Terminierung einer Einwohnerversammlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 11

Sachverhalt

In der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 wurde von einem Zuhörer nach dem Termin für die nächste Einwohnerversammlung angefragt.
Seitens von Bürgermeister Schelshorn wurde erklärt, dass er in Absprache mit dem Gemeinderat einen Versammlungstermin für das nächste Jahr festlegen werde.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 20 a) sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen.

Im Anschluss an die Sitzung wurde am 21.12.2022 per Mail die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach u.a. um Prüfung gebeten, ob der Gemeinderat vor Beschlussfassung vor dem Hintergrund des § 20a der GO nicht die Einwohner hätte hören müssen. Herr Senn, Leiter Kommunalaufsicht & Prüfung hat der anfragenden Person und der Verwaltung am 22.12.2022 nachfolgendes geantwortet:
Zutreffend ist Ihre Feststellung, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern im Rahmen einer Einwohnerversammlung nach § 20a GemO erörtert werden sollen. Inwieweit eine Gebührenerhöhung eine solche wichtige Gemeindeangelegenheit darstellt, wäre noch zu klären, zumal bei Wasser- und Abwassergebühren regelmäßig Gebühren erhoben werden sollen, die eine vollständige Kostendeckung gewährleisten, um diese Kosten verursachergerecht auf die Verbraucher umzulegen. Soweit vom Gemeinderat eine Einwohnerversammlung nicht einberufen wird, besteht für die Einwohner keine Klagemöglichkeit. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Einwohnerversammlung gem. § 20a Abs. 2 GemO auch von den Einwohnern selbst beantragt werden kann. Ein solcher Antrag wäre schriftlich einzureichen und bedarf eines Unterstützerquorums von 5% der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde.

Die Verwaltung sieht derzeit keine wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die in einer Einwohnerversammlung nach § 20a GemO mit Einwohnern erörtert werden müssten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.

Rechtslage

§ 20 a GemO.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten schwer zu finden sind. Darüber hinaus kommen bei Einwohnerversammlungen dann meist nur starke Befürworter bzw. starke Gegner. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes kennt keine Gemeinde, welche eine echte Einwohnerversammlung durchgeführt hat. 

Stadtrat Strohmeier erwähnt, dass er seit 20 Jahre im Gemeinderat ist und es bis dahin nie einen Anlass für eine Einwohnerversammlung gegeben hat. Er sieht hierzu auch keine Notwendigkeit. 

Stadträtin Münzern sieht einige Themen, welche die Einwohnerschaft interessieren könnte. Der Vorsitzende entgegnet, dass hier auch eine einfache Informationsveranstaltung ausreichend sein dürfte. 

Stadtrat Locker ist grundsätzlich nicht gegen eine Einwohnerversammlung. 

Stadtrat Lais zählt mögliche wichtige Angelegenheit auf. Hierunter zählen außergewöhnliche Themen wie Großbaustellen, zum Beispiel Autobahntrassen, Gefängnisse, Kraftwerte etc. Informationsveranstaltungen sind im Normalfall absolut ausreichend. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass man schon einige Informationsveranstaltungen, wie zum Beispiel Werkhof, durchgeführt hat. Hier war aus der Bevölkerung kaum Interesse vorhanden. 

Stadtrat Gierth regt eine Bürgersprechstunde im größeren Rahmen an, welche der Gemeinderat der Bevölkerung anbieten könnte. 

Stadtrat Knobel sieht aktuell ebenfalls keinen besonderen Bedarf für eine Einwohnerversammlung. Der Gemeinderat kann auf privater Basis die Bevölkerung zu einem Gespräch einladen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt keine Einwohnerversammlung durchzuführen, da aktuell hierzu keine Themen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme: Stadträtin Münzer).

Datenstand vom 03.02.2023 15:02 Uhr