Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemäß § 12 EigBG ist in der Betriebssatzung festzulegen ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen.

Die Änderungssatzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“. 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Rechtslage

§ 12 EigBG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt die Vorlage kurz vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“. 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Änderung der Betriebssatzung per 01.01.2023_Wirtschaftsführung und Rechnungswesen (.pdf)

Datenstand vom 03.02.2023 15:02 Uhr