
Die Ergebnisse von möglichen Varianten und Kosten wird durch das Architektenteam vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schelshorn die Herren Jürgen Heubüschl und Christian Tscheulin vom Büro Tscheulin Architekten aus Efringen-Kirchen. 

Jürgen Heubüschl präsentiert den Anwesenden mittels einer Powerpointpräsentation die Überlegungen des Büros zu dem im Jahre 1911 erbauten Gründerhauses, welches über einen riesigen Dachraum verfügt. Herr Heubüschl ist davon überzeugt, dass sich der Denkmalschutz im Hinblick auf die Gaubensituation interessieren wird. Er spricht von einem gesunden Dachstuhl, in welchem die vorhandene Dachpappe allerdings ersetzt werden müsste. Die Elektroleitungen sind marode und müssen komplett ersetzt werden. 

Das Büro regt den Einbau von Dachloggien an. Mit einem Treppenaufgang könnte im 2. Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden. Die Wohnräume sollten nach Süden, von der Straße abgewandt, angeordnet werden. Die mögliche Anbringung eines außenliegenden Aufzugs wurde ebenfalls in die Überlegung aufgenommen. Ebenso die Installation einer PV-Anlage, ein Lärmschutz nach Wesen sowie eine Begrünung mit Allee-Bäumen. 

Dem Gemeinderat werden drei Varianten vorgestellt:

  1. Vollsanierung mit Erzielung zweier Wohnungen (88 und 74 m²): 691.000 Euro brutto
  2. Nur Dachgeschosswohnung (88 m²) und optionaler Ausbau des 2. und 3. Dachgeschosses: 465.000 Euro brutto
  3. Errichtung einer großen Wohneinheit (151 m²): 592.000 Euro brutto

Konflikte mit dem Denkmalschutz sind bei diesem Projekt nicht ausgeschlossen. 

Der Planer empfiehlt im Hinblick auf ein sinnvolles Kosten-/Nutzungsverhältnis zu Variante 1. In diese wurden offene Dachloggien eingeplant. Unabhängig von der Ausführung sollte eine Baugenehmigung für ein Gesamtkonzept angestrebt werden. Denkmalschutzrechtliche Abklärungen sollten ebenfalls für das gesamte Haus erfolgen. 

Bürgermeister Schelshorn ist davon überzeugt, dass hier vieles möglich ist. Gleichzeitig ist aber auch viel zu tun. In dem Gebäude steckt viel Potential. Der Gemeinderat hat zu definieren, was angegangen werden soll. Zur weiteren Planung sind im Haushaltsplan 2023 insgesamt 43.000 Euro eingeplant. Im Wirtschaftsplan, welcher im Tagesordnungspunkt 5 behandelt wird, sind für die mittelfristige Planung 691.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung kann mit der Variante 1 mitgehen, so der Vorsitzende. Für die Umsetzung einer Großwohnung hat man dagegen Bauchgrimmen.

Stadtrat Strohmeier spricht sich ebenfalls für den Ausbau des brachliegenden Daches zu zwei Wohnungen aus. 

Stadträtin Strohmaier stimmt der Variante 1 ebenfalls zu. Sie bitten allerdings darum, den Charme und die Struktur des Gebäudes von außen unbedingt zu erhalten. Planer Tscheulin erwidert hierzu, dass es sich bei dem kompletten Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt. Allein aus diesem Grund wird die Denkmalbehörde hier ein besonderes Augenmerk auf die Gebäudeentwicklung legen. Die zwei Widerkehren dürften nicht abänderbar sein. Dachöffnungen werden aber notwendig sein, um Licht in das Gebäude zu bekommen. Die Außenansicht zur B 317 hin wird sich auf jeden Fall nicht ändern, zumal das Anwesen auch als Tor zur Stadt zu sehen ist. 

Der Vorsitzende sieht eine Nutzung eher für jüngere Bewohner, da zumindest anfangs kein Aufzug vorhanden sein wird. 

Stadtrat Knobel favorisiert die Variante 1. Ein gewisser Teil der Arbeiten, gerade im Wohnbereich, muss jetzt angegangen werden. Er stellt die Frage, ob trotz der hohen Kosten weiterhin günstiger Mietraum angeboten werden kann. Er sieht es für sinnvoll an, wenn der Aufzug ebenfalls abgeklopft wird. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die Kosten auf das Gesamtgebäude zu rechnen sind und nicht nur auf die neuen Wohnungen. Ein möglicher Aufzug soll auf jeden Fall denkmalrechtlich abgeklärt werden. 

Stadtrat Schröder spricht sich dafür aus, soviel Wohnraum wie möglich zu schaffen. Bei einem m²-Preis von 4.300 Euro sieht er eine Wirtschaftlichkeit für fraglich an. Hinsichtlich einer künftigen Vermietung sollten keine Luxuswohnungen entstehen. Stadtrat Locker erwähnt, dass die Investitionen ja auf das gesamte Gebäude zu sehen sind. 

Stadtrat Dr. Sladek bittet um Auskunft zur Bausubstanz des Bestandes. Planer Tscheulin erwähnt, dass eine energetische Verbesserung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und den Denkmalschutz nur schwer möglich ist. Die holzkonstruktiven Teile sind statisch zu ertüchtigen. Im Vorfeld muss das Gebäude gesamthaft durchgesehen werden. 

Bürgermeister Schelshorn ist der Ansicht, dass man sich auf eine Variante fixieren sollte. Sofern die Loggien denkmalrechtlich nicht möglich sind, muss ohnehin neu diskutiert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Büro Tscheulin Architekten aus Efringen-Kirchen mit der Sanierungsplanung für das Mietshaus Friedrichstraße 2 + 4 zu beauftragen. Hierbei soll die Variante 1 weiterverfolgt werden, welche eine Vollsanierung des Dachgeschosses in der Haushälfte Friedrichstraße 2 vorsieht und bei der zwei Wohnungen entwickelt werden sollen. In diesem Zusammenhang ist denkmalrechtlich die Möglichkeit zu prüfen, zu einem späteren Zeitpunkt einen außenliegenden Aufzug anzubauen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 09.03.2023 08:05 Uhr