Umnutzung und Erweiterung "SR Wohn- und Gewerbepark Oberfeld", Flst.-Nr. 410/1, Oberfeldstr. 1, 3, 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Insgesamt sollen 13 Wohnungen mit Größen zwischen 40 und 120 m² geschaffen werden. Die Gebäude Oberfeld 1, 3 und 5 sind bereits an das Nahwärmenetz angeschlossen.

Oberfeld 1:
Untergeschoss: 
An der nord-westlichen Gebäudeseite ist der Bau einer Rampe von der Wiedlestraße in das Untergeschoss des vorhandenen Gebäudes geplant. Ebenso ist ein Fußweg zum Gebäude Oberfeld 3 vorgesehen. Im Untergeschoss befinden sich 18 Fahrradabstellplätze sowie Technik- und Kellerräume. 
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten für das Fitnesscenter sowie die beiden Treppenhäuser zu den Büroräumen im 1. Obergeschoss. Es sind keine Veränderungen vorgesehen.
1. Obergeschoss:
Im ersten Obergeschoss befinden sich die Büroräume. Es sind keine Veränderungen geplant.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind drei Wohneinheiten vorgesehen.

Im Gebäude Oberfeld 1 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 2. Obergeschoss geplant.

Oberfeld 3:
Dieses Gebäude ist nicht unterkellert.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich wie bisher Lagerräume. Zusätzlich ist der Bau eines Treppenhauses in das 1. und 2. Obergeschoss geplant.
1. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu drei Wohneinheiten umgebaut werden. Außerdem sind drei Kellerräume vorgesehen.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu zwei Wohneinheiten umgebaut werden.
3. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen.

Im Gebäude Oberfeld 3 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 3. Obergeschoss geplant.

Oberfeld 5:
Untergeschoss:
Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume. Es sind keine Maßnahmen geplant.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss bleiben die vorhandenen Lagerräume unverändert. Zusätzlich soll eine Wohneinheit entstehen.
1. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.
2. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.

Laut des vorgelegten Stellplatznachweises müssen insgesamt 15 PKW-Stellplätze und 33 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Der Bauherr plant den Bau von 29 PKW-Stellplätzen und 35 Fahrradstellplätzen. Während die Fahrradstellplätze auf dem eigenen Grundstück erstellt werden, sind die PKW-Stellplätze auf einem externen Grundstück vorgesehen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauherrn.

Die Aufstellflächen für die Rettungsfahrzeuge sind in den Plänen dargestellt. 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Dies hat die Baurechtsbehörde (Landratsamt) im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die vorgesehenen Umnutzungen sowie den Bau der Wohnungen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und anhand der vorliegenden Planunterlagen detailliert erläutert.

Seitens des Vorsitzenden wird ergänzt, dass sich das Bauvorhaben der Nachbarbebauung anpasse und aus Sicht der Verwaltung begrüßt werde.

Von Stadtrat Lais wird das Vorhaben ebenfalls positiv bewertet, zumal sich die geplante Geschosserhöhung für die Gebäude Oberfeld 1 und 3 gut in die Umgebungsbebauung einfüge. Auf seine Frage nach der vorgesehenen Wohnungsbelegung führt der als Zuhörer anwesende Bauantragsteller mit Zustimmung des Gemeinderats aus, dass unterschiedlich große Wohneinheiten geschaffen werden, die sowohl für Familien als auch für Einzelpersonen geeignet seien.

Auf Frage von Stadtrat Schröder erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass die im Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Parkplätze dort gebaut werden können, sofern dadurch das Reduktionsvolumen (z. B. durch Anschüttungen) nicht reduziert werde. Dies werde im Baugenehmigungsverfahren von der Baurechtsbehörde geprüft.

Stadtrat Gierth fragt nach der Umsetzung der Photovoltaikpflicht für die Gebäudedächer. Der Bauantragsteller erklärt hierzu, dass für alle drei Gebäudedächer eine PV-Anlage mit einer möglichst maximalen Ausnutzung geplant sei. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die vorgesehenen Umnutzungen sowie den Bau der Wohnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 18.11.2022 12:29 Uhr