Fortschreibung Flächennutzungsplan: Ortsumfahrung B 317 auf Gemarkung Schönau im Schwarzwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Die vom Gemeindeverwaltungsverband beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Verbandsgebiet hat das Ziel, mögliche Flächen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung festzulegen. Besondere Bedeutung hat daher die Ausweisung von Neubaugebieten sowie die Ausweisung von Flächen für die verkehrliche Weiterentwicklung. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung sind im aktuellen FNP auf der Gemarkung Schönau im Schwarzwald vom Aiterfeld bis in die Flüh Flächen für eine Ortsumfahrung B 317 eigetragen bzw. gesichert. Somit sind derzeit in diesen Bereichen keine weiteren städtebaulichen Entwicklungen möglich.

Im Zuge der Bearbeitung des „Gemeindeübergreifenden Entwicklungskonzeptes für den GVV Schönau im Schwarzwald“ (einstimmig festgestellt in der GVV-Verbandsversammlung vom 17.10.2019) wurde im März 2017 die Befragung aller Haushalte im GVV Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Aufgerufen waren alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, sich an der Befragung zu beteiligen. Es konnten 1.763 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnet werden. Dies entspricht einer sehr guten Beteiligungsquote in Höhe von rund 32% der Einwohner ab 16 Jahren.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde auch das Thema Ortsumfahrung der B 317 in Schönau beleuchtet (siehe Auszug aus der Haushaltsbefragung). Insgesamt nahmen daran 1.673 Personen über 16 Jahren teil. Dabei sprachen sich im GVV 45 % gegen und 55 % für eine Ortsumfahrung aus. In der Stadt Schönau im Schwarzwald sprachen sich 49 % gegen und 51 % für eine Umfahrung aus. Die Auswertung ergab zusätzlich, dass sich die jüngere Generation tendenziell gegen eine Ortsumfahrung ausspricht, während die Altersgruppe über 65 die meisten Befürworter hatte. Die Auswertung nach Haushaltsklassen ergab, dass sich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern auf Verbandsebene mit ca. 55 % und auf Ebene der Stadt Schönau im Schwarzwald mit ca. 65 % gegen eine Ortsumfahrung aussprachen.

Das Regierungspräsidium Freiburg schätzt eine Realisierung dieser Ortsumfahrung als sehr gering ein. Nachfolgend die Stellungnahme von Herrn Gassenmeier, Regierungspräsidium Freiburg, vom 11.10.2022: 

Sehr geehrter Herr Wunderle,

im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumfahrung Schönau nicht mehr enthalten. Eine Realisierung steht damit auf absehbare Zeit nicht in Aussicht. Ob Chancen bestehen, dass die Ortsumfahrung Schönau bei einer Fortschreibung wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird ist fraglich.
Für die Straßenbauverwaltung gibt es keine Rechtsgrundlage, auf eine Beibehaltung der Trasse im Flächennutzungsplan zu bestehen. 
Die Gemeinde kann damit die Trasse überplanen, muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass die Chancen für eine Wiederaufnahme des Projektes damit weiter sinken.
 
Mit freundlichen Grüßen

Oliver Gassenmeier

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
Referat 47.3 - Baureferat Süd
Rathausplatz 5
79713 Bad Säckingen
Telefon:     +49 7761 5506-6759
E-Mail:       Oliver.Gassenmeier@rpf.bwl.de


Da die Ortsumfahrung Schönau die Kriterien für die Aufnahme in den Bundeswegeverkehrsplan nicht erfüllt, ist sie darin auch nicht mehr enthalten. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine mögliche Realisierung bei den veränderten politischen und klimatischen Rahmenbedingungen nicht gegeben.

