Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Insgesamt sollen 13 Wohnungen mit Größen zwischen 40 und 120 m² geschaffen werden. Die Gebäude Oberfeld 1, 3 und 5 sind bereits an das Nahwärmenetz angeschlossen.
Oberfeld 1:
Untergeschoss:
An der nord-westlichen Gebäudeseite ist der Bau einer Rampe von der Wiedlestraße in das Untergeschoss des vorhandenen Gebäudes geplant. Ebenso ist ein Fußweg zum Gebäude Oberfeld 3 vorgesehen. Im Untergeschoss befinden sich 18 Fahrradabstellplätze sowie Technik- und Kellerräume.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten für das Fitnesscenter sowie die beiden Treppenhäuser zu den Büroräumen im 1. Obergeschoss. Es sind keine Veränderungen vorgesehen.
1. Obergeschoss:
Im ersten Obergeschoss befinden sich die Büroräume. Es sind keine Veränderungen geplant.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind drei Wohneinheiten vorgesehen.
Im Gebäude Oberfeld 1 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 2. Obergeschoss geplant.
Oberfeld 3:
Dieses Gebäude ist nicht unterkellert.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich wie bisher Lagerräume. Zusätzlich ist der Bau eines Treppenhauses in das 1. und 2. Obergeschoss geplant.
1. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu drei Wohneinheiten umgebaut werden. Außerdem sind drei Kellerräume vorgesehen.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu zwei Wohneinheiten umgebaut werden.
3. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen.
Im Gebäude Oberfeld 3 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 3. Obergeschoss geplant.
Oberfeld 5:
Untergeschoss:
Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume. Es sind keine Maßnahmen geplant.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss bleiben die vorhandenen Lagerräume unverändert. Zusätzlich soll eine Wohneinheit entstehen.
1. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.
2. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.
Laut des vorgelegten Stellplatznachweises müssen insgesamt 15 PKW-Stellplätze und 33 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Der Bauherr plant den Bau von 29 PKW-Stellplätzen und 35 Fahrradstellplätzen. Während die Fahrradstellplätze auf dem eigenen Grundstück erstellt werden, sind die PKW-Stellplätze auf einem externen Grundstück vorgesehen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauherrn.
Die Aufstellflächen für die Rettungsfahrzeuge sind in den Plänen dargestellt.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Dies hat die Baurechtsbehörde (Landratsamt) im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.