Geplanter Naturkindergarten in Schönau im Schwarzwald: Nutzungsänderung vom Kaninchenausstellungsgebäude zum Naturkindergarten auf Lgb.-Nr. 519


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Kaninchenausstellungsgebäude befindet sich im Außenbereich auf Lgb.-Nr. 519 der Gemarkung Schönau im Schwarzwald. 

Da dieses Gebäude vom Kaninchenzuchtverein wegen der bevorstehenden Vereinsauflösung an die Stadt Schönau im Schwarzwald rückübertragen wird, ist ab Herbst 2022 die Unterbringung eines Naturkindergartens geplant. Hierzu bedarf es einer Nutzungsänderung. Aufgrund der Örtlichkeiten (Gebäude, Außenanlagen, Zufahrt usw.) ist dieses Gebäude als Naturkindergarten bestens geeignet. 
Das Gebäude ist an das öffentlich Wasserversorgungs- und Abwasser- sowie Stromnetz angeschlossen.

Die Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die vorliegende Nutzungsänderung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Bürgermeister Schelshorn die Planunterlagen zu diesem Projekt vor. Im Hinblick auf den Aufenthaltsraum und die Küche ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Im Bereich der Außenanlage sollen vom Forst einige Bäume entfernt werden. Des Weiteren ist geplant, eine temporäre Grillstelle einzurichten. Die Nachbarn sollen angeschrieben und über die Planung informiert werden. 

Stadträtin Münzer erkundigt sich nach dem Vorhandensein eines Wendeplatzes. Der Vorsitzende erwähnt, dass in Richtung des geplanten Naturkindergartens ein Durchfahrtsverbot besteht. Die Eltern müssen die Kinder dann im Bereich der Anwesen Schützenweg 7 bzw. Letzbergstraße 13 rauslassen. 

Stadträtin Münzer will weiter wissen, wie die Müllabfuhr geregelt wird und ob für die Einrichtung des Naturkindergartens zusätzliches Personal erforderlich ist. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass hier kaum Müll anfallen sollte und sich eine Zufahrt durch Müllfahrzeuge somit erübrigt. Zur Personalsituation erwähnt er, dass aktuell zwei Kräfte mit der Ausbildung fertig sind und übernommen werden können. Für den Naturkindergarten wird eine zusätzliche Stelle eines Erziehers/einer Erzieherin benötigt. Die Stelle ist bereits ausgeschrieben. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder führt Bürgermeister Schelshorn aus, dass es sich bei der einzurichtenden Grillstelle nicht um eine öffentlich nutzbare Einrichtung handeln wird. Dies ist ausschließlich dem Kindergarten vorbehalten. 

Stadtrat Schröder äußert Bedenken bezüglich der An- und Abfahrt. Dies könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen. Der Vorsitzende sieht hier keine größeren Probleme, da den Naturkindergarten anfangs etwa zehn Kinder besuchen werden. 

Stadträtin Strohmaier möchte wissen, ob das Gelände zur Sicherheit eingezäunt wird. Gerade den in diesem Bereich verlaufenden Bach sieht sie als Gefährdung an. Ebenfalls wäre so eine Fremdnutzung des Geländes ausgeschlossen. Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass kein Zaun vorgesehen ist. Sinn eines Naturkindergartens sei es, dass die Kinder natürliche Gefahrenquellen erkennen müssen. Eine mögliche Fremdnutzung wäre zu unterbinden. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die vorliegende Nutzungsänderung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 28.07.2022 11:43 Uhr