Gerade im Bereich der geplanten Anbindung der Kreisstraße Richtung Tunau (siehe Lageplan) gibt es innenstadtnahe mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen (eingezeichnet als mögliche Baulandentwicklungsflächen „Schleifenbach Nord“ und „Schleifenbach Süd“) und Investorenanfragen. Für eine mögliche Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ ist es deshalb entscheidend, ob an dieser Stelle an der Ortsumfahrung Schönau in der neuen Fortschreibung des FNP festgehalten werden soll. Aufgrund der Wichtigkeit der Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Schönau im Schwarzwald durch die Investorenanfragen soll der GVV gebeten werden, nach entsprechender Begutachtung diesen Punkt durch das Planungsbüro Fischer im Zuge der FNP-Fortschreibung, in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Über eine komplette Entfernung der geplanten Ortsumfahrung Schönau aus der Fortschreibung des FNP sollte der Gemeinderat Schönau im Schwarzwald aus Sicht der Verwaltung noch keine Empfehlung an den GVV als Träger des FNP abgeben. Möglicherweise ergeben sich durch eine kleinere Variante der Ortsumfahrung -beispielsweise einer Ortsumfahrung Schönenbuchen - eine städtebauliche Aufwertung des Ortsteils Schönebuchen. Dies sollte ebenso wie die restliche Trassenführung im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt vom GVV im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet
  1. Eine Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ durch mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen und Aufhebung der Trassenführung der Ortsumfahrung Schönau in diesem Bereich.
  2. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils „Schönenbuchen“ durch eine Ortsumfahrung.
  3. Die restlichen Trassenführungen im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt sollen im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Die drei Punkte werden dem GVV zur Aufnahme in die FNP-Fortführung empfohlen. Die Nr. 1 soll aufgrund der Wichtigkeit zeitnah zur Beschlussfassung beim GVV behandelt werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald bittet um Aufnahme des Punktes in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt in den Zuhörerreihen Platz.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Für den Ortsteil Schönenbuchen wird als Option eine kleinere Lösung angedacht. Bei der Energiedienst AG wurde hinsichtlich der Kosten für eine Verlegung der Hochspannungsleitung in den Boden angefragt. Hier wurde ein Kostenaufwand von 2 bis 2,5 Millionen Euro genannt. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet weiter, dass der Stadt der Schlachthof in der Tunauer Straße zum Kauf angeboten wurde. Seitens der Stadt besteht an einem Kauf allerdings kein Interesse. Hier könnte eventuell die Kommunalentwicklung ins Spiel gebracht werden. 

Stadtrat Lais erwähnt, dass eine mögliche Ortsumfahrung im Bedarfsplan nicht mehr enthalten ist. Aus seiner Sicht ist es unrealistisch, dass diese überhaupt nochmals in den Bedarfsplan aufgenommen wird. Aus diesem Grund kann er dem Beschlussvorschlag zustimmen. 

Stadträtin Strohmaier kann eine Herausnahme der Trassenführung der Ortsumfahrung nicht befürworten, da sie als Anwohnerin an der Ortsdurchfahrt immer für eine Umfahrung sein wird. 

Stadtrat Locker will wissen, ob eine Umfahrung des Ortsteils Schönenbuchen vor der Kapelle installiert würde. Der Vorsitzende erwidert, dass dies noch nicht konkret festgelegt wurde. 

Stadträtin Münzer teilt mit, dass sie sich stets für eine Ortsumfahrung ausgesprochen hat, sie aber ihre Meinung geändert habe. Ein günstiger Zeitpunkt wurde aufgrund der Entwicklungsmöglichkeiten beim Schlachthof schon vor Jahren verpasst. 

Stadtrat Strohmeier gibt zu bedenken, dass man schon lange auf eine Ortsumfahrung warte. Die Erschließung zweier Wohngebiete sieht er zwischenzeitlich für wichtiger an. 

Stadtrat Schröder sieht neuen Wohnraum ebenfalls für wichtig an, obwohl er immer für eine Umfahrung war. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet
  1. Eine Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ durch mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen und Aufhebung der Trassenführung der Ortsumfahrung Schönau in diesem Bereich.
  2. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils „Schönenbuchen“ durch eine Ortsumfahrung.
  3. Die restlichen Trassenführungen im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt sollen im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Die drei Punkte werden dem GVV zur Aufnahme in die FNP-Fortführung empfohlen. Die Nr. 1 soll aufgrund der Wichtigkeit zeitnah zur Beschlussfassung beim GVV behandelt werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald bittet um Aufnahme des Punktes in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme: Stadträtin Strohmaier). Stadtrat Knobel hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Dokumente
2022-10-12 Lageplan (.pdf)
Auszug Entwicklungskonzept_ Ergebnisse HH-Befragung Schönau (.pdf)

Datenstand vom 03.02.2023 15:02 Uhr