Die vom Gemeindeverwaltungsverband beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Verbandsgebiet hat das Ziel, mögliche Flächen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung festzulegen. Besondere Bedeutung hat daher die Ausweisung von Neubaugebieten sowie die Ausweisung von Flächen für die verkehrliche Weiterentwicklung. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung sind im aktuellen FNP auf der Gemarkung Schönau im Schwarzwald vom Aiterfeld bis in die Flüh Flächen für eine Ortsumfahrung B 317 eigetragen bzw. gesichert. Somit sind derzeit in diesen Bereichen keine weiteren städtebaulichen Entwicklungen möglich.
Im Zuge der Bearbeitung des „Gemeindeübergreifenden Entwicklungskonzeptes für den GVV Schönau im Schwarzwald“ (einstimmig festgestellt in der GVV-Verbandsversammlung vom 17.10.2019) wurde im März 2017 die Befragung aller Haushalte im GVV Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Aufgerufen waren alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, sich an der Befragung zu beteiligen. Es konnten 1.763 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnet werden. Dies entspricht einer sehr guten Beteiligungsquote in Höhe von rund 32% der Einwohner ab 16 Jahren.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde auch das Thema Ortsumfahrung der B 317 in Schönau beleuchtet (siehe Auszug aus der Haushaltsbefragung). Insgesamt nahmen daran 1.673 Personen über 16 Jahren teil. Dabei sprachen sich im GVV 45 % gegen und 55 % für eine Ortsumfahrung aus. In der Stadt Schönau im Schwarzwald sprachen sich 49 % gegen und 51 % für eine Umfahrung aus. Die Auswertung ergab zusätzlich, dass sich die jüngere Generation tendenziell gegen eine Ortsumfahrung ausspricht, während die Altersgruppe über 65 die meisten Befürworter hatte. Die Auswertung nach Haushaltsklassen ergab, dass sich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern auf Verbandsebene mit ca. 55 % und auf Ebene der Stadt Schönau im Schwarzwald mit ca. 65 % gegen eine Ortsumfahrung aussprachen.
Das Regierungspräsidium Freiburg schätzt eine Realisierung dieser Ortsumfahrung als sehr gering ein. Nachfolgend die Stellungnahme von Herrn Gassenmeier, Regierungspräsidium Freiburg, vom 11.10.2022:
Sehr geehrter Herr Wunderle,
im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumfahrung Schönau nicht mehr enthalten. Eine Realisierung steht damit auf absehbare Zeit nicht in Aussicht. Ob Chancen bestehen, dass die Ortsumfahrung Schönau bei einer Fortschreibung wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird ist fraglich.
Für die Straßenbauverwaltung gibt es keine Rechtsgrundlage, auf eine Beibehaltung der Trasse im Flächennutzungsplan zu bestehen.
Die Gemeinde kann damit die Trasse überplanen, muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass die Chancen für eine Wiederaufnahme des Projektes damit weiter sinken.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver GassenmeierREGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURGReferat 47.3 - Baureferat SüdRathausplatz 579713 Bad SäckingenTelefon: +49 7761 5506-6759E-Mail: Oliver.Gassenmeier@rpf.bwl.de
Da die Ortsumfahrung Schönau die Kriterien für die Aufnahme in den Bundeswegeverkehrsplan nicht erfüllt, ist sie darin auch nicht mehr enthalten. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine mögliche Realisierung bei den veränderten politischen und klimatischen Rahmenbedingungen nicht gegeben.
Gerade im Bereich der geplanten Anbindung der Kreisstraße Richtung Tunau (siehe Lageplan) gibt es innenstadtnahe mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen (eingezeichnet als mögliche Baulandentwicklungsflächen „Schleifenbach Nord“ und „Schleifenbach Süd“) und Investorenanfragen. Für eine mögliche Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ ist es deshalb entscheidend, ob an dieser Stelle an der Ortsumfahrung Schönau in der neuen Fortschreibung des FNP festgehalten werden soll. Aufgrund der Wichtigkeit der Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Schönau im Schwarzwald durch die Investorenanfragen soll der GVV gebeten werden, nach entsprechender Begutachtung diesen Punkt durch das Planungsbüro Fischer im Zuge der FNP-Fortschreibung, in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen.
Über eine komplette Entfernung der geplanten Ortsumfahrung Schönau aus der Fortschreibung des FNP sollte der Gemeinderat Schönau im Schwarzwald aus Sicht der Verwaltung noch keine Empfehlung an den GVV als Träger des FNP abgeben. Möglicherweise ergeben sich durch eine kleinere Variante der Ortsumfahrung -beispielsweise einer Ortsumfahrung Schönenbuchen - eine städtebauliche Aufwertung des Ortsteils Schönebuchen. Dies sollte ebenso wie die restliche Trassenführung im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt vom GVV im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.